Offenlegungspflicht für Finanzprodukte zu ESG-Kriterien betrifft auch die Photovoltaik-Branche

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Seit dem heutigen Mittwoch sind nach der „Verordnung für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (EU 2019/2088) Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater dazu verpflichtet offenzulegen, wie sie es mit der Nachhaltigkeit halten. Für die Solarindustrie betrifft das zunächst die Kapitalverwaltungsgesellschaften, die Fonds managen, die Anteile an Photovoltaik-Anlagen halten, und die Asset Manager, die die Fonds beraten oder die Anlagen betreiben. Ziel der Verordnung ist es, Transparenz bezüglich der ESG-Kriterien zu schaffen, also bezüglich Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance).

Die EU-Verordnung sieht drei Kategorien vor. Zum einen die sonstigen Finanzprodukte, die keine Nachhaltigkeitsziele bewerben. Zweitens Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben, von manchen „hellgrün“ genannt. Nach Artikel 8 der Verordnung muss dargelegt werden, wie diese Merkmale erfüllt werden. Drittens die „dunkelgrünen“ Produkte, die nicht nur „Merkmale“ haben, sondern explizit nachhaltige Ziele anstreben. Wie man dazu berichten muss, ist in Artikel 9 festgelegt.

Offenzulegen sind Nachhaltigkeitsrisiken, negative Auswirkungen der Tätigkeit auf Nachhaltigkeitsfaktoren und – wenn man eben Nachhaltigkeitsaspekte zur Bewerbung nutzt – eine genaue Evaluierung der ESG-Kriterien. Aus letzterem kann man sich zwar herausargumentieren, in dem man erklärt, dass es sich um ein „sonstiges Finanzprodukt“ handele, mit dem man keine Nachhaltigkeitsziele verfolge. „Aber welcher Investor will das schon“, sagt Thomas Seibel, CEO des Asset Managers Recap global investors. Sprich: Die Fonds, die Solaranlagen halten, werden in der Regel „dunkelgrün“ sein mit den damit einhergehenden Pflichten.

Noch dürften sich diese Pflichten wenig auf die Anforderungen auf die Projektentwickler und am Ende die Komponenten-Hersteller fortsetzen. Doch das Thema nimmt an Fahrt auf und wird sich weiter entwickeln. „Die Diskussion, wie tief hinein in die Liefer- und Wertschöpfungsketten gerade im Hinblick auf Komponenten geschaut wird, hat begonnen“, sagt Tilo Tern, Managing Partner der Silvester Group, die auf Nachhaltigkeitsberatung und -mangement spezialisiert ist. Dass sich Projektentwickler dem Prozess entziehen können, hält er für unwahrscheinlich, so stark hat die Welle den Finanzmarkt erfasst.

Bei allen, teilweise bürokratischen Anforderungen, die jetzt zusätzlich auf die Solarindustrie zukommen, birgt die Entwicklung auch enorme Chancen. Unternehmen müssen nun den Anteil des Umsatzes am Gesamtumsatz ausweisen, der nach der EU-Taxonomie als nachhaltig gilt. Da kann den Trend, Portfolios umzuschichten und in mehr Photovoltaik zu investieren, verstärken.

Mehr zur aktuellen Entwicklung

Mehr zur Entwicklung der Nachhaltigkeits-Kriterien, zur Offenlegungsverordnung und der damit verbundenen Taxomomieverordnung, finden Sie in der nächsten pv magazine Ausgabe, die am kommenden Mittwoch erscheint:

Schön und gleichzeitig eine Herausforderung: Diese Klassifizierung dürfte auch für die Sustainable Finance Regularien der Europäischen Union zutreffen.

Foto: Pixabay/Schäferle

Sollten sich Projektenwickler mit ESG-Kriterien befassen?

In der Finanzwelt braut sich etwas zusammen. Schon seit einigen Jahren sind die Begriffe „Sustainable Finance“ und das Wachstum der ESG-Fonds, beispielsweise, rasant. Da die meisten größeren Photovoltaik-Projekte am Ende Investoren des Kapitalmarkts brauchen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie sich darauf einstellen müssen. Einer der relevanten Stichtage ist der 10. März.

Am 17. März für Abonennten zugänglich im Heftarchiv oder im Shop.

 

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