Bayern unterstützt Kampagne zur Registrierung der Photovoltaik-Anlagen im Marktstammdatenregister

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Derzeit versuchen verschiedenste Akteure die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zu erinnern, ihre Systeme im Marktstammdatenregister zu verzeichnen. Wer dies nicht bis Ende Januar tut, dem droht ein Stopp seiner EEG-Zahlungen. Bis zu 300.000 Photovoltaik-Anlagen könnten nicht rechtzeitig registriert werden, fürchtete Peter Stratmann in einem Interview mit pv magazine vor gut einem Monat. Die Zahl hat sich bisher – trotz begonnener Kampagne – nicht signifikant verändert. Erst vergangene Woche hatte auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) den drohenden Förderstopp für 300.000 dezentrale Erzeugungsanlagen genannt.

Allerdings erhält die Bundesnetzagentur bei ihrem Aufruf an die Betreiber mittlerweile Unterstützung von verschiedenen Seiten. Am Montag etwa startete der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger einen Aufruf. Die Bundesnetzbetreiber und die Netzbetreiber weisen schon sehr aktiv auf die Registrierungspflicht hin. Ich mache auch nochmal deutlich: Registrieren Sie sich. Es ist relativ unkompliziert, nehmen Sie sich die Unterlagen mit den entsprechenden technischen Daten Ihrer Anlage zur Hand und gehen Sie auf die Seite der Bundenetzagentur im Internet“, so der bayerische Politiker.

In dem Freistaat sind deutschlandweit die meisten Photovoltaik-Anlagen auf Dächern installiert. Die Registrierungspflicht gilt für alle Erzeugungsanlagen und auch für Batteriespeicher. Betreiber, die ihre Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Speicher vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen haben, müssen sich bis Ende Januar 2021 anmelden. Dann endet die zweijährige Übergangsfrist. Das Webportal des Marktstammdatenregisters war nach etlichen Verzögerungen im Februar 2019 in Betrieb genommen worden und löste die alte Meldeformalitäten ab.

Anfang Oktober hatte der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) Alarm geschlagen. Nach seinen Recherchen waren erst etwa zwei Drittel der 600.000 Photovoltaik-Anlagen im Freistaat im Marktstammdatenregister eingetragen „In Bayern sind Photovoltaik-Anlagen im niedrigen sechsstelligen Bereich noch nicht registriert“, so Aiwanger am Dienstag weiter. „Wir wollen ein böses Erwachen hinsichtlich vorübergehend eingehaltener Einspeisungsvergütungen ab Februar 2021 vermeiden.“ Der BDEW wies noch darauf hin, dass die EEG-Vergütungen im Falle eines Zahlungsstopps nach der erfolgten Registrierung zwar nachgezahlt würden. „Der Aufwand dürfte aber ein Vielfaches höher sein als die fristgerechte Registrierung“, so der Verband.

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