Klimaklage wandert als Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht

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Noch im Januar wollen neun Jugendliche und junge Erwachsene vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung aufgrund des unzureichenden Klimaschutzgesetzes einreichen. Sie sehen ihre Grundrechte nicht ausreichend geschützt, hieß es dazu am Mittwoch. Unter den Klägern befinden sich Luisa Neubauer, Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-Bewegung, Lueke Recktenwald von der Nordseeinsel Langeoog sowie alle sieben Jugendliche und junge Erwachsene der drei Bauernfamilien, die 2019 gemeinsam mit Greenpeace die Bundesregierung auf Einhaltung des Klimaschutzziel 2020 verklagt hatten

Die „Klimaklage“ war in erster Instanz vor dem Berliner Verwaltungsgericht im Oktober 2019 gescheitert. Die damals aktive Rechtsanwältin Roda Verheyen wird nun auch als Rechtsbeistand für die Verfassungsbeschwerde aktiv. Unterstützung kommt ebenfalls von Greenpeace und Germanwatch. Die Umweltorganisationen treten aber nach eigenen Angaben nicht als Kläger auf.

Die Jugendlichen verweisen in ihrer Verfassungsbeschwerde beispielsweise auf ihr Recht auf Zukunft aus Artikel 1 Grundgesetz, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz. Sie wollen mit der Klage klären lassen, ob das Klimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist.

Zudem haben bereits zuvor die Deutsche Umwelthilfe und der BUND jeweils Verfassungsbeschwerden gegen die Klimapolitik beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Ansicht aller Kläger reichen die bisher ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung nicht aus, um einen wirksamen Klimaschutz zu erreichen. Nach Ansicht von Greenpeace braucht es einen gesetzlichen Rahmen, der garantiert, dass Deutschland vor 2040 seine Treibhausgasemissionen auf nahe Null reduziert.

Zum Klagebündnis des BUND gehört auch der Solarenergie-Förderverein (SFV) sowie viele Einzelkläger. Sie hatten ihre Klage bereits im November 2018 eingereicht. Bislang wurden die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zu Stellungnahmen aufgefordert, wie es vom BUND hieß. Die Organisation begrüßte die weiteren Klagen, die nun eingereicht werden. „Das Klimapäckchen vom September 2019 ist völlig unzureichend. Deutschlands weitgehende Untätigkeit verletzt die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum, weil der Klimawandel nicht entschlossen genug bekämpft wird. Das Verfassungsgericht muss eine Verpflichtung für Bundesregierung und Bundestag aussprechen, künftig deutlich mehr Klimaschutz zu betreiben“, erklärte der BUND-Rechtsvertreter Felix Ekardt.

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