EU-Kommission wartet auf Informationen aus Deutschland für beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2021

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Bis zur letzten Minute hatten die Regierungsfraktionen noch Änderungen in die EEG-Novelle 2021 eingefügt. Dies stieß schon damals auf viel Kritik in der Opposition, die kaum Zeit hatte den finalen Gesetzentwurf zu prüfen. Jetzt scheint dies dazu zu führen, dass auch die EU-Kommission bei der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2021 viel Zeit braucht. Aus der Antwort aus Brüssel auf ein Schreiben des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) geht nun hervor, dass es vor allem an fehlenden Informationen deutscher Behörde liegt, dass die beihilferechtliche Notifizierung des EEG 2021 noch nicht erfolgt ist. Dabei ist die Novelle bereits seit Jahresbeginn offiziell in Kraft.

„Was die laufenden Verfahren betrifft, so muss ich Sie um Verständnis bitten, dass ich zu solchen Verfahren oder deren Fristen, die streng vertraulich sind, nicht Stellung nehmen kann. Sie können jedoch versichert sein, dass die Kommissionsdienststellen Ihren Bedenken in vollem Umfang Rechnung tragen und den Fall vorrangig und so schnell wie möglich behandeln, wobei allerdings der Bedeutung und Komplexität der Regelung und der Notwendigkeit, von den deutschen Behörden alle für ihre Bewertung erforderlichen Informationen zu erhalten, Rechnung getragen werden muss“, heißt es im Antwortschreiben des EU-Generaldirektion Wettbewerb.

Die Bedenken des BEE richten sich vor allem auf die fehlende Veröffentlichung der Ausschreibungen für Photovoltaik, Windkraft an Land und Biomasse aus dem ersten Quartal 2021. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass diese erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2021 durch die EU-Kommission erfolgen können. „Ohne die Veröffentlichung der Zuschläge ist kein Baustart möglich. Ohne Baustart kann die Lieferung zusätzlicher CO2-freier Energie nicht beginnen, was Ausbauziele für Erneuerbare und Klimaziele nachhaltig gefährdet. Jetzt braucht es einen Endspurt“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. Sie forderte das Wirtschaftsministerium auf, den Druck auf die EU zu erhöhen. „„Wir haben es nun schwarz auf weiß: Das Bundeswirtschaftsministerium hat es in der Hand, die dringend erwartete Notifizierung voranzutreiben. Es braucht jetzt die volle Konzentration der deutschen Bundesregierung, das Verfahren zügig abzuschließen“, so Peter weiter. Die EU-Kommission hat in ihrem Schreiben durchaus signalisiert, dass sie zu einem schnellen Abschluss der Beihilferechtsprüfung bereit sei. Sie verwies zudem auf die Genehmigung der Änderungen im Wind-auf-See-Gesetz von Ende März.

Nicht nur bei dem Prozess der beihilferechtlichen Genehmigung hängt die Bundesregierung hinterher. Auch die für das erste Quartal geplanten Nachbesserungen und Konkretisierungen des EEG 2021, etwa bezüglich einer Anpassung der Ausbauziele für Photovoltaik und Windkraft, erfolgte nicht. Zuletzt hatte die SPD die koalitionsinternen Verhandlungen dazu abgesagt, da einige Energiepolitiker von CDU und CSU in den aktuellen Lobbyismus-Affären verstrickt sind.

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