Abbauanlagen – Warum immer mehr Photovoltaik-Anlagen umziehen

Teilen

Seit Jahren sehen wir allein auf unserem Online-Marktplatz eine Zunahme von Photovoltaik-Anlagen, die zum Verkauf angeboten werden, weil sie vor Ende der EEG-Vergütungszeit von den ursprünglichen Dächern entfernt werden müssen. Waren es im Jahr 2017 schon zwölf Photovoltaik-Anlagen, die erfolgreich verkauft werden konnten, so stieg die Anzahl im Jahr 2018 bereits auf 18 Anlagen in Deutschland. Dabei handelt es sich nicht nur um kleine, sondern es betrifft auch immer mehr größere Photovoltaik-Anlagen. Die Bandbreite der angebotenen Anlagengrößen lag dabei zwischen 10 bis hin zu 1008 Kilowattpeak.

Die steigende Anzahl solcher Angebote und die Aussicht, dass das Angebot hier eher weiter zunehmen wird, hat dazu geführt, dass sich einige PV-Anlagenbetreiber auf dieses Segment spezialisiert haben und gezielt nach solchen Angeboten suchen. Die Not des Einen, die Photovoltaik-Anlage schnell vom Dach zu bekommen und dabei keinen Totalverlust zu erleiden, ist die Chance des Anderen, ein Schnäppchen zu machen.

Der Trend der ersten beiden Monate des Jahres – fast eine Verdoppelung des Angebotes – lässt schon jetzt erkennen, dass erneut deutlich mehr Anlagenbesitzer ihre PV-Anlage verkaufen müssen, weil diese von den ursprünglichen Dächern abgebaut werden müssen.

Gründe warum Photovoltaik-Anlagen abgebaut werden müssen

Die Gründe, warum laufende Anlagen während der EEG-Vergütungszeit vorzeitig vom Dach müssen, werden von den Betreibern sehr vielschichtig benannt.

In den meisten uns bekannten Fällen sind es Themen am Objekt, die es notwendig machen, die Photovoltaik-Anlagen zurückzubauen; ob nun die Statik des Daches, eine marode Dachsubstanz, die dringende Nachrüstung von Bauwerken oder technischen Installationen auf den Dächern.

Aber auch Verpächter, die es dem Anlagenbesitzer unmöglich machen, die Photovoltaik-Anlage weiter auf dem gepachteten Dach zu betreiben, sind ein zunehmender Grund, warum Anlagen umziehen. Gerade bei vorab gezahlten Einmalpachten vergessen die Verpächter oder wechselnde Verpächter in den darauffolgenden 20 Jahren allzu oft, was die ursprünglichen wirtschaftlichen Motivationen für die Dachverpachtung waren. Wenn es menschlich nicht mehr funktioniert, dann helfen oft nicht einmal mehr wasserdichte Pachtverträge, denn das Einklagen von Zugangsrechten für die Wartung, Reparatur und Reinigung kann sehr langwierig, aufwendig und auch teuer sein.

Scheidungsauseinandersetzungen oder Erbstreit-, Insolvenzen von Betreibergesellschaften oder aber auch technische Probleme an den Anlagen sind weitere Gründe, aus denen Photovoltaik-Anlagen abgebaut werden müssen.

Was sind Abbauanlagen noch wert?

Der Wert einer jeden Abbauanlage bemisst sich nach der an den Generator (die Module) gekoppelten Einspeisevergütung. Entscheidend ist dabei die Höhe der gesicherten Einspeisevergütung und die noch verbleibende Vergütungszeit. In Kombination mit dem zu erzielenden spezifischen Ertrag (Lage, Ausrichtung, Winkel) am neuen Standort lässt sich ermitteln, welche Erträge die Abbauanlage am neuen Standort zukünftig noch erzielen wird.

Zieht man vom Wert der kumulierten zukünftigen Erträge die Kosten für den Rückbau inklusive etwaiger Dachreparaturen, die Verpackung, den Transport und die zu ersetzenden Komponenten, wie Verkabelung, Unterkonstruktion und gegebenenfalls auch der Wechselrichter ab, dann erhält man den Wert, zu dem die Abbauanlage gegen einen Anlagenneubau auf der neuen zur Verfügung stehenden Fläche konkurriert. Das heißt, die Abbauanalage konkurriert gegen oftmals bessere Technologie, eine volle EEG-Vergütungszeit, weniger Flächenbedarf, aber auch eine geringere Einspeisevergütung je produzierter Kilowattstunde einer Neuanlage.

Welche Hürden sind zu nehmen

Liegt der Abbaugrund in der Person des Verpächters, so stellt dies oft das größte Hindernis dar, da die Zugänglichkeit des Daches für den Rückbau und der Streit über notwendige Wiederstellungen des Daches problematisch sein kann. Ansonsten sind die Pachtverträge genau zu prüfen, um zu bewerten, mit welchem Aufwand die Dächer, Leitungsschächte und anderen Dinge wieder in den vertraglichen Zustand gebracht werden müssen.

Da die Netzbetreiber am neuen Standort beim Umzug einer Photovoltaik-Anlage oftmals sehr akribisch bei der Prüfung der Seriennummern der Module sind, sollte eine optimale Dokumentation der umzuziehenden Anlage vorliegen. Die ordnungsgemäße Meldung der Photovoltaik-Anlage bei der Bundesnetzagentur sollte ebenfalls geprüft werden. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn alte Wechselrichtermodelle für die Inbetriebnahme am neuen Standort nicht mehr zugelassen sind und diese ersetzt werden müssen.

Fazit

Es gibt vielschichtige Gründe, warum Solaranlage zurückgebaut werden müssen. Aufgrund der Jahr für Jahr steigenden Anzahl der im Betrieb befindlichen Systeme ist davon auszugehen, dass deren Anzahl weiter steigen wird. Auch wenn der Abbau sicher ein ungeplantes Ereignis ist, welches die Rentabilität des ursprünglichen Investments stark belastet, so bedeutet dies jedoch nicht unbedingt den Totalverlust.

— Der Autor Dirk Petschick ist Geschäftsführer und Mitgründer von Milk the Sun. Das 2012 gegründete Unternehmen mit Sitz in Münster und Berlin bietet eine Plattform, die den weltgrößten Online-PV-Marktplatz, eine kostenlose digitale Anlagenverwaltung und professionelle Dienstleistungen rund um Handel, Betrieb und Optimierung von Solaranlagen zusammenbringt. —

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.