Bund-Länder-Einigung: Kohleausstieg soll im ersten Halbjahr 2020 gesetzlich verankert werden

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Es ist bereits fast ein Jahr her, als die sogenannte Kohlekommission ihre Empfehlungen für einen Kohleausstieg vorlegte. Seither ist viel gestritten worden und wenig passiert, um die Vorschläge umzusetzen. Bei ihrem Treffen haben sich nun aber die Vertreter von Bund und Ländern offenbar final einigen können. An den Gesprächen nahmen Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Umweltministerin Svenja Schulze sowie Kanzleramtsminister Helge Braun und die Ministerpräsidenten der betroffenen Bundesländer, Dietmar Woidke, Armin Laschet, Michael Kretschmer und Reiner Haseloff, teil.

Die in der Nacht erzielte Einigung sieht 14 Punkte vor. So hätten die Ministerpräsidenten aus Brandenburg , Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zugestimmt, einen von der Bundesregierung präsentierten Stilllegungspfad für die Braunkohlekraftwerke in Deutschland mit den Betreibern der Kraftwerk und Tagebaue vertraglich zu vereinbaren. Darin ist auch vorgesehen, im Zuge der für 2026 und 2029 von der Kohlekommission empfohlenen Überprüfung des Fahrplans zu eruieren, ob die Stilllegung der Kraftwerke nach dem Jahr 2030 um drei Jahre vorgezogen werden kann. Damit könnte der Kohleausstieg von 2038 auf 2035 vorverlegt werden.

Der Ausstieg soll durch das Kohleausstiegsgesetz umgesetzt werden. Das „Strukturstärkungsgesetz“ sei ein ebenso wichtiger Baustein, mit dem den betroffenen Regionen zur Bewältigung des Strukturwandels bis zu 14 Milliarden Euro bis 2038 zufließen sollen. Der entsprechende Entwurf befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Das noch ausstehende Kohleausstiegsgesetz soll noch im Januar von der Bundesregierung auf den Weg gebracht werden. Eigentlich war es schon im November auf der Agenda des Kabinetts, flog aber wegen diverser Streitthemen immer wieder von der Tagesordnung. Nun verspricht die Bundesregierung, dass das Gesetzgebungsverfahren noch im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein wird.

Zugleich kündigt sie eine EEG-Novelle an, die den Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend des 65-Prozent-Ziels bis 2030 beschleunigen soll. Es sei auch geplant, die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung weiterzuentwickeln sowie zwei weitere Gaskraftwerke zu bauen, um die wegfallenden Kohlekapazitäten zu kompensieren. Die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik wird in dem veröffentlichten Konsens nicht explizit erwähnt, sollte aber Teil dieser geplanten gesetzlichen Maßnahmen sein.

Zudem wird in den Ergebnissen darauf verwiesen, dass mit dem Klimaschutzgesetz 2030 eine Senkung der EEG-Umlage beschlossen wurde, die über die Einnahmen aus dem neuen Brennstoffzertifikatehandel finanziert werden soll. Darüber hinaus wird im Kohleausstiegsgesetz das Bundeswirtschaftsministerium ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Umwelt- und Finanzministerium eine Förderrichtlinie zu erlassen, um im internationalen Wettbewerb stehenden stromkostenintensiven Unternehmen ab dem Jahr 2023 einen jährlichen angemessenen Zuschuss zu gewähren.

„In den gestrigen Gesprächen im Bundeskanzleramt ist ein Durchbruch gelungen. Der Stilllegungspfad ist geeint und auch der Rahmen für die Entschädigung steht. Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung damit planbar und wirtschaftlich vernünftig beenden“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Altmaier am Donnerstag. Der vereinbarte Stilllegungspfad sei „netztechnisch verkraftbar“. Altmaier kündigte an, dass der Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz am 29. Januar vom Kabinett auf den Weg gebracht werden soll.

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