842 EEG-Batteriespeicher sind im Juni neu bei der Bundesnetzagentur registriert worden. Sie verfügen über eine nutzbare Speicherkapazität von insgesamt knapp 6200 Kilowattstunden*, obgleich die Angabe bei einigen Systemen nicht enthalten ist, wie aus der Veröffentlichung der Bonner Behörde aus dieser Woche hervorgeht. Die Gesamtzahl der gemeldeten EEG-Batteriespeicher, zu denen hauptsächlich Photovoltaik-Heimspeicher gehören, stieg damit auf knapp 8850 mit einer Bruttoleistung von gut 46, 8 Megawatt und einer angegebenen nutzbaren Speicherkapazität von rund 51,4 Megawattstunden.
Angesichts dessen, dass sich allein die Zahl der in Deutschland installierten Photovoltaik-Heimspeicher auf die 100.000-Marke zubewegen dürfte, sind viele Betreiber ihrer Meldepflicht bislang noch nicht nachgekommen. Diese besteht für alle seit dem 1. August 2014 in Betrieb genommenen Speichersysteme, „in die ausschließlich Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen eingespeist wird“, wie die Bundesnetzagentur erklärt.
Allerdings sind bislang auch nur vorläufige Meldungen möglich, da die Bundesnetzagentur weiterhin an der Veröffentlichung ihres Marktstammdatenregisters arbeitet. Nach den derzeitigen Plänen soll das Webportal am 4. Dezember online gehen. Danach müssen die Betreiber die vorläufigen Angaben nochmals prüfen. Bußgelder müssen sie momentan nicht fürchten, wenn sie ihre Speichersysteme nicht in der eigentlich vorgesehenen Frist von vier Wochen nach Inbetriebnahme nicht melden. Zum 1. Juli hat die Bundesnetzagentur ihre Formulare und Hinweise zur Meldung von EEG-Batteriespeicher nochmals aktualisiert.
*Anmerkung der Redaktion: Maßeinheit wurde nachträglich korrigiert. Ein Dank an unseren aufmerksamen Leser Stephan Ganser für den Hinweis.
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