BDEW fordert Anhebung des Erneuerbaren-Ausbauziels auf mindestens 70 Prozent

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimapolitik und die neuen europäischen Ziele zur CO2-Reduktion bis 2030 bedeuten nach Einschätzung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eine Zeitenwende in der Energie- und Klimapolitik. Das Tempo beim Umbau der Energie- und Wärmeversorgung, des Verkehrssektors und der Industrie müsse deshalb drastisch erhöht werden.

Der BDEW fordert daher anlässlich einer Anhörung zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie einer Verordnung zur Umsetzung des EEG im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie, das Erneuerbaren-Ziel für 2030 von bislang 65 auf mindestens 70 Prozent zu erhöhen. Bis zum Ende des Jahrzehnts müssten mindestens 150 Gigawatt Photovoltaik- und mindestens 100 Gigawatt Windenergie-Leistung  zugebaut werden. Dazu gelte es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen sowie zusätzliche Flächen für die Anlagen auszuweisen. Für die Photovoltaik hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kürzlich ähnliche Forderungen erhoben. Die Bundesregierung plant dagegen in ihrem Entwurf des „Klimaschutz-Sofortprogramms 2022“ nur einen Zubau von gut 90 Gigawatt auf 150 Gigawatt in 2030.

Doppelbelastung von Speichern aufheben

Um grünen Strom zu speichern sowie Erzeugung und Nachfrage auszugleichen, sind zudem leistungsfähige Speicherlösungen erforderlich, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Die hierzu im Entwurf der EnWG-Novelle vorgesehenen Regelungen gehen aus unserer Sicht nicht weit genug“, kritisiert Andreae. Es müsse langfristig verhindert werden, dass gespeicherter Strom doppelt mit Entgelten belastet wird –einmal bei der Einspeisung in den Speicher und ein zweites Mal bei der späteren Nutzung durch den Stromkunden. „Notwendig ist deshalb eine unbefristete Entgeltbefreiung für die Energie, die Speicher aus dem Stromnetz beziehen und die sie zeitlich verzögert wieder in das Netz einspeisen“, fordert sie.

Auch beim Thema „Nutzen statt Abregeln“ sei die im Entwurf der EnWG-Novelle vorgeschlagene Regelung nicht ausreichend. So könnten zuschaltbare Lasten beispielsweise Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen nutzen, die sonst aufgrund von Netzengpässen hätten abgeregelt werden müssten. Im ehemaligen Netzausbaugebiet und auf der Übertragungsnetzebene wird diese Maßnahme schon erfolgreich umgesetzt, erklärt Andreae. „Sie sollte jedoch auch auf andere Regionen und Netzebenen mit dauerhaftem Bedarf an ‚negativer Redispatch-Leistung’ ausgeweitet werden“, fordert sie. Zudem wäre eine Fortführung dieser Regelung bis mindestens 2030 sehr wichtig, um auch langfristig mehr Energie aus Erneuerbaren Energien nutzen zu können.

 

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