Schweizer Bundesrat beschließt Absenkung der Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen

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Der Schweizer Regierung, der so genannte Bundesrat, hat die Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen reduziert. So sinkt zum 1. April 2020 der Grundbeitrag um 29 Prozent, während die leistungsbezogenen Beiträge stabil bleiben. Der Bundesrat begründet die Absenkung damit, dass die Investitionskosten bis April 2020 um neun Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat sinken würden. Der Branchenverband Swissolar weist jedoch darauf hin, dass die Modulpreise seit Jahresbeginn stabil sind oder sogar leicht steigen. Der Verband kritisiert zudem, dass seine Vorschläge zum Abbau von Bürokratie nicht berücksichtigt worden sind. Allein die verschiedenen Bewilligungen und Kontrollen verursachen einen Aufwand von 8 bis 12 Stunden pro Anlage, so Swissolar.

Swissolar zufolge schafft der Beschluss des Bundesrats, die leistungsbezogenen Beiträge unangetastet zu lassen, immerhin einen Anreiz, Anlagen nicht zu knapp zu dimensionieren. In der Schweiz würden heute meist auf den Eigenverbrauch optimierte, kleine Anlagen gebaut, die oft nicht die ganze zur Verfügung stehende Dachfläche nutzen. Das sei volkswirtschaftlich und in Bezug auf den notwendigen Ausbau der Photovoltaik problematisch.

Der Bundesrat hat auch den Vergütungssatz des Einspeisevergütungssystems EVS für Photovoltaik-Anlagen reduziert – von umgerechnet 9,1 Cent auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Das ist nach Ansicht von Swissolar zwar fragwürdig, aber für den weiteren Ausbau der Photovoltaik wenig relevant, da praktisch keine neu erstellten Anlagen vom EVS profitieren können.

Der Schweizer Bundesrat weist darauf hin, dass die Wartezeit für die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen ab 2020 auf unter ein Jahr verkürzt wird. Anfang 2019 befanden sich 15.500 Anlagen auf der Warteliste der Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen (KLEIV). Bis Ende des Jahres wird die KLEIV an rund 13.500 dieser Anlagen ausbezahlt, insgesamt umgerechnet etwa 104 Millionen Euro. Bis Ende 2020 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt, die ihren vollständigen Antrag bis zum 31. Januar 2020 einreichen. Das betrifft rund 18.000 Anlagen mit einer Leistung von zusammen rund 220 Megawatt.

Auf der Warteliste der Einmalvergütung für große Photovoltaikanlagen (GREIV) standen Anfang 2019 insgesamt 4000 Anlagen. Bis Ende des Jahres werden rund 1750 Antragsteller GREIV-Mittel erhalten. Dies entspricht einem Fördervolumen von umgerechnet insgesamt 164 Millionen Euro. Bis Ende 2020 erhalten voraussichtlich alle Anlagenbetreiber eine GREIV-Zusicherung, sofern sie ihren Antrag bis zum 31. Januar 2020 einreichen. Das betrifft rund 820 realisierte Anlagen mit einer Leistung von circa 210 Megawatt und 1530 nicht realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 330 Megawatt. Dafür werden umgerechnet rund 195 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Projektierer von Photovoltaik-Anlagen, die sich 2020 für die GREIV anmelden, müssen weniger als ein Jahr auf die Förderung warten.

Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Effizienzmaßnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromverbraucher einen Netzzuschlag von umgerechnet 2,1 Cent pro Kilowattstunde. Das Geld fließt in den Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermaßnahmen finanziert werden.

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