Baden-Württemberg veröffentlicht Hinweise für kommunale Bauleitplanung bei PV-Anlagen

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Neben Bayern ist Baden-Württemberg bislang das einzige Land, dass von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht hat. Im März 2017 verabschiedete das Land eine Verordnung, die den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten erlaubt. Maximal Anlagen mit 100 Megawatt können jährlich in den Photovoltaik-Ausschreibungen bezuschlagt werden. In Bayern ist die Zahl der Gebote für diese Flächenkategorie auf 30 pro Kalenderjahr beschränkt. Während der Freistaat mit der neuen Verordnung voll abräumt und sich theoretisch noch mehr als die 30 Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwischen 750 Kilowatt und zehn Megawatt hätte sichern können, gab es 2017 gerade einmal einen Zuschlag für eine Anlage in Baden-Württemberg.

Dabei ist das Potenzial für Photovoltaik-Anlagen in diesen Gebieten auch im Ländle enorm. Insgesamt 900.000 Hektar, immerhin rund zwei Drittel der Acker- und Grünlandflächen, sind in Baden-Württemberg als benachteiligte Gebiete ausgewiesen. Mit der Verordnung von 2017 könnten dort grundsätzlich Solarparks gebaut werden. Doch ob das tatsächlich dann auch so kommt, hängt wiederum von der Flächenausweisung durch die kommunale Bauleitplanung ab, wie das Stuttgarter Umweltministerium erklärt. „Wir legen großen Wert darauf, dass Solarparks natur-, landschafts- und landwirtschaftsverträglich ausgebaut werden. Hierzu müssen die Planungsträger bei der Auswahl der Standorte auch die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes in ihre Abwägung einbeziehen“, erklärt der Grünen-Umweltminister Franz Untersteller am Freitag.

Sein Ministerium hat dazu ein 18-seitiges Hinweispapier für die kommunale Bauleitplanung veröffentlicht. „Die Kommunen haben auf eine solche Hilfestellung gewartet. Es wird ihnen mehr Sicherheit beim Umgang mit dem Thema geben“, sagt ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage von pv magazine. Er verweist darauf, dass es im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Baden-Württemberg noch „nicht so eine große Tradition bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ gebe.  Die ursprüngliche Verordnung sei nicht geändert worden. Dennoch hoffe das Land in diesem Jahr auf eine ansehnliche Zahl an Zuschlägen, die bei den Ausschreibungen nach Baden-Württemberg gehen, so der Sprecher weiter. Das wird auch notwendig sein, wenn Unterstellers Ziel in die Tat umgesetzt werden soll. „Wir wollen das hohe solare Einstrahlungspotenzial im Süden ausnutzen und die Photovoltaik bis zum Jahr 2050 neben der Windenergie zum Hauptträger der Energiewende machen“, sagt er.

Die Vereinigung Solar Cluster Baden-Württemberg sieht in der Veröffentlichung des Ministeriums eine Aufforderung an die kommunalen Planungsträger, Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen künftig freizugeben. „Die Hinweise unterstützen die kommunalen Planungsträger und reduzieren die Unsicherheiten bei den komplexen Vorhaben“, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Cluster Baden-Württemberg. „Zudem gibt das Land mit dem Schreiben zu verstehen, dass die kommunalen Planungsträger ihre Zurückhaltung bei Solarparks aufgeben sollen. Daher begrüßen wir die längst überfällige Veröffentlichung, die dazu beiträgt, dass die Freiflächenverordnung ihre Wirkung nun voll entfalten kann.“ Pöter hätte sich von der Landesregierung jedoch gewünscht, die 100 Megawatt Begrenzung noch anzuheben oder wenigstens das im Vorjahr nicht ausgeschöpfte Kontingent für dieses Jahr noch zusätzlich anzubieten.

Das baden-württembergische Umweltministerium hat die Hinweise gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Verbraucherschutzministerium des Landes erarbeitet. Es werden allgemeine bauleitplanerische Aspekte, Standortfaktoren aus energiewirtschaftlicher, landwirtschaftlicher, natur- und umweltschutzrechtlicher Sicht, Vorgaben des Wasser-, Straßen- und Immissionsschutzrechts sowie Belange der zivilen Luftfahrt, des Denkmalschutzes und des Tourismus beleuchtet. Zudem sind Hinweise zur Erhöhung der Wertschöpfung vor Ort sowie der finanziellen Beteiligung von Bürgern an Solarparks enthalten.

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