bne sieht Anpassungsbedarf beim „atmenden Deckel“ für die Solarförderung

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Der eine Deckel ist weg, da sorgt der nächste Deckel für Aufregung. Nach der bereits vom Bundestag beschlossenen Streichung des 52-Gigawatt-Deckels aus dem EEG, die auch künftig eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung sicherstellt, geht es nun um den Degressionsmechanismus für die Solarförderung. Dieser wird auch „atmender Deckel“ genannt, da sich die Höhe der monatlichen Veränderung an dem Zubau der zurückliegenden Monate orientiert. Kurz gesagt: Wird viel Photovoltaik zugebaut, sinken die Fördersätze stärker. Wird nur ganz wenig Photovoltaik installiert, könnten sie sogar steigen. Als Orientierungsmarke gelten dabei die derzeit jährlich angestrebten 1900 Megawatt neu installierte Photovoltaik-Leistung.

Der „atmende Deckel“ hat mittlerweile dazu geführt, dass die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt im Juni nur noch bei 7,00 bis 9,17 Cent pro Kilowattstunde liegen. Sie werden aktuell um monatlich 1,4 Prozent gesenkt. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat sich – auch mit Blick auf die im Herbst angekündigte EEG-Novelle sowie des langfristigen Ziels von 1000 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung für die Energiewende – in einem Positionspapier mit dem Degressionsmechanismus befasst und Änderungsvorschläge in Richtung Bundesregierung formuliert. Es gehe darum, den Ausbau der Photovoltaik stark zu beschleunigen. Der „atmende Deckel“ könnte die Entwicklung jedoch unnötig ausbremsen, warnt der Verband.

„Mittelfristig muss das Förderregime grundsätzlich neu ausgerichtet werden. Im aktuellen System hat die sowohl Volleinspeisung als auch die Direktvermarktung in der Regel einen wirtschaftlichen Nachteil gegenüber Anlagen mit Eigenversorgungsanteilen. Die Logik des EEG-Vergütungsregimes macht aktuell keinen Unterschied zwischen den solaren Einsatzbereichen“, heißt es im Positionspapier des bne. Dort werden insgesamt vier „Bausteine einer Lösung“ benannt.

Zunächst müsse die Bundesregierung den Zielpfad für die Photovoltaik-Dachanlagen auf ihr 65-Prozent-Ziel bis 2030 anpassen. Danach richtet sich die Höhe der monatlichen Degression. Mit einem höheren angestrebten Zubauwert pro Jahr, der für das Erreichen der Erneuerbaren-Ziels bis 2030 unerlässlich ist, würde die Solarförderung für Photovoltaik-Dachanlagen folglich langsamer sinken. Zudem dürfe nur jener Zubau angerechnet werden, wo der Solarstrom mit EEG-Vergütung ins Netz eingespeist werden, heißt es in Punkt zwei. „Heute ist für die Auswahl der Degressionsstufe der annuisierte Brutto-Zubau maßgeblich. Dies ist sachwidrig, da nicht jedes Kilowatt Brutto-Zubau eine Vergütungszahlung auslösen kann“, heißt es vom Verband. Er schlägt vor, künftig die im Marktstammdatenregister verzeichnete Nettonennleistung der Photovoltaik-Anlagen zur Berechnung des „atmenden Deckels“ heranzuziehen. Zudem müsse auch die 70-Prozent-Regel für alle Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt berücksichtigt werden. Von diesen Anlagen darf maximal 70 Prozent der Photovoltaik-Leistung ins Netz eingespeist werden, sofern sie nicht fernsteuerbar sind. Der Anteil darüber kann aber als Eigenverbrauch genutzt werden.

Als dritten Baustein schlägt der bne eine Anpassung der Sonderdegression an die heutige Kostensituation vor. „Aufgrund der inzwischen stark gesunkenen Kosten von PV-Dachanlagen sollte der Degressionsmechanismus moderat angepasst werden. Insbesondere die ‚Fallbeilwirkung‘ bei marginalen und moderaten Überschreitungen des Korridors sollte korrigiert werden“, heißt es zur Begründung im Positionspapier. Bei einem starken Überschreiten des Zielkorridors sollte die Degression jedoch entsprechend greifen. Statt einer „C-Form“ schlägt der bne daher eine „S-Form“ zur Ausgestaltung der Degressionsstufen für die Solarförderung vor (siehe Grafik).

Der vierte Baustein sieht vor, dass die Nettoförderkapazität künftig als Grundlage für den „atmenden Deckel“ dient. Ab 2021 werden sukzessive Photovoltaik-Anlagen nach dem Förderende aus dem EEG fallen, jedoch teilweise weiter betrieben. „Weil der Anspruch auf Einspeisevergütung dieser Anlagen bedeutend höher war, als der Anspruch von Neuanlagen ist, sollte die nicht mehr vergütete Leistung vollständig oder anteilig negativ auf den annuisierten vergütungsberechtigten Brutto-Zubau angerechnet werden“, fordert der bne. Für 2021 seien dies rund 100 Megawatt.

„Funktion des sogenannten atmenden Deckels ist es, den Ausbau der Photovoltaik zu steuern“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des Verbands, auf Anfrage von pv magazine. „Der bne hat jetzt einen Vorschlagskatalog erarbeitet, dessen Umsetzung zu Erreichung der Energie- und Klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen würde.“ Langfristig sei natürlich „noch deutlich mehr erforderlich“, um die benötigten 1000 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung zu erreichen. „Der Vorschlag kann daher auch nur ein Zwischenschritt im Rahmen eines künftigen Gesamtkonzepts sein, an dem der bne gerade arbeitet“, so Busch weiter.

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