EEG-Umlage steigt 2020 auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde

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Bereits am Montag war die bevorstehende Erhöhung der EEG-Umlage durchgesickert. Am Dienstag bestätigten die Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW offiziell: Die EEG-Umlage erhöht sich von derzeit 6,405 auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr. Dies ist ein Anstieg um 5,5 Prozent, liegt jedoch unter dem bisherigen Höchstwert der EEG-Umlage mit 6,880 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2017. Danach war die EEG-Umlage zwei Jahre in Folge jeweils leicht gesunken. Nun der erneute Anstieg.

Die EEG-Umlage berechnen die Übertragungsnetzbetreiber auf Grundlage der zu erwartenden Einspeisung der Erneuerbaren-Anlagen sowie des Stromverbrauchs. Für das kommende Jahr kalkulierten sie einen Umlagebetrag von 23,9 Milliarden Euro, die auf die Letztverbraucher umgelegt werden, wie sie veröffentlichten. Dabei gehen sie von einer Zunahme der Einspeisung aus. Sie werde sich um etwa 8,6 auf 226 Terawattstunden erhöhen, so die Kalkulation der Übertragungsnetzbetreiber. Dies entspreche einer Fördersumme von 26,2 Milliarden Euro. Davon müssten noch die prognostizierten Börsenerlöse für den Stromverkauf abgezogen werden, die um 1,4 Prozent höher lägen als im Vergleich zum Vorjahr.

In der Endabrechnung kommen die Übertragungsnetzbetreiber für 2020 auf eine Deckungslücke von 26,2 Milliarden Euro, wie es weiter heißt. Daraus ergibt sich eine Kernumlage von 6,8 Cent pro Kilowattstunde. Diese teilt sich wie folgt auf: 2,5 Cent pro Kilowattstunde entfallen auf die Photovoltaik, 1,6 Cent pro Kilowattstunde auf die Biomasse, 1,4 Cent pro Kilowattstunde auf die Onshore-Windkraft und 1,2 Cent pro Kilowattstunde auf die Offshore-Windkraft.

Dass die EEG-Umlage noch unter dem Wert liegt, ist auf das EEG-Konto zurückzuführen, dass Ende September mit 2,2 Milliarden Euro im Plus lag. Im Laufe des Septembers war das Plus um knapp 740 Millionen Euro weiter abgeschmolzen. Der Überschuss wird in die Berechnung einbezogen und führt zu einer weiteren Absenkung. Die Übertragungsnetzbetreiber wiesen jedoch darauf hin, dass die EEG-Kontostand rund 40 Prozent niedriger lag als noch im Vorjahr, weshalb die Entlastung der Letztverbraucher geringer ausfalle und 2020 zu einem Anstieg der EEG-Umlage führe.

Bezüglich der Entwicklung der Spotmarktpreise in diesem Jahr heißt es von den Übertragungsnetzbetreibern, dass sie bislang durchschnittlich rund 8 Euro pro Megawattstunde unter dem gesetzlich anzusetzenden Preis lagen. Eine ähnliche Tendenz zeige sich in den Futures-Preisen bis Ende dieses Jahres, wodurch weitere Mindererlöse zu erwarten seien. Daher sei davon auszugehen, dass der EEG-Kontostand zu Jahresbeginn 2020 deutlich niedriger liege als in diesem Jahr. Um den schwankenden Einspeisungen der Photovoltaik- und Windkraftanlage besser begegnen zu können und das EEG-Umlagekonto im Plus zu halten, genehmigen sich die Übertragungsnetzbetreiber seit einigen Jahren eine Liquiditätsreserve. Diese sei mit 8,0 Prozent angesetzt und liege 2020 somit bei rund 1,9 Milliarden Euro. Der Anteil der Liquiditätsreserve an der EEG-Umlage beträgt etwa 0,5 Cent pro Kilowattstunde, wie es weiter hieß.

Für die Ermittlung der EEG-Umlage lassen sich die Übertragungsnetzbetreiber Gutachten unabhängiger Experten erstellen. Zudem muss die Höhe mit der Bundesnetzagentur abgestimmt werden, die die Ermittlung der Umlage und die Vermarktung der EEG-Strommengen überwacht.

Gleichzeitig mit der EEG-Umlage veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber aus ihre Mittelfristprognose. Diese zeigt die erwartete Entwicklung der Einspeisung von Photovoltaik, Windkraft und Co. in den kommenden fünf Jahren. Auch die Offshore-Netzumlage 2020 gaben sie bekannt. Diese bleibe mit 0,416 Cent pro Kilowattstunde auf dem Niveau von 2019. Die Umlage soll die Kosten für den Ausbau des Netzes zum Anschluss der Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee decken.

Die veröffentlichte EEG-Umlage bezieht sich auf den nicht-privilegierten Letztverbrauch. Dies sind vor allem private Haushalte und mittelständische Unternehmen, die die Hauptlast tragen. Energieintensive Industriezweige haben dagegen die Möglichkeit, sich von der Zahlung der EEG-Umlage teilweise befreien zu lassen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird die EEG-Umlage zu knapp der Hälfte von den Unternehmen getragen, rund ein Drittel entfällt auf die Privathaushalte und der Rest zum größten Teil auf öffentliche Einrichtungen.

Reaktionen

„Über eine steigende EEG-Umlage kann sich ein Wirtschaftsminister nicht freuen. Trotz dieses Anstiegs ist es aber so, dass wir seit nunmehr sechs Jahren eine stabile Entwicklung haben. Die Reformen, die wir in den letzten Jahren umgesetzt haben, machen den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich günstiger. Es ist aber auch so, dass wir einen Kostenrucksack aus den ersten Jahren mit uns herumtragen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nach der Verkündung. In der Berechnung haben die Übertragungsnetzbetreiber einen Ausbau von sechs Gigawatt bei den Erneuerbaren Energien für 2020 veranschlagt. Altmaiers „Kernanliegen“ sei, die Strompreise bezahlbar zu halten: Aus seiner Sicht wird dazu der Beschluss aus dem Klimapaket beitragen, wonach die EEG-Umlage ab 2021 schrittweise gesenkt werden soll, um Bürger und den Mittelstand zu entlasten. Für 2021 ist eine Absenkung um 0,25 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.

Beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht nicht davon aus, dass die steigende EEG-Umlage automatisch zu höheren Strompreisen führen müsse. Dies war im Vorfeld in Agenturmeldungen zu lesen, die von einer weiteren Preiserhöhung für 2020 ausgehen. „Der geringe Anstieg der Umlage um 0,351 Cent muss nicht automatisch zu höheren Stromkosten bei Privathaushalten führen. Zudem ist ein Wechsel des Stromanbieters möglich, um Kosten zu sparen. Dabei gibt es fast immer eine kostengünstige Ökostromalternative zum örtlichen Grundstromtarif“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. Der Wechsel zu Ökostrom sei auch „ein klares Signal für die Energiewende“.

In Richtung der Politik erklärte der Verband, dass eine stärkere CO2-Bepreisung im Stromsektor, die EEG-Umlage deutlich sinken lassen würde. Zudem fordert der BEE, die Stromsteuer auf das europäische Minimum zu reduzieren und die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. All dies seien schnelle Maßnahmen, um eine Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen zu erreichen. Die Pläne der Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 reichten dafür aber nicht aus.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verweist darauf, dass 53 Prozent des Strompreises auf die Steuer- und Abgabenlast zurückgingen. Dies sei viel zu hoch, so Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer. Die geplante Absenkung der EEG-Umlage ab 2021 sei viel zu wenig. „Das bedeutet für einen Haushalt eine monatliche Entlastung von gerade einmal 73 Cent. Hinzu kommt, dass die Senkung der EEG-Umlage mit Steuermitteln beihilferechtlich problematisch ist“, so Kapferer mit Blick auf die für 2021 geplante Reduktion von 0,25 Cent pro Kilowattstunde. Zielführender sei die Absenkung der Stromsteuer, wie es auch der BEE fordert.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. „Die politisch induzierten Strompreiskomponenten gehören dringend auf den Prüfstand gestellt. Die Höhe der EEG-Umlage ist eine Komponente, die zeigt, welches Ausmaß die zusätzlichen Belastungen des Endverbraucherstrompreis inzwischen annehmen: Rund drei Viertel des Verbraucherstrompreises sind staatlich veranlasste oder regulierte Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen), die den Energieträger Strom teuer machen und ihn im Wettbewerb gegenüber anderen Energieträgern benachteiligen“, erklärte Geschäftsführer Robert Busch. Damit werde die Energiewende behindert, da strombasierte Technologien in den Sektoren Wärme und Verkehr massiv benachteiligt würden. „Die Kopplung des Stromsektors mit den Sektoren Wärme und Verkehr wird nur gelingen, wenn ein entschlackter Strompreis klimafreundlichen Technologien wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge nicht länger benachteiligt“, so Busch weiter.

Politischen Widerhall finden die Forderungen der Verbände nach einer Abgaben- und Umlagenreform bei den Grünen. „Statt sich an der EEG-Umlage mit völlig untauglichen Vorschlägen abzuarbeiten, muss die Regierungskoalition endlich die Abgaben und Umlagen im Stromsektor neu ordnen. Mit einem schnell wirksamen CO2-Preis und der Absenkung der Stromsteuer kann die Regierung Verbraucher und Umwelt gleichermaßen entlasten“, erklärt die energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden. Das EEG sei notwendig für eine verlässliche Finanzierung und den weiteren Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Co als “ Rückgrat einer klimaverträglichen Energieversorgung“. „Wir brauchen mehr Kostenwahrheit und mehr Klimagerechtigkeit beim Strompreis. Kohle-, Öl- und Gaskonzerne wälzen die Folgekosten für Klima und Gesundheit immer noch auf die Allgemeinheit ab. Damit muss Schluss sein“, erklärte Verlinden.

Der Ökostromanbieter Naturstrom erklärte in einem Statement: „Über die letzten Jahre gesehen ist die Umlage aber sehr stabil, hat sich also im Unterschied zu vielen anderen Lebensbereichen nur wenig verteuert.“ Zudem werde sie in wenigen Jahren „ohnehin deutlich zurückgehen“, da Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen sukzessive aus der Förderung laufen und die neuen Anlagen deutlich geringere Kosten verursachten, so Vorstandschef Thomas Banning weiter. Drei zentrale Aspekte hinsichtlich des EEG-Systems sind nach Ansicht von Naturstrom besonders wichtig: ein fairer Markt, eine substanzielle Entlastung bei den Stromkosten und den weiteren Ausbau der Erneuerbaren gewährleisten.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist im Laufe des Tages mehrmals mit Stellungnahmen aktualisiert worden.

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