Schleswig-Holstein will den Bundesrat für Energiepreisreform mobilisieren

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Die unterschiedlich starke Belastung der verschiedenen Energieträger durch Steuern, Abgaben und Umlagen setzt verzerrte Preissignale – Strom wird gegenüber Gas und Öl benachteiligt. Das behindert Sektorenkopplung und Klimaschutz. Daher hat Schleswig-Holstein jetzt einen Entschließungsantrag zur Finanzierung der Energiewende in den Bundesrat eingebracht: Die Länderkammer solle sich für eine Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor einsetzen. Ziel sei ein System, das verteilungsgerecht und volkswirtschaftlich effizient eine Lenkungswirkung hin zu klimafreundlichen Energieträgern entfaltet. Über den Antrag wird am 12. Februar 2021 abgestimmt – übrigens die 1000. Sitzung dieses Gremiums.

So fordert das von CDU, Grünen und FDP regierte Schleswig-Holstein im Entschließungsantrag, die EEG-Umlage rascher und deutlicher abzuschmelzen als bislang von der Bundesregierung vorgesehen. Zudem solle der Bundesrat die diskutierte Absenkung der Umlage auf Null bei geeigneter Gegenfinanzierung, insbesondere aus steigenden Einnahmen der CO2-Bepreisung, begrüßen.

Zudem setzt sich das Bundesland mit dem Antrag dafür ein, die Schwelle, bis zu der Anlagen für Eigenverbrauch und Direktversorgung von der EEG-Umlage befreit sind, anzuheben – auch als Einstieg in ein allgemeines Grünstromvermarktungsmodell. Im Antrag heißt es, dies könnte insbesondere für Anlagen bis zu 100 Kilowatt geboten sein. Damit könnte ein Weg zum einen für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen und zum anderen für die Errichtung zusätzlicher Neuanlagen außerhalb der EEG-Förderung eröffnet werden. „Dabei sollte es keine Einschränkungen bezogen auf Anlagengröße, Nutzung des öffentlichen Netzes oder Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher geben“, heißt es weiter. Für den Fall einer Anbindung an das öffentliche Netz sind seien Eigen- und Direktversorger angemessen an der gemeinschaftlichen Finanzierung des Netzes zu beteiligen.

Ohnehin sollte das Energiemarktdesign dem Antrag zufolge grundsätzlich überarbeitet werden. Ziel könnte unter anderem die Etablierung einer funktionierenden und langfristig marktfinanzierten Grünstromvermarktung sein. Neben der Stärkung bereits existierender Marktmodelle müsse ein neues Energiemarktdesign die real anfallenden Systemintegrationskosten – insbesondere damit verbundene Flexibilisierung des Energiesystems – aller Technologien entsprechend darstellen, um eine größtmögliche Kosteneffizienz des Energiesystems zu erreichen.

VKU begrüßt die Initiative von Schleswig-Holstein

Nach Ansicht des Stadtwerkeverbandes VKU kommt der Vorstoß Schleswig-Holsteins kommt zur richtigen Zeit. „Wir müssen unsere nationale Energiepolitik zügig auch auf die Anhebung des EU-Klimaschutzzieles und auf einen zu erwartenden, deutlich wachsenden Strombedarf ausrichten“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Aufgrund langfristiger Investitionszyklen sowie langer Planungs- und Realisierungszeiten bei Energieanlagen stehe 2030 energiewirtschaftlich schon fast vor der Tür. „Wenn die Ziele erreicht werden sollen, müssen unverzüglich die Voraussetzungen in Form eines konsistenten Rahmens geschaffen werden.“

Der VKU plädiert dafür, einen sektorübergreifenden CO2-Preis zum Mittelpunkt der künftigen Finanzierung der Energiewende zu machen. Zudem unterstützt der Verband den Vorstoß von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), die EEG-Umlage ganz abzuschaffen. „Die Entlastung bei den Strompreisen ist entscheidend für den Wirtschaftsstandort Deutschland, für die Akzeptanz der Energiewende sowie für die rasche Implementation der Sektorenkopplung“, erklärt Liebing. Die Konzepte für eine Reform lägen auf dem Tisch. „Jetzt muss Politik diese Reform der Finanzierung der Energiewende zügig, beherzt und konsequent angehen.“

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