Erste Photovoltaik-Ausschreibungsanlage kommt ohne Marktprämie aus

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Die Zuschlagswerte in den Photovoltaik-Ausschreibungen sind in den vergangenen Jahren rasant gesunken. Der bislang niedrigste Durchschnittswert mit 4,33 Cent pro Kilowattstunde wurde dabei im Februar 2018 erreicht – die Ergebnisse danach lagen unwesentlich höher. Gleichzeitig stieg in diesem Sommer der Marktwert für Solar auf bislang nicht gesehene Höhen. Im Endeffekt führte dies dazu, dass eine Photovoltaik-Ausschreibungsanlage im August erstmals ohne Zahlungen aus dem EEG-Konto auskam.

Es handelt sich um einen Solarpark von Wattner, der einen Zuschlag bei der Ausschreibung im Juni 2017 erhielt. Der Vergütung liegt bei 5,42 Cent pro Kilowattstunde, wie Guido Ingwer von Wattner auf einer Pressekonferenz des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) am Freitag in Berlin erklärte. Die Photovoltaik-Anlage sei nach gut einem Jahr Bauzeit ans Netz gegangen und werde von Next Kraftwerke über dessen Anlagenpool vermarktet. Im August erreichte der Marktwert Solar seinen diesjährigen Höchststand und betrug 5,595 Cent pro Kilowattstunde. Damit lag er über dem Zuschlagswert der Wattner-Anlage. Die aus dem EEG-Konto zu zahlende gleitende Marktprämie sank damit auf Null – also keine Zahlungen an den Anlagenbetreiber. Dieser kann die Anlage allein über die erzielten Erlöse aus dem Stromverkauf finanzieren.

Der BEE spricht in diesem Zusammenhang von einer „historischen Trendwende“. „Die Integration Erneuerbarer Energie in den Markt funktioniert. Das EEG trägt in seiner Funktionsweise dazu bei“, sagt Geschäftsführer Peter Röttgen. Marco Nicolosi von Connect Energy Economics verweist darauf, dass die Gebote bei Photovoltaik und Windkraft nicht zwangsläufig die Stromgestehungskosten widerspiegeln. „Es ist ein Wettbewerb um eine Mindestvergütung“, sagt er. Die Betreiber der Anlagen würden sich damit gegen fallende Marktwerte und Strompreise absichern. Dieser Mechanismus stärke insgesamt aber die Marktintegration der erneuerbaren Energien.

Nicolosi weist weiter daraufhin, dass der Marktwert für Solar der Monate Juli, August und September jeweils höher als die Zuschlagswerte der diesjährigen Ausschreibung. Dies heißt, dass diese Photovoltaik-Anlagen – sofern sie realisiert gewesen wären – das EEG-Konto nicht belastet hätten und sich allein über den Stromverkauf finanziert hätten. Allerdings haben die erfolgreichen Bieter bis zu zwei Jahre Zeit, ihre Anlagen zu realisieren. Eine Ähnliche Entwicklung wie bei der Photovoltaik sieht Nicolosi auch bei der Windkraft.

Inwiefern sich diese Entwicklung verstetigen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. „Wir haben keine Glaskugel, aber ich gehe davon aus, dass sich diese Entwicklung in Zukunft noch verstärkt“, sagt Nicolosi. „Historisch gesehen stehen wir jetzt am Anfangspunkt.“ Auch BEE-Geschäftsführer Röttgen geht davon aus, dass verschiedene Faktoren dazu beitragen können, dass die Marktwerte sich noch weiter erhöhen. Ein Element sei der CO2-Preis. Aber auch eine zunehmende Kombination von erneuerbaren Energien mit Speichertechnologien für eine gesteuerte Einspeisung könne dazu beitragen, dass sich die Marktwerte erhöhten. „Insofern handelt es sich um einen notwendigen Mechanismus, um Innovationen voranzubringen“, sagt Röttgen. „Das Gesetz ist dabei so konstruiert, dass die Marktprämie sich automatisch in dem Maße reduziert, wie der Marktwert der erneuerbaren Energien steigt und die Kosten fallen.“

Nicolosi geht davon aus, dass ab dem Beginn der 2020er Jahre, wenn die ersten Anlagen aus dem EEG fallen sowie die AKWs abgeschaltet sind und ein potenzieller Kohleausstieg anstehe, die Marktwerte für Photovoltaik- und Windkraftanlagen sich weiter erhöhen werden. „Dann werden immer mehr Anlagen keine Marktprämie mehr erhalten, was gleichzeitig auch die EEG-Umlage entlastet“, sagt Nicolosi.

Mit Blick auf die versprochenen Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft, von jeweils zwei Gigawatt 2019 und 2020, steht im Raum, dass durch die zusätzlichen Volumina die Zuschlagswerte wieder steigen könnten. Röttgen betont, dass sich die Branche nicht nur zusätzliche Ausschreibungen, sondern insgesamt die Verstetigung höherer Ausschreibungsvolumina wünsche. Die Gefahr, dass sich der Zuschlagswert dadurch wieder deutlich erhöhen werde, sieht er nicht. „Die Erneuerbare Energie-Branche hat in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben zur Senkung der Kosten gemacht. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, den Ausbau der Erneuerbaren – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – umzusetzen“, sagt Röttgen.

„Spätestens jetzt ist das jahrelang von den Gegnern der Energiewende vorgetragene Kostenargument entkräftet“, erklärte die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden, anlässlich der Veröffentlichung. Das EEG mit der Marktprämie sei daher das richtige Instrument, um neuen Erneuerbaren-Anlagen Investitionssicherheit zu geben, ohne gleichzeitig die EEG-Umlage in die Höhe zu treiben. „Entscheidend ist, dass der Strompreis an der Börse die wahren Kosten für Erzeugung und Klimabelastung abbildet. Dann brauchen die erneuerbaren Energien keine zusätzliche Vergütung und können sich über die Erlöse am Strommarkt finanzieren“, so Verlinden weiter. Die Bundesregierung müsse nun dafür sorgen, dass die positive Entwicklung mit einem CO2-Mindestpreis abgesichert werde.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist um 12:25 Uhr aktualisiert worden. Neu enthalten ist das Statement der Grünen-Politikerin Julia Verlinden.

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