Bundesnetzagentur will mehr Wettbewerb bei Regelenergie

Bundesnetzagentur, Hauptsitz, Bonn

Teilen

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die Konsultation zur Änderung der Ausschreibungen für Regelenergie gestartet. Die Behörde schlägt die Änderungen aufgrund der sehr hohen Arbeitspreisgebote in der Vergangenheit vor, wie es in der entsprechenden Mitteilung heißt. „Diese haben zu den bisher höchsten Ausgleichsenergiepreisen geführt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Deswegen will er künftig Wettbewerb um die Arbeitspreise schaffen.

Beim neuen Mechanismus soll der Zuschlag auf Basis des Zuschlagswertes bis zur Bedarfsdeckung erfolgen, wie aus der Veröffentlichung hervorgeht. Der Wert ergibt sich aus der Addition des Leistungs- und des Arbeitswerts. Dabei ist der Leistungswert der Quotient aus gebotenem Leistungspreis in Euro je Megawatt und der zugrundeliegenden Produktdauer in Stunden. Der Arbeitswert ist das Produkt aus gebotenem Arbeitspreis in Euro je Megawattstunde und einem Gewichtungsfaktor. Den Gewichtungsfaktor bestimmen und veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber nach eigenem Ermessen, dieser soll im Ergebnis zu einer anteiligen und angemessenen Berücksichtigung des Arbeitspreises führen. Die Zuschlagsmenge wird wie bisher durch die Deckung des Bedarfs bestimmt.

„Die Übertragungsnetzbetreiber sollen den Markt vor der Anwendung des geänderten Zuschlagsmechanismus über die Methode zur Ermittlung des Gewichtungsfaktors informieren und diesen, damit die Angebotsbedingungen für Regelenergie bezüglich der Berechnung des Zuschlagswertes transparent sind, auf www.regelleistung.net veröffentlichen“, heißt es in dem entsprechenden Papier der Bundesnetzagentur.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben am 17. Oktober 2017 Arbeitspreisgebote von bis zu 77.777 Euro pro Megawattstunde zu den bisher höchsten Ausgleichsenergiepreisen von bis zu 24.000 Euro pro Megawattstunde geführt. Zwar seien sowohl für die Sekundärregelenergie als auch für die Minutenreserve bereits in der Vergangenheit vergleichbar hohe Arbeitspreise geboten worden, schreibt die Behörde in dem entsprechenden Papier zur Änderung des Zuschlagsmechanismus. „Neu an der Situation vom 17. Oktober 2017 ist allerdings, dass diese nicht erst am Ende, sondern bereits in der Mitte der Abrufliste auftraten und daher auch ein mengenmäßig erheblicher Abruf stattfand.“ Sowohl bei der Sekundärregelung, die kurzfristig Ungleichgewichte ausregelt, als auch bei der Minutenreserve, die Ungleichgewichte über 15 Minuten hinaus ausgleicht, seien hohe Arbeitspreise geboten und bezuschlagt worden, ohne dass sich diese auf Knappheitssituationen zurückführen ließen.

Auf eine Änderung des bisherigen Zuschlagsmechanismus sei bisher verzichtet worden, da die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur den Anbietermarkt mit Blick auf die baldige Einführung der Regelarbeitsmärkte nach einer Verordnung der EU-Kommission vom 23. November 2017 nicht „ohne Not“ mit einer Zwischenlösung belasten wollte. „An dieser Auffassung hält die Beschlusskammer insbesondere mit Blick auf die Ereignisse am 17. Oktober 2017 nicht mehr fest“, schreibt die Behörde nun. Deswegen sei am 31. Januar ein Festlegungsverfahren eröffnet worden, um den bestehenden Zuschlagsmechanismus zu ändern. Die Konsultation der Bundesnetzagentur für den neuen Zuschlagsmechanismus, bei dem auch Arbeitspreise berücksichtigt werden, läuft noch bis zum 21. Februar.

Nach den bisher geltenden Regelungen erhalten Anbieter von Regelenergie den Leistungspreis für die gesicherte Vorhaltung der Erzeugungs- oder Verbrauchseinheit, den Arbeitspreis für den tatsächlichen Einsatz. Den Zuschlag bekommen die Anbieter ausschließlich auf Basis des gebotenen Leistungspreises, wodurch hohe Arbeitspreise durch die derzeit festgelegten Regeln begünstigt würden, heißt es von der Behörde. Demnach kann sich ein Anbieter unter den aktuellen Bedingungen mit einem geringen Leistungspreisgebot und einem hohen Arbeitspreisgebot gegen einen Anbieter mit einem nur geringfügig höheren Leistungspreisgebot, aber deutlich günstigeren Arbeitspreisgebot im Zuschlagsverfahren durchsetzen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.