Bundesnetzagentur eröffnet zweite gemeinsame Ausschreibung von Photovoltaik und Windkraft

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Die Bundesnetzagentur hat die zweite gemeinsame Ausschreibungsrunde für Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Land eröffnet. Gebote könnten bis zum 2. November abgegeben werden, da der 1. November in eigenen Teilen Deutschlands ein Feiertag sei, hieß es von der Bonner Behörde am Montag. Insgesamt würden Zuschläge für Anlagen mit insgesamt 200 Megawatt abgegeben werden.

Wie bereits in der ersten Runde gilt auch diesmal ein Aufschlag auf die Gebote in jenen Gebieten, in denen bereits viele Erneuerbaren-Anlagen installiert sind. Dabei greift die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben auf die von ihr erstellte Liste aus dem Dezember 2017 zurück. Insgesamt hat sie 98 Landkreise ermittelt, die sich über das gesamte Bundesgebiet verteilten. Die Verteilernetzkomponente bei den Photovoltaik-Anlagen bewegt sich demnach zwischen 0,08 und 0,88 Cent pro Kilowattstunde. Für Windkraftanlagen liegt der Gebotsaufschlag in diesen Gebieten zwischen 0,07 und 0,58 Cent pro Kilowattstunde. Diese sogenannte Verteilernetzkomponente ist dabei nur für die Reihung der Gebote entscheidend. Damit sollen die Kosten für die Netz- und Systemintegration durch den weiteren Photovoltaik- und Windkraftausbau berücksichtigt werden. Im Falle des Zuschlags erhalten die Bieter nur den originär gebotenen Preis.

Das Höchstgebot bei beiden Technologien liegt bei 8,75 Cent pro Kilowattstunde. In Baden-Württemberg könnten zudem noch Gebote mit insgesamt knapp 74,249 Megawatt für Photovoltaik-Projekte auf benachteiligten Grün- und Ackerflächen abgegeben werden. In Bayern seien noch vier Zuschläge für derartige Projekte in diesem Jahr möglich. Allerdings könnte sich dieses Kontingent noch minimieren, da derzeit die dritten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde des Jahres läuft und die Zuschläge hierfür noch im Oktober erteilt werden. Aus der Veröffentlichung der Bonner Behörde geht ferner hervor, dass die Genehmigungen für Windkraftanlagen bis zum 11. Oktober erteilt und an das Register gemeldet worden sein müssen.

Bei der ersten technologieübergreifenden Ausschreibung mit Stichtag 1. April, die die Bundesregierung nach Vorgaben der EU-Kommission erprobt, gingen alle Zuschläge an die Photovoltaik. Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 32 Photovoltaik-Projekte mit einer Gesamtleistung von 210 Megawatt. Der mengengewichtige Zuschlagswert lag dabei bei 4,67 Cent pro Kilowattstunde. Die Spannbreite der erfolgreiche Gebote reichte von 3,96 bis 5,76 Cent pro Kilowattstunde.

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