Rund 3300 Kaufprämien für Elektroautos im März beantragt

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Bis Ende März sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) insgesamt 57.549 Anträge für die Kaufprämie bei Elektrofahrzeuge eingegangen. Damit sind im März ebenso wie im Vormonat rund 3300 neue Anträge gestellt worden, wie aus der aktualisierten Statistik hervorgeht. Insgesamt sind bisher Förderungen für 33.318 reine Elektrobatterieautos bewilligt worden, für die es einen Zuschuss von 4000 Euro gibt. 24.214 Anträge entfallen auf Plug-In-Hybride und 17 für Brennstoffzellenautos, die je 3000 Euro Zuschuss erhalten.

Alles in allem bleibt die Nachfrage nach der Förderung damit auf eher niedrigem Niveau. Seit Einführung der Kaufprämie im Sommer 2016 sind bislang rund 206 Millionen Euro aus dem 1,2 Milliarden Euro schweren Fördertopf abgerufen worden. Eigentlich soll die Kaufprämie bis maximal 2019 gezahlt werden. Es scheint aber unrealistisch, dass der Fördertopf bis dahin geleert wird.  „Wie wir sehen, ist eine Kaufprämie zwecklos, wenn das Produkt nicht attraktiv und bezahlbar ist“, kommentiert Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die aktuelle Veröffentlichung. Die Bundesregierung solle daher Instrumente wählen, die „wirklich“ etwas bei der Elektromobilität in Gang setzen: „Ambitionierte CO2-Grenzwerte für Autoflotten und Nutzfahrzeuge wären zum Beispiel ein wirksamer Beschleuniger für den Umstieg auf klimaschonende Fahrzeuge.“

Schließlich sei die Energiewirtschaft beim Aufbau der Ladeinfrastruktur bereits in Vorleistung gegangen – wegen der geringen Anzahl von Elektrofahrzeugen lohne sich deren Betrieb heute allerdings noch nicht. „Wenn die für die Kaufprämie bereitstehenden öffentlichen Gelder – insgesamt 600 Millionen Euro – nicht vollständig abgerufen werden, sollten diese in das Ladesäulenprogramm umgeschichtet werden“, so der Vorschlag des BDEW-Hauptgeschäftsführers. „Zu wenig E-Fahrzeuge auf den Straßen aufgrund fehlender Lademöglichkeiten, kein Ladesäulenausbau aufgrund zu geringer Fahrzeugzahl – ein solches drohendes Henne-Ei-Problem müssen wir unbedingt vermeiden.“

Den aktualisierten Daten des BAFA zufolge gab es bis dato 11.392 Anträge für BMW-Modelle, gefolgt von Volkwagen (9271) und dem Smart (7127). Regional betrachtet gab es die meisten Anträge in Nordrhein-Westfalen mit 12.125, gefolgt von Bayern mit 11.794 und Baden-Württemberg mit 10.767. Schlusslichter sind weiterhin Bremen mit 276 und Mecklenburg-Vorpommern mit 434. Die meisten Anträge werden nach der BAFA-Statistik von Unternehmen (29.906) und Privatpersonen (26.561) gestellt.

Ende vergangenen Jahres hatte das BAFA das Basismodell von Teslas „Model S“ von der Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge gestrichen – und diese Entscheidung vor wenigen Tagen wieder rückgängig gemacht. Dabei werde der Bundesanteil am Umweltbonus nur dann gewährt, wenn der Antragsteller eine verbindliche Bestellung beziehungsweise einen Kauf- oder Leasingvertrag am 6. März 2018 oder später abgeschlossen habe, heißt es auf der Seite der Behörde. In den Antragsunterlagen müssen demnach neben dem Basispreis von unter 60.000 Euro auch eine Bestätigung über aktivierte oder deaktivierte Features des Komfort-Pakets enthalten sein.

Das BAFA hatte Teslas „Model S“ von der Liste förderfähiger Fahrzeuge gestrichen, nachdem in den Medien der Vorwurf aufgekommen war, dass es die Basisversion nur auf dem Papier gibt und somit die Kaufprämie – die es nur für Fahrzeuge mit einem Listenpreis bis 60.000 Euro gibt – nur erschlichen wurde. Der kalifornische Autohersteller hat in der Folge durch ein unabhängiges Gutachten diesen Vorwurf wiederlegen können. Seit dem 3. März gilt außerdem eine neue Förderrichtline, bei der unter anderem das Doppelförderungsverbot aufgehoben wurde. Käufer von Elektroautos können damit mehrere gleichartige Förderprogrammen nutzen.

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