2019 in Deutschland 6482 Gigawattstunden erneuerbaren Strom abgeregelt

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In ihrem Jahresbericht formuliert es die Bundesnetzagentur positiv: Mehr als 97 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen konnten 2019 in Deutschland transportiert und den Nutzern zur Verfügung gestellt werden – eine Quote, die der Bonner Behörde zufolge etwa dem Wert des Vorjahres entspricht. Die absolute Abregelungsmenge im Rahmen des Einspeisemanagements jedoch – also der nicht transportierte Strom – lag 2019 bei 6482 Gigawattstunden und damit 19 Prozent über den abgeregelten 5403 Gigawattstunden des Vorjahres. Die geschätzten Entschädigungsansprüche erhöhten sich daher dem Bericht zufolge von rund 635 Millionen Euro im Jahr 2018 auf knapp 710 Millionen Euro im Jahr 2019.

Als wichtigsten Grund für die gestiegene Abregelungsmenge nennt die Bundesnetzagentur das sehr windreiche erste Quartal 2019. Ohnehin entfällt auf Wind 96,7 Prozent der gesamten Ausfallarbeit: 5084 Gigawattstunden beziehungsweise 78,4 Prozent auf Wind an Land sowie 1187 Gigawattstunden beziehungsweise 18,3 Prozent auf Wind auf See. Bei der Photovoltaik wurden rund 177 Gigawattstunden Strom abgeregelt, was etwa einem Anteil von 2,7 Prozent an der Ausfallarbeit entspricht. 2018 hatten die Zahlen für die Photovoltaik noch 116 Gigawattstunden und einen Anteil von 2,3 Prozent ergeben.

Bei den geschätzten Entschädigungsansprüchen entfallen laut Bundesnetzagentur 2019 knapp 430 Millionen Euro auf Wind an Land, 237 Millionen Euro auf Wund auf See und etwa 35,8 Millionen Euro auf die Photovoltaik. Wie die Behörde erläutert, werden die Entschädigungsansprüche über die Netzentgelte von den Stromkunden getragen. Allerdings werde ein Teil dieser Kosten durch die Reduktion der EEG-Umlage kompensiert, da abgeregelte Anlagen keine Vergütung oder Marktprämie nach dem EEG erhalten.

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