Erste Ausschreibung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung gestartet

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„Die Kohleverstromung in Deutschland geht ihrem Ende entgegen“ – so kommentiert Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur, die erste Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung in Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. Wie die Bonner Behörde mitteilt, sind zum ersten Gebotstermin am 1. September 2020 insgesamt 4000 Megawatt an stillzulegender elektrischer Leistung ausgeschrieben. Der Höchstpreis in dieser Runde liegt demnach bei 165.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung. Ausgeschlossen von der Teilnahme an der ersten Ausschreibungsrunde sind Anlagen, die sich in der sogenannten Südregion befinden, also in etwa südlich des Mains liegen. „Die Ausschreibungen schaffen einen Anreiz, die klimaschädlichsten Steinkohlekraftwerke schnell vom Netz zu nehmen. Gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet“, so Homann.

Grundlage der Ausschreibung ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG), das in den Jahren 2020 bis 2027 mehrere Ausschreibungen vorsieht. Teilnahmeberechtigt sind demnach insbesondere Steinkohleanlagen, die sich noch am Markt befinden und deren Hauptenergieträger Steinkohle ist, aber auch Braunkohle-Kleinanlagen bis 150 Megawatt, die hauptsächlich Braunkohle einsetzen.

Im Zuge des Ausschreibungsverfahren geben die Betreiber einen Gebotswert an, zu dem sie bereit sind, auf die Verfeuerung von Kohle in ihrer Anlage zu verzichten. Für die Zuschlagsentscheidung berücksichtigt die Bundesnetzagentur neben diesem Gebotswert auch den CO2-Ausstoß der Anlage. Bei Überzeichnung erhalten die Betreiber zuerst einen Zuschlag, die das geringste Gebot pro Tonne CO2-Reduktion abgegeben haben. Der Zuschlag bedeutet einen Anspruch auf einmalige Zahlung des Steinkohlezuschlags zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Kohleverfeuerungsverbotes; im Gegenzug darf ab diesem Zeitpunkt in der betreffenden Anlage keine Stein- beziehungsweise Braunkohle mehr verfeuert werden.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das KVBG zwar vom Bundestag beschlossen wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist. Sollte das KVBG bis zum 1. September 2020 nicht in Kraft getreten sein, findet demnach der jetzt ausgeschriebene erste Gebotstermin nicht statt. Auch die vorgesehene beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission liege derzeit noch nicht vor.

Das Bundesverfassungsgericht muss sich ebenfalls noch mit dem KVBG beschäftigen. Mit einem Eilantrag will das Essener Energieunternehmen Steag erreichen, dass bei der jetzt begonnenen ersten Stilllegungsauktion das Volumen deutlich erhöht wird und die Zuschlagshöhen für vorläufig erklärt werden. Außerdem sei eine Verfassungsbeschwerde geplant.

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