Es war der 1. April 2000, als das EEG in Kraft trat. Es löste das Stromeinspeisegesetz aus dem Jahr 1991 ab und sorgte dafür, dass die Energiewende in Deutschland in den Folgejahren in Gang kam. Es brachte Investitionssicherheit für große und kleine Betreiber mit seinen garantierten Einspeisevergütungen, der Anschlusspflicht und dem Einspeisevorrang. 20 Jahre später ist zumindest die Energiewende im Stromsektor in Deutschland auf einem guten Weg, auch wenn sich das Gesetz durch zahlreiche Reformen mittlerweile weit von den Anfängen entfernt hat. Starke Kritik gab es etwa an der Umstellung von festen Einspeisetarifen auf Ausschreibungen im Jahr 2017. Zudem werden die stark gestiegene Bürokratie und Komplexität der Vorgaben oft bemängelt.
Zum Jahrestag besteht dennoch weitgehend Einigkeit: Das EEG war die Initialzündung für die Energiewende in Deutschland, aber auch weltweit, denn viele Länder legten ähnliche Fördergesetze auf. Nun braucht es jedoch eine Weiterentwicklung, um die Bedeutung der Erneuerbaren im Energierecht adäquat abzubilden sowie ihre Integration und damit die Energiewende entschlossen fortzusetzen.
„Heute sind wir dank des EEG bei einem Anteil von über 45 Prozent Ökostrom im Netz angelangt. Doch der Ausbau der erneuerbaren Energien ist massiv eingebrochen und droht zu versiegen“, heißt es von den Grünen-Energiepolitikern Oliver Krischer und Julia Verlinden. Sie beziehen dies zum einen auf den nahezu zum Stillstand gekommenen Zubau von Windparks an Land und auf See. Doch auch der 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung schwebt wie ein Damoklesschwert über der Photovoltaik-Branche in Deutschland. Sollte er nicht umgehend abgeschafft werden, droht in Kürze auch der Zusammenbruch der Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt in Deutschland, die dann nach dem EEG keine Förderung mehr erhalten würden. „Schuld an dieser kritischen Situation ist die Bundesregierung, die immer neue Hürden errichtet hat und seit Monaten an den einfachsten Aufgaben scheitert, wie beispielsweise der Aufhebung des Solar-Deckels“, so die Grünen-Politiker weiter.
Dabei ist das EEG maßgeblich für die beispiellose Kostensenkung bei der Photovoltaik in Deutschland und weltweit in den zurückliegenden Jahren verantwortlich. „In jedem Fall war das die Startrampe des globalen Siegeszugs der Solartechnik“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) bereits anlässlich der Verabschiedung des EEG im Februar 2000. „Es mobilisierte die erforderlichen Investitionen, Innovationen und Skaleneffekte, um aus einer teuren Weltraumtechnik in zwei Jahrzehnten die preiswerteste, beliebteste und rund um den Globus am schnellsten ausgebaute Stromquelle zu machen.“ Allein in Deutschland sind mittlerweile Photovoltaik-Anlagen mit rund 50 Gigawatt Leistung installiert.
Erneuerbare als Konjunkturprogramm nutzen
Doch jetzt gehe es um eine kluge Weiterentwicklung des Energierecht in Deutschland, die die stetig wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energien abbilde. „Anhaltende Marktverzerrungen durch direkte und indirekte Subventionen fossil erzeugter Energien müssen endlich abgestellt werden – zum Beispiel durch angemessene und sozial abgefederte CO2-Preise. Erfolgt dies weiter nur rudimentär, so müssen Instrumente wie das EEG diese Marktverzerrungen weiter ausgleichen und erneuerbaren Energien einen fairen Investitionsrahmen bieten“, mahnte Körnig bereits im Februar an.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) verweist darauf, dass das EEG selbst leider immer bürokratischer geworden sei. „Wir müssen es in den nächsten Jahren wieder schaffen, das EEG zu entschlacken und deutlich mehr marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen zu entwickeln. So könnte ein funktionierender Emissionshandel dazu beitragen, dass mehr und mehr Erneuerbare-Energie-Anlagen sich auch alleine über den Markt tragen“, forderte bne-Geschäftsführer Robert Busch anlässlich des Jahrestages.
Handlungsbedarf sieht auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Gerade vor dem Hintergrund der aufziehenden Wirtschaftskrise muss sichergestellt werden, dass weiterhin in den Ausbau der erneuerbaren Energien investiert wird und sie die Energieversorgung von morgen gewährleisten können“, erklärt Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Es müsse der Netzausbau weiter vorangetrieben werden, die gesicherte Leistung etwa durch Speicher erhöht werden, aber auch das Marktdesign auf einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren angepasst werden. „Allem voran muss zügig der 52 Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik-Förderung fallen, es dürfen keine pauschalen Abstandsregelungen bei Windanlagen an Land eingeführt und der Weg für mehr Wind offshore muss frei gemacht werden. Finanzierungssicherheit und Kosteneffizienz müssen beim weiteren Ausbau im Einklang stehen und die Verbraucher entlastet werden“, so Andreae weiter.
Große Chancen sehen dabei viele Seiten, wenn ein beschleunigter Ausbau von Photovoltaik und Windkraft mit einem Investitions- und Konjunkturprogramm verknüpft würden, mit dem der zu erwartenden Rezession infolge der Corona-Pandemie entgegengewirkt werden soll. Es wäre „ein gutes und schnell umsetzbares Konjunkturprogramm, das nicht nur viele neue Arbeitsplätze schafft, sondern auch die Voraussetzung dafür ist, den Kohleausstieg mit erneuerbarer Energie zu flankieren“, erklärten Krischer und Verlinden weiter.
Robert Busch vom bne mahnt jedoch auch: „Die Corona-Krise hat allerdings auch sehr deutlich gemacht, dass das EEG als Absicherungsinstrument auf längere Sicht in einigen Bereichen eine wichtige Rolle spielen wird.“ Mit Blick auf die aktuellen Schwierigkeiten, neue Stromabnahmeverträge für neue Photovoltaik- oder Windkraftprojekte abzuschließen, fordert er auch diesen Markt in einem weiterentwickelten EEG zu berücksichtigen. „PPAs werden absehbar nur dann in relevantem Umfang Erfolg haben, wenn es in der Anfangsphase Absicherungsinstumente wie staatliche Bürgschaften gibt. Das Beispiel Norwegen zeigt, wie es gehen könnte“, so der bne-Geschäftsführer weiter.
Ausbauziele erhöhen und Hemmnisse beseitigen
Weitreichende Forderungen, etwa vom Bundesverband Solarwirtschaft oder den Grünen, gibt es, umgehend den Photovoltaik-Zubau auf mindestens zehn Gigawatt jährlich zu erhöhen. Der BSW-Solar hält die Steigerung des Zubaus auch für entscheidend, um eine Stromlücke im Zuge des Atom- und Kohleausstiegs zu vermeiden. Auch die Windenergie muss nach Ansicht der Grünen künftig mit jährlich mindestens fünf Gigawatt weiter ausgebaut werden. „Denn auch während der Corona-Krise legt die Klima-Krise keine Pause ein. Die Erneuerbaren können einen Beitrag zur Lösung beider Krisen leisten. Sie stützen die wirtschaftliche Entwicklung und bringen den Klimaschutz entscheidend voran“, argumentieren die Grünen-Politiker.
Beim BUND beurteilt man die aktuelle Lage ähnlich. „Die geplanten milliardenschweren Konjunkturprogramme müssen die resiliente und nachhaltige Ausrichtung der Wirtschaft im Blick haben. Dazu gehört insbesondere eine naturverträgliche Energieversorgung. Ein dezentraler Ausbau erneuerbarer Energien erzeugt regionale Wertschöpfung. Das ist gut für die lokale Wirtschaft wie Handwerksbetriebe, Projektierer aber auch für Kommunen“, sagt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. Um dies zu erreichen seien nicht einmal Konjunkturprogramme notwendig, sondern ein paar einfache Gesetzesänderungen im EEG, die Hemmnisse abbauen, würden ausreichen. „Politisch weitsichtig wäre es, das Potenzial des EEG auch als ein Instrument der Krisenprävention zu sehen“, so Bandt weiter. Dabei müsse die Devise gelten: Hemmnisse abbauen, Ausbauziele erhöhen und an die Klimaschutzziele anpassen.
Wichtige konjunkturelle Impulse durch den Erneuerbaren-Ausbau sieht man auch beim BDEW. Er fordert daher Krisenbewältigung und Klimaschutz nicht gegeneinander auszuspielen. „Die Regierung ist mehr denn je gefragt, für Vertrauen und Stabilität zu sorgen. Die intelligentesten Konjunkturhilfen sind die, die Investitionen in Klimaschutztechnologien auslösen“, so Andreae.
Anschlussregelung für Altanlagen erforderlich
Mit Blick auf eine Weiterentwicklung des EEG mahnt Carsten Körnig zudem noch an, dass eine Streichung der EEG-Umlage auf Selbst- und Direktversorgung von Privathaushalten und Gewerbebetrieben mit Solarstrom notwendig sei. Zudem müsse bis zum Sommer eine Anschlussregelung für all jene EEG-Anlagen gefunden werden, die ab dem 1. Januar 2021 aus dem EEG fallen. Allein in den nächsten fünf Jahren laufe die Einspeisevergütung für mehr als 100.000 Photovoltaik-Anlagen in Deutschland aus. „Für ihren Weiterbetrieb sei keine hohe Anschlussförderung erforderlich, sondern unbürokratische und barrierearme Angebote für Betreiber, Solaranlagen zu einem fairen Marktwert weiter kostendeckend betreiben zu können und möglichst durch systemdienlich betriebene Speicher und Solartankstellen für E-Autos zu ergänzen“, fordert Körnig.
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„Doch jetzt gehe es um eine kluge Weiterentwicklung des Energierecht in Deutschland, die die stetig wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energien abbilde. „Anhaltende Marktverzerrungen durch direkte und indirekte Subventionen fossil erzeugter Energien müssen endlich abgestellt werden – zum Beispiel durch angemessene und sozial abgefederte CO2-Preise.“
Die Entscheidung ist noch unausgewogen offen, ob man geeignetere geographische und meteorologische Bedingungen in anderen europäischen Staaten und Kontinenten stärker fördern will und davon profitiert oder ein (relativ) höheres Kostenniveau mit Nutzung der weniger optimalen Standorte für Erneuerbare Energien in Deutschland (soweit durch AnwohnerInnen akzeptiert und längerfristig nutzbar) präferiert?
Die minimale und höchste Lastanforderung 2019 an einem Tag zwischen März/April war zwischen etwa 47GW und 67GW.
Vergleichsweise am 31. März 2020: etwa 46GW – 64GW
… das Niveau der Börsenstrompreise (day-ahead) ist jedoch um 30-50% niedriger, als 2019 (und die Woche 13 hatte mit hoher Windstromeinspeisung, beispielsweise am So 29.3.2020 unter 5€ Tagesdurchschnittspreis für day-ahead Auktionen)
Echo einer Zukunft sagt:
… das Niveau der Börsenstrompreise (day-ahead) ist jedoch um 30-50% niedriger, als 2019 (und die Woche 13 hatte mit hoher Windstromeinspeisung, beispielsweise am So 29.3.2020 unter 5€ Tagesdurchschnittspreis für day-ahead Auktionen)
@ Echo.
Abwarten ob das so anhält, und der durchschittliche Börsenpreis, unter dem von 2019 bleibt
Um meine Thesen bezüglich des Milliarden Überschuss auf dem EEG Konto bestätigt zu sehen , müssen Sie nur mal drauf achten, auf welcher Basis im Oktober die Umlage für 2021 ermittelt wird. Wenn der Rechnung im Gegensatz zu 2019 niedrigere Börsenpreise zugrunde liegen, wird das EEG Konto wieder über verhältnismäßig zunehmen.
Wo doch einige hier der Meinung waren der diesjährige Abwärtstrend auf dem Konto würde anhalten.
Hohe gleichzeitige Einspeiseleistung der Erneuerbaren Energien, welche nicht in geeigneter Form (kostengünstig oder auch effizient, je nach Anwendungseinflüssen) zwischengespeichert werden oder in andere (demokratische) Staaten geleitet werden kann wird sich selbst Konkurrenz am Strommarkt. In höhere Leistung für Erneuerbare Energien muß aber investiert werden, damit 1) die Klimaziele erreicht werden können und 2) die Stromversorgung ohne fossile „Grundleistungskraftwerke“ gewährleistet bleiben.
Für eine kostengünstige „Energiewende“ hätte man heutige Installationspreise für Photovoltaik- und Windkraftwerke bereits vor etwa einem Jahrzehnt erreicht haben müssen. (Der Kostendruck wäre aber keinem in Deutschland ansässigen Gewerbe zuzumuten und die Zahl der nachhaltigen, also gesicherten längerfristigen Arbeitsplätze im Bereich der Erneuerbaren Energien wäre wieder(um) niedriger.)
Ihre Meinung zu Netzentgelten ( Festlegung bis 15.Oktober, erfolgt teils verzögert bis Mitte November)?
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Netzentgelte/Anreizregulierung/WesentlicheElemente/Netzkosten/Netzkostenermittlung_node.html
„Es existiert – entgegen landläufiger Meinung – kein Garantiezins unabhängig vom realen Effizienzniveau und damit auch keine „Monopolrendite“. Für ein Unternehmen ist die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung grundsätzlich nur dann erreichbar, wenn ein Effizienzwert (als Resultat des Effizienzvergleichs) von 100 Prozent festgestellt wurde und die Gesamtkosten des Unternehmens höchstens der individuellen Erlösobergrenze entsprechen. Bei dieser Betrachtung sind jedoch weitere Faktoren zu beachten, die die Eigenkapitalverzinsung beeinflussen können.“
…
„Für Bestandsanlagen wird auf Basis der Netzentgeltverordnungen der ermittelte Eigenkapitalzinssatz auf maximal 40 Prozent des kalkulatorisch bestimmten betriebsnotwendigen Vermögens gewährt.“
ff.
„Für die deutschen ÜNB ergab sich unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten ein durchschnittlicher Effizienzwert von 99 Prozent. Die durchschnittliche relative Effizienz hat sich im Vergleich zur 1. Regulierungsperiode damit bereits um 1,6 Prozentpunkte verbessert.“
https://www.pv-magazine.de/2020/03/24/hilft-covid-19-dem-klimaschutz-corona-krise-macht-co2-steuer-und-emissionshandel-unwirksam/#comment-109851
„Wenn der Rechnung im Gegensatz zu 2019 niedrigere Börsenpreise zugrunde liegen, wird das EEG Konto wieder über verhältnismäßig zunehmen.“
Die Situation der Spotmarktpreise ist eine tägliche (bis 1/4stündliche) Momentaufnahme vieler (nicht aller) Einflußparameter und
mit einem halben Jahr Abstand als Vorgriff auf die Entwicklung des EEG-Kontos mit weiterer Normalisierung der Gesamtsituation (und globaler Solidarisierung) in Aussicht: weder Gewinn, noch Verlust, als Jahresbilanz für dieses Jahr 2020?
Das EEG wird 20 und braucht nach zahllosen Novellen , ( Gesetzesergänzung ) nun dringend eine Reform, heißt es im Artikel.
Wenn es nur immer „Novellen“ gewesen wären , die das EEG seit Jahren „Überleben“ musste. Das größte Faule EI, das dem EEG 2010 ins Nest gelegt wurde war nämlich keine Novelle, sondern eine Verordnungsermächtigung, bei Nacht und Nebel, am Parlament vorbei.
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnungserm%C3%A4chtigung
Was das ist sehen Sie hier.
Zitat:…….Eine Verordnungsermächtigung ist eine Regelung in einem Gesetz, welche der Regierung (Exekutive) ermöglicht, Verordnungen zu erlassen, ohne das Parlament (Legislative) zu befragen. Ansonsten müssten alle Änderungen mit Gesetzen durch die Parlamente beschlossen werden. Zitat Ende.
Und wer die Auslöser waren siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:…Für die Reform wurden verschiedene Gründe genannt. Befürworter waren vor allem die liberalen Wirtschaftspolitiker der FDP sowie die großen Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit ihren Lobbyorganisationen wie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft Zitat Ende.
Und was dabei herauskam nennt der Ex Chef vom Fraunhofer Institut, im folgenden Video so ab Minute 2, die größte Schweinerei im deutschen Energiesystem.
Siehe hier…….https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, besonders zum Jubiläum.