bne: WEG sollte auch Installation von Photovoltaik-Anlagen erleichtern

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Das Wohnungseigentumsgesetz – kurz WEG – wird derzeit vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz überarbeitet und befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) nun, dass mit der Änderung nicht nur die Installation von Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern im Zuge der Reform erleichtert werden sollte – sondern dies auf Photovoltaik-Dachanlagen und Balkonmodule ausgeweitet werden muss.

Die Politik habe bei den Ladesäulen bereits erkannt, dass das Prinzip der Einstimmigkeit gerade bei größeren Eigentümergemeinschaften eine kaum zu überwindende Hürde sei und dies im Referentenentwurf berücksichtigt, schreibt der bne. „Es liegt auf der Hand, dass Ladesäulen idealer Weise mit Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen versorgt werden. Stammt der Strom direkt vom Hausdach, stellt dies eine zusätzliche Motivation für die Null-Emissions-Mobilität dar.“ Der bne schreibt in seiner Stellungnahme weiter: „Es wäre für die Eigentümer und Mieter kaum nachvollziehbar, wenn zwar die Installation von Ladesäulen ermöglicht würde, nicht aber die Solaranlage auf oder an dem Gebäude.“

Der Verband schlägt daher vor, den Referentenentwurf auf Photovoltaik-Dachanlagen und Balkonmodule auszuweiten und deren Installation in Mehrfamilienhäusern so zu erleichtern. Auch für diesen Fall sollte nicht mehr das Prinzip der Einstimmigkeit gelten. So sollte es nicht möglich sein, dass durch den Widerspruch einzelner Eigentümer die restlichen Parteien von der Nutzung einer Photovoltaik-Anlage abgehalten würden, solange diese der EEG-Förderung oder der buchhalterischen Abschreibung unterliege. „Der Wohnungseigentümer, der einer baulichen Veränderung zum Einbau einer Solaranlage nicht zustimmt, soll grundsätzlich weder Bau- noch Folgekosten tragen müssen, aber auch nicht an den Vorteilen der Maßnahme teilhaben dürfen. Zudem steht dem Errichter der Erzeugungsanlage einerseits das Nutzungsrecht zu, andererseits unterfällt dieser aber mannigfaltigen Meldepflichten als Anlagenbetreiber“, schreibt der bne in seiner Stellungnahme.  Letzterer trage auch das Absatzrisiko für den erzeugten Strom.

Der Verband betont zudem in seiner Stellungnahme, dass die Ergänzung des Gesetzentwurfs der Akzeptanz der Ladesäulen helfen würde. Zudem werde damit das bürgerliche Engagement für die Energiewende und den Klimaschutz erleichtert.

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