Verfassungsbeschwerde: Bundesregierung muss bis Mitte November Stellung nehmen

Foto: Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel / phototek.net

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Als Erfolg wertet das Klagebündnis aus Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und mehreren Einzelklägern ein aktuelles Schreiben des Bundesverfassungsgerichts. Darin fordert das Gericht Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, bis Mitte November zur Verfassungsbeschwerde wegen der unzureichenden deutschen Klimapolitik Stellung zu nehmen. „Dies erfolgt normalerweise dann, wenn das Gericht sich mit einer Klage vertieft auseinandersetzen will. Für Menschenrechtsklagen auf einen besseren Umweltschutz ist das eine Premiere und ein großer Erfolg“, teilte das Klagebündnis am Montag mit. In der Vergangenheit habe das Bundesverfassungsgericht solchen Klagen kaum Erfolgsaussichten eingeräumt und sie nach knapper Prüfung nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Verfassungsbeschwerde wurde im November 2018 vom SFV initiiert und wird vom SFV mit Spendengeldern finanziert. Die Kläger, zu denen neben den beiden Organisationen auch der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Göppel und HTW-Professor Volker Quaschning gehören, verlangen von Bundesregierung und Bundestag die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau. Ziel sei der Schutz von Grundrechten auf Leben, Gesundheit und Eigentum, die durch den Klimawandel bedroht seien. „Wir sind gespannt, ob und wie Bundesregierung und Bundestag ihre grundrechtswidrige Klimapolitik rechtfertigen wollen“, erklären der SFV und BUND für die Klägergemeinschaft. Quaschning äußerte sich zudem optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht die Gefahr des Klimawandels erkennt und die nötigen Gegenmaßnahmen einfordert.

Wie die Klägergemeinschaft weiter mitteilt, liegt der weitere Prozessverlauf im Ermessen des Verfassungsgerichts. Auf die Stellungnahmen der Prozessparteien könne eine mündliche Verhandlung folgen. „Sollte das Karlsruher Gericht der Klage stattgeben, wäre in Deutschland, europa- und weltweit verdeutlicht: Das Klimathema ist ein massives Menschenrechtsproblem und steht nicht im Belieben der jeweiligen politischen Mehrheit“, so SFV und BUND.

Wegen einer Klimaklage muss sich die Bundesregierung Ende Oktober auch vor dem Berliner Verwaltungsgericht verantworten. Drei Bauernfamilien und Greenpeace hatten im Frühjahr 2019 Klage eingereicht, da sie die Maßnahmen der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel gegen den Klimawandel für unzureichend halten. Die Kläger fordern, dass mit entschlossenen Maßnahmen der CO2-Ausstoß Deutschlands bis 2020 doch noch um 40 Prozent gesenkt wird. Dieses Klimaziel hat die Bundesregierung – zumindest inoffiziell – bereits aufgegeben.

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