EEG-Novelle: Aktive Bürgerbeteiligung kommt zu kurz

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Im Zuge der Novellierung des EEG sind etliche Änderungen geplant: eine Anschlussregelung für Post-EEG-Anlagen, Ausschreibungen für PV-Dachanlagen, Verbesserungen beim Mieterstrom, die Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage, die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes. In den ersten Reaktionen auf den Referentenentwurf wurde am Dienstag vor allem Kritik formuliert. Und auch am Mittwoch gab es weitere kritische Stimmen.

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV) sieht in der EEG-Novelle eine Gefährdung der unter seinem Dach organisierten Energiegenossenschaften. Insbesondere die Absenkung der Ausschreibungspflicht für Solarstromdachanlagen mit einer installierten Leistung unter 750 Kilowatt – bis zum Jahr 2025 ist ein stufenweises Absinken bis auf 100 Kilowatt vorgesehen – werde die weitere Geschäftstätigkeit massiv behindern.

Der Verband verweist darauf, dass von den 751 Zuschlägen in den Ausschreibungsrunden seit dem 1. April 2015 Energiegenossenschaften lediglich drei Zuschläge erhalten hätten. Die geringen Erfolgschancen verbunden mit den Risiken und Nachteilen für kleinere Akteure würden viele Energiegenossenschaften vor einer Teilnahme an Ausschreibungen abschrecken. Denn im Gegensatz zu großen Projektierungsunternehmen könnten sie das Risiko nicht über viele Gebote streuen, und bei einem ausbleibenden Zuschlag könne das in die Projektierung investierte Mitgliederkapital nicht ausgeglichen werden. „Mit dem vorgelegten Gesetzesvorschlag wird die aktive Bürgerbeteiligung zurückgedrängt“, so der DGRV. Das sei nicht nur eine schlechte Nachricht für Energiegenossenschaften, sondern auch für die Akzeptanz der Energiewende insgesamt.

Nicht zuletzt für diese Akzeptanz müssten die Verbraucher in den Mittelpunkt der EEG-Reform gestellt werden, findet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Eine EEG-Reform ohne Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom der Hauseigentümer, ohne schlanke Verwaltungslösungen für kleine Mehrfamilienhäuser und ohne einen deutlich günstigeren Stromtarif für Verbraucher reiche nicht aus.

Ein wichtiger Prüfstein für eine verbraucherfreundliche EEG-Reform bleibt laut vzbv die Finanzierung der EEG-Umlage. „Verbraucher dürfen zusätzliche Ausnahmen für Unternehmen von der EEG-Umlage nicht mit ihrer Stromrechnung bezahlen. Dazu gehört die Herstellung von Wasserstoff genauso wie der Landstrom für Schiffe“, so der Verband. Beides müsse ebenso wie die Besondere Ausgleichregelung für die Industrie aus Steuermitteln finanziert werden. „Hier muss die Bundesregierung Farbe bekennen“, fordert der vzbv. „Sie muss im Detail festlegen, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung und zusätzlich die elf Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfspaket vollständig für die Senkung der EEG-Umlage verwendet werden.“

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