Eine Absenkung der EEG-Umlage auf null ist kurzfristig möglich. Sie sollte bereits zum 1.1.2021 auf null gesetzt werden – dies ist die Kernbotschaft einer am Dienstag vorgestellten 52-seitigen Kurzstudie von der Deutschen Energie-Agentur (Dena), des Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) sowie der Stiftung Umweltenergierecht. Sie trägt den Titel: „Vorschlag für die Senkung der EEG-Umlage auf null. Ein Impuls für eine Beschleunigung der Energiewende“.
Als Ergänzung zu den bereits vorgesehenen Maßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage im kommenden Jahr sei eine Verdoppelung der Stromsteuer notwendig. Dies trage zur Gegenfinanzierung bei und gebe dem Bundeshaushalt „eine verlässliche Perspektive“, wie es von den Studienautoren heißt. Gleichzeitig müssten für die bei der EEG-Umlage privilegierten Unternehmen die entsprechenden Ausnahmetatbestände im Stromsteuergesetz geändert werden. Damit solle durch den Vorschlag niemand am Ende schlechter gestellt werden als heute. Die Strompreisentlastung wird durch den Vorschlag mit rund 4,5 Cent pro Kilowattstunde beziffert.
In ihrem Konjunkturpaket hat die Bundesregierung bereits vorgesehen, den zu erwartenden Anstieg der EEG-Umlage wegen der durch die Corona-Krise stark gesunkenen Börsenstrompreise durch Haushaltsmittel im kommenden Jahr zu kompensieren. Zudem werden künftig die Einnahmen aus dem neuen Brennstoffemissionshandel genutzt, um die EEG-Umlage zu senken. Insgesamt soll die EEG-Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde 2021 reduziert werden.
Die Dena, die Universität Köln und die Stiftung Umweltenergierecht sprechen sich nun dafür aus, befristet bis 2030 die Stromsteuer von derzeit 2,05 auf 4,1 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen. Gemeinsam mit den von der Bundesregierung vorgesehenen Entlastungen der EEG-Umlage führe dies zur Absenkung auf null. „Nur durch diesen grundlegenden Umbau von EEG-Umlage und Stromsteuer ist es möglich, erhebliche Vereinfachungen im Energierecht zu erreichen, Unternehmen und Behörden vom Vollzugs- und Abwicklungsaufwand zu entlasten und damit weitere volkswirtschaftliche Vorteile zu erzielen“, heißt es von den Studienbeteiligten.
In dem Kurzgutachten sich zwei Umsetzungsszenarien – ein integriertes Modell und ein Defizit-Szenario – mit unterschiedlichen Effekten auf den Bundeshaushalt untersucht worden. So entlaste ein niedrigerer Strompreis die Verbraucher, stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und treibe gleichzeitig noch die Sektorkopplung in Deutschland voran. Daher sollten die Maßnahmen bereits zu Jahresbeginn 2021 greifen.
„„Die EEG-Umlage ist eine Innovationsbremse und steht der Integrierten Energiewende mit ihren vielfältigen Geschäftsmodellen im Weg. Zudem gilt: Ein wettbewerbsfähiger Strompreis ist die Basis für die Integrierte Energiewende. Die direkte und indirekte Nutzung des Stroms in den Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Industrie benötigt dringend eine Verschlankung des Regelwerks“, begründet Dena-Chef Andreas Kuhlmann den Vorstoß. Er erhofft sich aus einer raschen Absenkung der EEG-Umlage weitere Konjunkturimpulse.
Auch die Stiftung Umweltenergierecht betont, die Bundesregierung sollte die Gelegenheit nutzen, um nicht nur eine teilweise Absenkung der EEG-Umlage zu vollziehen, sondern die Strukturen und den Abwicklungsaufwand insgesamt vereinfachen. „Die Absenkung der EEG-Umlage auf null würde erhebliche Vereinfachungen mit sich bringen: für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger und stromintensive Unternehmen sowie für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 26 Paragrafen im aktuellen EEG 2017 könnten entfallen, weitere vereinfacht werden“, erklärt der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes Thorsten Müller. „Das heutige Regelwerk und dabei nicht zuletzt die Ausnahmeregelungen schaffen eine unnötige Komplexität, die für Unternehmen und Staat vermeidbaren Aufwand und unnötige Kosten bedeutet. All dies wird mit dem Vorschlag entbehrlich.“
Michael Thöne, Geschäftsführender Direktor des FiFo Köln, betonte, dass der Vorschlag Konjunktur und Bundeshaushalt gleichermaßen nutze. Er forderte die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel nicht nur teilweise, sondern vollständig zur Entlastung der EE-Umlage zu nutzen. „Schon 2026 ist mit Zusatzeinnahmen von drei Milliarden Euro zu rechnen. Dieser Saldo steigt weiter an, so dass bereits 2030 die ursprünglichen Mindereinnahmen komplett ausfinanziert sind. Der Vorschlag ist zudem so angelegt, dass auch nach Wegfall der Besonderen Ausgleichsregelung kein Unternehmen schlechter gestellt ist als zuvor – die meisten aber besser“, so Thöne.
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Ich bin mal gespannt, ob diese Studie und der Vorschlag ein Thema wird, oder von den Lobbyisten der konventionellen Stromwirtschaft, schnellstens tot geschwiegen, und im Papierkorb verschwinden wird.
Es könnte ja ans Tageslicht kommen, dass tatsächlich nur 42% der gegenwärtigen Umlage für die Vergütungen der EE Anlagen benötigt werden.
Siehe hier die Grafik Entwicklung der EEG Umlage und Einflussfaktoren.
https://strom-report.de/eeg-umlage#eeg-umlage-auszahlung.
Wenn ich lese, dass zur Finazierung die Stromsteuer von 2.05 auf 4,1 Cent erhöht, und der Restbedarf mit Co2 Einnahmen finanziert werden soll, werden da mit Sicherheit keine 4,5 Cent mehr als Restfinanzierung benötigt werden..Wenn die Studienmacher, das nicht auch so sehen würden, hätten sie sicher etwas mehr als nur 2 Cent Erhöhung der Stromsteuer veranschlagt..
Meine hier oft verbreiteten Thesen, dass die Umlage bei gerechter Ermittlung allenfalls eine „3“ vorm Komma haben müsste, werden immer realistischer.
Aber wie gesagt, warten wir mal ab ob, und wie lange, man von dieser Studie hört.
Das erinnert mich an das so genannte Kelber Papier. Als der damalige Energiepolitische Sprecher der SPD einen Vorstoß unternehmen wollte , um die aufgeblähte Umlage zu entrümpeln, war der ganz schnell, lukrativ ruhig gestellt, in dem er zum Staatssekretär in einem anderen Ressort befördert.wurde.
Hans, Danke für die Erinnerung!
Ist es immernoch so, dass das produzierende Gewerbe in Deutschland bei deren Stromverbrauch von der EEG-Umlage befreit ist?
Ebenso wird von diesen Verbrauchern nur ein Zentel der bislag erhobenen Stromsteuer erhoben!??
Das sind unterm Strich nicht unerhebliche Volumina.
Der dumme Michel wird´s schon richten!
Es wird mit diesem oben beschriebenen ungefilterten Ansatz gerade so weiter gehen!
Ich bin gerne bereit eine weitere Periode der Inschutznahme der heimischen Wirtschaft vor all zu großen Wettbewerbsnachteilen mit zu tragen, -nach 20 Jahren des bisherigen Welpenschutzes -.
Aber bitte nicht ohne die Industrie zu einer jährlich gestaffelten Energie-Einsparung von 5-7% per anno zu verpflichten. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, sollte die volle Stromsteuer – rückwirkend – Anwendung finden!!!!!!
Kontrolle der Finanzbehörden wird erforderlich.
So langsam sollten wir auch mal im Bereich der Verfahrens-Umstellung und Energie-Optimierung des produzierenden Gewerbes vorwärts kommen.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wird 50% der E-Energie im Produzierenden Gewerbe verbraucht.
Die oben vorgeschlagene Verdoppelung der Stromsteuer ausschließlich für den Privat-Verbraucher könnte man durch diesen Eingriff in die Steuerlogik sparen.