CDU-Wirtschaftsflügel will 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik nur im Gesamtpaket abschaffen

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Erst am Donnerstag hatten 13 Verbände an die Bundespolitik appelliert, den 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik umgehend aus dem EEG zu streichen. Bereits im April könnte die Marke erreicht sein und damit die Solarförderung für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung enden. Eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa-AFX vom Freitag zeigt nun, dass ein schnelles politisches Handeln wohl schwierig ist.

„Die Aufhebung des Solardeckels ist Teil eines energiepolitischen Gesamtpakets. Zu dem Paket gehören auch ein Kohleausstiegsgesetz, das die Empfehlungen der Kohlekommission 1:1 umsetzt, die Strompreisentlastungen der Industrie und die Wind-Abstandregelungen“, sagte Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. Der CDU-Wirtschaftspolitiker forderte von den SPD-Ministerien für Umwelt und Finanzen, sich an die getroffenen Vereinbarungen zu halten. „Erst dann kann auch zeitnah im Kabinett ein umfassendes Paket verabschiedet werden. Rosinenpickerei gibt es mit uns nicht“, so Pfeiffer weiter.

Die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels war bereits in einem Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz enthalten. Sie wurde allerdings wieder herausgenommen, da sich Union und SPD bei den künftigen Abstandsregeln von Windkraftanlagen zu Wohnsiedlungen uneins sind. Der CSU-Politiker Georg Nüßlein erklärte der Nachrichtenagentur dpa-AFX: „Die Vereinbarung zwischen Union und SPD, dass der Solardeckel gestrichen wird und im Gegenzug die 1000-Meter-Regel für mehr Akzeptanz der Windkraft sorgt, sollte von beiden Seiten eingehalten und umgesetzt werden.“

Die Kosten für die Photovoltaik-Anlagen sind nach Ansicht von Nüßlein kein Argument mehr, um am Deckel festzuhalten. Er brauche aber Anreize für Speicher- und Kombikraftwerke, da die Einspeisung der Photovoltaik-Anlagen schwanke.

Für die Sitzung am 15. Januar steht das Kohleausstiegsgesetz nun wieder auf der vorläufigen Tagesordnung des Bundeskabinetts. Allerdings ist noch kein aktueller Entwurf bekannt geworden. Somit ist offen, ob die EEG-Änderungen im Kohleausstiegsgesetz wieder enthalten sind oder weiter fehlen.

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