Bundesrat billigt Bundes-Klimaschutzgesetz

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Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag insgesamt 30 Gesetzes aus dem Bundesrat gebilligt. Darunter befanden sich das Bundes-Klimaschutzgesetz, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Luftverkehrsteuergesetz, die ohne Änderungen angenommen wurden. Dagegen hat die Länderkammer den steuerrechtlichen Teil des Klimapaket vorerst aufgehalten und in den Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung geschickt, wie es vom Bundesrat hieß.

Im Bundes-Klimaschutzgesetz ist festgeschrieben, dass Deutschland seine Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken muss. Dabei werden für jeden Sektor Emissionsbudgets per Rechtsordnung festgelegt. Wenn diese nicht erreicht werden, wird innerhalb von drei Monaten von der Bundesregierung ein Sofortprogramm vorgelegt. Das Monitoring erfolgt über das Bundesumweltamt, wobei ein unabhängiger Expertenrat die Erhebung begleitet und auch die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen prüft.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz wiederum sieht die Einführung von Zertifikaten für Unternehmen vor, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln. Die solle 2021 mit einem Preis von zehn Euro pro Tonne starten. Bis 2025 soll der Preis auf 35 Euro pro Tonne steigen und ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte für die Produkte der Unternehmen dann ersteigert werden – wobei eine Preisspanne zwischen 35 und 60 Euro pro Tonne vorgegeben wird. Das neue nationale Emissionshandelssystem wird zusätzlich zum europäischen Emissionshandelssystem ETS eingeführt. Die Politik verspricht sich Anreize, um auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.

Der steuerrechtliche Teil des Klimapakets enthält hingegen die Anhebung der Pendlerpauschale und eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Außerdem ist darin die Verringerung der Mehrwertsteuer für Bahntickets sowie Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen sowie ein besondere Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können, vorgesehen. Die Länder wollen diese Vorgaben im Vermittlungsausschuss „grundlegend überarbeiten“. Wann es zu dessen erster Sitzung kommen wird, steht noch nicht fest.

Bei Verbänden wie dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hätte man sich dagegen mehr Zeit und Nachbesserungen gewünscht. „Das Klimapaket muss in einer Reihe von Punkten verbessert werden. Was jetzt auf dem Tisch liegt, reicht nicht, um die Erneuerbaren-Ausbauziele und die Klimaschutzziele zu erreichen, kommentierte BEE-Präsidentin Simone Peter. Auch BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae hätte sich gründlichere Beratungen und die Einbeziehung von energiewirtschaftlicher Expertise gewünscht. „Dass der Bundesrat einigen Vorhaben aus dem Klimaschutzpaket die Zustimmung verweigert, ist das Ergebnis eines völlig überhasteten Gesetzgebungsprozesses, der die notwendige Sorgfalt von Anfang an vermissen ließ. Bund und Länder müssen sich nun schnellstmöglich einigen und Nachbesserungen vornehmen“, erklärte Andreae.

Sie und auch Peter hatten sich zudem ein Aufhalten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes gewünscht. Die monatelange Kritik am nationalen Emissionshandel, der im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt ist und voraussichtlich verfassungswidrig ist, werde auf eine Finanzverteilungsdebatte reduziert, wie Peter sagt. Sie hält eine deutliche Anhebung des Einstiegspreises für dringend erforderlich. Der BEE plädiert zudem für einen CO2-Preis in Höhe von 60 Euro pro Tonne CO2 im Strom- und Wärmesektor sowie eine Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote in der Mobilität.

Auch Andreae vom BDEW hält eine „klimapolitische Lenkungswirkung“ wegen des niedrigen CO2-Preises für nicht gegeben. Andererseits warnt sie, dass eine Doppelbelastung für Kraftwerke drohe, die bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen. Der BEE kritisiert überdies, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Klimapaket zu kurz komme, obwohl er der Schlüssel für die Dekarbonisierung und Sektorkopplung sei. Es sei dringend erforderlich bei der Windkraft neue Kraft zu entwickeln sowie verlässliche Bedingungen für Wasserkraft und Geothermie zu schaffen. Auch fordert der BEE die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels noch in diesem Jahr. „Die Reform des Systems aus Steuern, Abgaben und Umlagen ist sicherlich ein dickes Brett, aber dennoch unabdingbar. Sie stehen der Energiewende und dem vielfältigen Einsatz Erneuerbarer in einer intelligent vernetzten Welt von dezentralen Prosumern im Weg“, so Peter weiter.

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