Das Bundesfinanzministerium plant eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung: Das Forschungszulagengesetz (FzulG) soll „signifikante und wertvolle Unterstützung leisten“, da Forschung und Entwicklung für viele Unternehmen eine wichtige Investition zur Steigerung ihrer Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sei. Gleichzeitig soll die Zahl forschender Unternehmen in Deutschland erhöht werden. Geplant ist dem Referentenentwurf zufolge eine steuerliche Forschungszulage, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzt, sondern unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken soll. Details sollen in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz geregelt werden.
Die um Stellungnahme gebetenen Verbände begrüßen grundsätzlich das geplante Gesetz. „Sollte es in der Umsetzung allerdings dazu kommen, dass im Falle von Auftragsforschung die Anspruchsberechtigung ausschließlich beim Auftragnehmer liegt, werden Forschungskooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen mit gemeinnützigen Organisationen wie Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen systematisch benachteiligt“, warnt die Fraunhofer-Gesellschaft. Denn diese Auftragnehmer könnten ihre Aufwendungen als nicht-steuerpflichtige Organisationen nicht geltend machen. Das bedeute, dass laut Referentenentwurf Forschungsvorhaben zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und gemeinnützigen Forschungsorganisationen weiterhin nicht förderfähig seien. Dabei seien gerade KMU auf externe Innovations-Partnerschaften angewiesen. Die Fraunhofer-Gesellschaft rät daher, die Kosten für Auftragsforschung auf Ebene des Auftraggebers anrechenbar zu machen.
Dieser Forderung schließt sich der BDEW an. Dem Verband zufolge ist für die Energiewirtschaft und die Herstellerindustrie F&E im Hinblick auf die technologischen und systemischen Herausforderungen durch die Energiewende von besonderer Bedeutung. Mit dem geplanten Forschungszulagengesetz werde die bewährte Projektförderung von Bund und Ländern ergänzt. Der größte Teil der rund 1800 Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft, die im BDEW organisiert seien, sei jedoch den kleinen und mittleren Unternehmen zuzurechnen. Diese würden ihre F&E-Vorhaben häufig über Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen in der Region betreiben. „Durch die Vorgabe, dass der Auftragnehmer der Anspruchsberechtigte für die Förderzulage ist, entsteht kein unmittelbarer Anreiz für diese Unternehmen, F&E-Aktivitäten auszuweiten und zu verstetigen. Anders sähe es aus, wenn im Fall der Auftragsforschung der Auftraggeber zulagenberechtigt wäre.“
Diese Forderung von Fraunhofer und BDEW stützt auch der VDMA: Anders als im Entwurf vorgesehen solle der Auftraggeber begünstigt werden – „dieser trägt Kosten und Risiko“, schreibt der VDMA.
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