Rechtsgutachten: Einführung eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich

Teilen

Noch streiten die Regierungsfraktionen von Union und SPD, wie eine CO2-Bepreisung am besten erfolgen kann. In den kommenden Wochen wollen sie sich verständigen. Das Öko-Institut und Stefan Klinski haben ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das zeigt, wie es gehen könnte. Es wolle damit „zur Versachlichung der Debatte um eine CO2-Bepreisung beitragen“ und rechtliche Zweifel ausräumen. „Die Einführung eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Dem Bund ist es gestattet, die im Grundgesetz vorgesehenen Steuertypen zu nutzen, um umweltpolitische Ziele wie den Klimaschutz zu verfolgen“, so das Ergebnis des gemeinsamen Rechtsgutachtens „Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer“ vom Öko-Institut und Stefan Klinski.

Juristisch entscheidend sei, dass die CO2-Emissionen nicht Steuergegenstand seien, sondern die Bemessungsgrundlage. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinen Urteilen drei Vorgaben gemacht. So dürfe der Bund keine neuen Steuertypen erfinden, die nicht schon im Grundgesetz vorgesehen sind. Innerhalb der festgelegten Typologien darf der Bund neue Steuern einführen oder bestehende umgestalten. Als dritten Punkt hätten die Richter erlaubt, gestatteten Steuern eine umweltpolitische Lenkungswirkung zu geben.

Klinski erklärt, wie die Regierung rechtssicher einen CO2-Preis einführen kann. „Dem Bund ist es zwar verwehrt, die CO2-Emissionen selbst zum Gegenstand einer Steuer zu machen er darf aber bei der Energiesteuer so vorgehen, wie er es selbst bei der Kfz-Steuer schon vorgemacht hat: die CO2-Emissionen als Bemessungsgröße nutzen“, sagt der Professor für Wirtschaftsrecht, insbesondere Umweltrecht, an der HWR Berlin. Die Energiesteuer gehöre zu den im Grundgesetz verankerten Verbrauchsteuern. Nach seiner Auffassung der Autoren des Rechtsgutachtens ist es daher verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn ein CO2-Zuschlag auf die Energiesteuern erhoben wird, der sich an den Emissionen der jeweiligen Stoffe bemisst.

„Ein CO2-Zuschlag ist zwar kein Allheilmittel und es bedarf noch vieler weiterer Klimaschutzinstrumente“, ergänzt Mitautor Friedhelm Keimeyer vom Öko-Institut. Allerdings würde die Einführung eines CO2-Zuschlags finanzielle Anreize zur Emissionsminderung im Verkehrs- und Gebäudesektor setzen. Beide Autoren sind überzeugt: „Der CO2-Zuschlag kann auf sehr einfache Weise eingeführt und unbürokratisch umgesetzt werden. Von diesem entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Vorschlägen sollte sich die Politik nicht durch juristische Vorbehalte ablenken lassen, die sich bei näherem Hinsehen als nicht tragfähig erweisen.“

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.