Immer mehr Abnehmer für Strom aus Post-EEG-Anlagen

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Die EEG-Novelle soll eine Lösung für Photovoltaik-Anlagen bringen, deren Förderung nach zwanzig Jahren ausläuft. „Diese Anlagenbetreiber können den in der Anlage erzeugten Strom bis Ende 2027 auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Hierdurch werden sowohl ein Abbau dieser Anlagen als auch ein ‚wildes Einspeisen‘ verhindert“, heißt es im Entwurf unter dem Punkt „Einstieg in die ‚Post-EEG-Förderung'“. Einige Marktteilnehmer warten eine wie auch immer gestaltete gesetzgeberische Lösung jedoch nicht ab und machen den Anlagenbetreibern eigene Angebote – etwa die Stadtwerke Roth oder Speicherhersteller Sonnen.

Auch die Städtische Werke AG in Kassel hat eine Lösung für Post-EEG-Anlagen entwickelt: Das Unternehmen bietet seinen Kunden ab Januar 2021 ein Kombiprodukt aus klassischem Stromliefervertrag und Vermarktungsvertrag für Photovoltaik-Dachanlagen an. Anlagenbesitzer sollen so die Möglichkeit erhalten, den Weiterbetrieb ihrer Photovoltaik-Dachanlage in zwei Varianten zu realisieren. Zum einen können die Kunden ihren Solarstrom an die Städtischen Werke verkaufen und erhalten dafür eine nicht näher bezifferte Vergütung, welche die Stromrechnung reduziert. Zum anderen können sie eine technische Umrüstung der Anlage hin zu einem optimierten Eigenverbrauch prüfen, wobei wahrscheinlich die Zählerinfrastruktur neu auszugestalten sei. Zudem plant das Unternehmen, den Strom vieler kleinerer Photovoltaik-Dachanlagen zu bündeln, um aus diesem regionalen grünen Strom ein eigenes Stromprodukt anzubieten. So sollen auch Kunden ohne eigene Anlage den Photovoltaik-Strom ihrer Kasseler Nachbarn beziehen können.

Energieversorger Wemag will ebenfalls einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Post-EEG-Anlagen ermöglichen. Dem Unternehmen zufolge ist ein Weiterbetrieb „technisch möglich und energiewirtschaftlich unbedingt sinnvoll“. Wirtschaftlich könnte es laut Wemag am attraktivsten sein, die Anlage von einer Volleinspeisung auf ein Eigenverbrauchskonzept umzustellen. „Die Betreiber einer Post-EEG-Anlage müssen nach aktueller Rechtslage die volle EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom bezahlen. Dieses Defizit ist aber bekannt und könnte für Kleinanlagen in der Novelle behoben werden“, so Wemag-Projektleiter Björn Böttger.

Nicht selbst verbrauchte und daher eingespeiste Energie, so das Unternehmen weiter, müsse nach Auslaufen der Förderung über einen Direktvermarkter verkauft werden. Diese Art der Vermarktung sei schon seit einigen Jahren als „sonstige Direktvermarktung“ gesetzlich verankert. Gemeinsam mit der Thüga AG bietet Wemag nun für Post-EEG-Anlagen an, den Solarstrom zu übernehmen und mit dem aktuellen Marktwert an der Strombörse zu vergüten. Grundlage für diese Vermarktung sei eine 15-Minuten-Messung der eingespeisten Energie – und damit die Installation eines intelligenten Messsystems, das bislang für kleinere Erzeugungsanlagen unter sieben Kilowatt nicht vorgeschrieben sei. „Hier besteht also ein Widerspruch, der aufgelöst werden muss. Es ist daher entweder eine Ausnahme von der 15-Minuten-Messung für Kleinanlagen notwendig oder eben auch für kleinere Anlagen die Möglichkeit, ein intelligentes Messsystem zu bekommen“, beschreibt Björn Böttger den Korrekturbedarf für die EEG-Novelle. Wenn dieser Widerspruch aufgelöst werde, stehe einer Marktintegration über die Direktvermarktung und einem gesicherten wirtschaftlichen Weiterbetrieb von EEG-Anlagen nichts im Weg.

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