Direktvermarktung lohnt sich und ermöglicht neue Geschäftsmodelle

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Warum erhält man als Betreiber für Strom aus der Direktvermarktung mehr Geld als aus der reinen EEG-Vergütung? Welchen Nutzen hat das für die Volkswirtschaft?

Simon Schweda: Bei den genauen Beweggründen des Gesetzgebers sowie der detaillierten Betrachtung des volkswirtschaftlichen Nutzens kann ich nur bedingt Auskunft geben. Insgesamt wollte der Gesetzgeber den eingespeisten Strom dem „Markt“ zugänglich machen. Der Netzbetreiber hat aus regulatorischen Gründen keinen Anreiz, die Einspeisung zu optimieren oder diese auf die Marktpreise abzustimmen. Für EEG-geförderte Anlagen stellt er die Strommengen 1:1 an die Börse und vergütet den entsprechenden anzulegenden Wert. In der Direktvermarktung hingegen kann der Strom vielfältiger genutzt und von Anlagenbetreiber vermarktet werden. Beispielsweise können die Anlagen strompreisorientiert optimiert oder in Regiostrommodelle eingebunden werden. Zudem können regionale Herkunftsnachweise für die eingespeiste Strommenge erzeugt oder die Anlagen durch Teilnahme am Regelenergiemarkt netzdienlich eingesetzt werden. Da mit der Direktvermarktung für den Anlagenbetreiber ein minimal höherer Aufwand verbunden ist, hat der Gesetzgeber mit der Managementprämie damals einen Anreiz geschaffen, damit Anlagenbetreiber diesen Weg gehen.

Wie muss die Anlage technisch angeschlossen werden, damit ein Direktvermarkter sie steuern kann und kann er die gleichen Einrichtungen verwenden, wie der Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber nutzt in der Regel einen Rundsteuerempfänger zur Steuerung der Anlage. Diesen können wir als Direktvermarkter leider nicht benutzen, weshalb wir einen separaten Kanal zur Anlage benötigen. Wichtig ist hierbei, dass man unterscheiden kann, ob der Netzbetreiber oder der Direktvermarkter gesteuert hat. Dafür existieren zwei grundsätzliche Möglichkeiten. Zum einen können wir eine separate Steuerbox nutzen oder wir nutzen eine integrierte Direktvermarktungsschnittstelle vom Messstellenbetreiber. Die exakten technischen Anschlüsse variieren jedoch, je nach genutzter Lösung, weshalb man hier keine pauschale Aussage treffen kann.

Welche Kosten fallen für die Steuerbox, etwaige Lizenzkosten, die Internetanbindung und den Messstellenbetrieb an?

Für den Messstellenbetrieb fallen keine zusätzlichen Kosten an, da dieser auch ohne Direktvermarktung gewährleistet und bezahlt werden muss. Durch die Liberalisierung des Messstellenbetriebes und einen Wechsel des Messstellenbetreibers können jedoch günstigere Entgelte erzielt werden. Sollte die Fernsteuerung über den Messstellenbetreiber umgesetzt werden, entfallen zumeist auch separate Gebühren für die Internetanbindung. Sonst kann die Internetanbindung vor Ort genutzt werden oder es wird eine Verbindung via Mobilfunk genutzt. Die Kosten der Datenverbindung liegen dabei zwischen 2 – 10 Euro/Monat. Auch bei der Steuerbox beziehungsweise den Lizenzkosten kommt es stark auf den Anbieter an. Die initialen Kosten liegen in der Regel  zwischen 70 und 550 Euro. Aus diesem Grund betrachten wir immer die Voraussetzungen vor Ort an der Anlage, um die wirtschaftlichste Anbindungsvariante auszuwählen.

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Welche sonstigen Zusatzkosten entstehen?

Wenn die Anlagenanbindung abgeschlossen ist, entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Direktvermarktung. Lediglich das Vermarktungsentgelt beziehungsweise Dienstleistungsentgelt wird monatlich mit den Erträgen verrechnet. Dieses wird jedoch transparent bei Vertragsabschluss festgelegt, sodass hier keine Überraschungen aufkommen können.

Welche Kosten deckt das Vermarktungsentgelt ab?

Bei uns deckt das Vermarktungsentgelt alle unserer Leistungen im Rahmen der Direktvermarktung ab. Insbesondere sind darin die Aufwendungen für Prognose, Bilanzkreismanagement, Anmeldung und Kommunikation mit dem Netzbetreiber, Abrechnung, Handels- und Ausgleichsenergiekosten sowie die Bereitstellung aller Daten (Erzeugungslastgang, Marktpreise, Prognosen, Stammdaten, Abrechnungen) in unserem Kundenportal enthalten.

Was passiert, wenn der Direktvermarkter die Anlage abregelt? Welche Entschädigung bekommt der Anlagenbetreiber?

Für den Fall der Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Direktvermarkter wird dem Anlagenbetreiber eine Entschädigung für den nicht eingespeisten Strom (Ausfallarbeit) geleistet. Die Ausfallarbeit wird bei uns nach dem pauschalen Verfahren (gemäß dem Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement der Bundesnetzagentur) ermittelt. Die Höhe der Entschädigung ergibt sich durch Multiplikation der Ausfallarbeit mit dem leistungsgewichteten Mittelwert der anlagenspezifischen anzulegenden Werte im Reduktionszeitraum. Der Anlagenbetreiber hat also keinen wirtschaftlichen Schaden durch eine mögliche Abregelung durch den Direktvermarkter.

Was passiert, wenn der Netzbetreiber die Anlage abregelt und das vorher womöglich aufgrund von Wartungsarbeiten ankündigt?

Regelt der Netzbetreiber eine Anlage im Rahmen einer Einspeisemanagementmaßnahme ab, kann der Anlagenbetreiber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Schadensersatz verlangen. Hierbei werden nach dem EEG 95 Prozent der entgangenen Erlöse ersetzt. Wird in Zeiten negativer Strompreise abgeregelt, werden diese sogenannten entgangenen Kosten entsprechend verrechnet. Sollten die entschädigten Einnahmen ein Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen übersteigen, so werden die weiteren Maßnahmen zu 100 Prozent entschädigt. Das Einspeisemanagement ist jedoch das letzte Mittel des Netzbetreibers, um Netzengpässe zu vermeiden und betrifft zum überwiegenden Teil Windanlagen. Bei Abregelungen außerhalb des Einspeisemanagements sind Ersatzansprüche gesondert zu prüfen und im Einzelfall zu bewerten.

Regeln Sie nur von der aktuellen Einspeiseleistung ab, das heißt, wenn parallel Strom selbst verbraucht wird, ist dieser nicht betroffen? Und wie wird das technisch umgesetzt?

Wir regeln analog zum Netzbetreiber die Erzeugungsleistung der Anlage, das heißt die gesamte Erzeugungsanlage, ab. Sollte deshalb die Abregelung auf null Prozent erfolgen, ist kein Eigenverbrauch aus der Anlage möglich.

Wirkt sich die Direktvermarktung auf die Netzentgelte aus? Beeinträchtigen hohe Netzkosten die Erlöse durch Direktvermarktung?

Die Erlöse aus der Direktvermarktung sind unabhängig von den Netzkosten beziehungsweise Netzentgelten. Als Bezugspunkt für die Erlösberechnung ist primär der jeweilige anzulegende Wert maßgebend. Auch die Vermarktungsentgelte der Direktvermarkter sind unabhängig von den Netzentgelten. Für EEG-Anlagen werden jedoch auch keine vermiedenen Netzentgelte ausgezahlt, da diese mit der EEG-Vergütung abgegolten sind.

Gibt es eine Pflicht, Sie bei geplanten Wartungsarbeiten zu informieren?

Wir setzen im Rahmen einer guten und vertrauensvollen Partnerschaft auf eine verlässliche Kommunikation. Sollten deshalb geplante Wartungsarbeiten anstehen oder sich das Einspeiseverhalten grundlegend ändern, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Dies kann er mit wenig Aufwand im Kundenportal, per Email oder auch per Telefon erledigen.
Die Information über veränderte Einspeisungen z.B. durch Wartungsarbeiten haben großen Einfluss auf die Prognosegüte der Anlage. Erhalten wir diese Informationen nicht, können hohe Kosten in Form von Ausgleichsenergie entstehen. Im Rahmen der Direktvermarktung tragen zwar wir diese Kosten. Wir sehen es ist jedoch als eine Frage des Fair Plays, dass wir entsprechend informiert werden.

Für welchen Zeitraum werden die Erlöse durch die Direktvermarktung garantiert?

Die EEG-Direktvermarktung ist per se im EEG geregelt und entsprechend für den gesamten Förderzeitraum garantiert, sofern die Anlage auch direktvermarktet wird. Im Rahmen der Laufzeiten der Direktvermarktungsverträge garantieren wir zudem ein gleichbleibendes Vermarktungsentgelt. Die Vertragslaufzeiten sind standardmäßig drei bis fünf Jahre und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Jedoch können auch längerfristige Verträge abgeschlossen werden. Aufgrund der Unsicherheiten vor allem in Bezug auf das zukünftige Einspeiseprofil einer Photovoltaik-Anlage und die damit verbundene Profilwertigkeit (Wert des eingespeisten Stroms im Vergleich zum durchschnittlichen Monatsmarktwert) kalkulieren wir in diesem Falle ein individuelles Vermarktungsentgelt.

Lässt sich die Direktvermarktung auch einsetzen, wenn mehrere Photovoltaik-Anlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden?

Ja das ist möglich. Energiewirtschaftlich wird jede Anlage über sogenannte virtuelle Zählpunkte separat betrachtet. Das bedeutet, dass entweder alle oder auch nur einzelne Anlagen unabhängig voneinander direktvermarktet werden können. Auch die Fernsteuerung kann gegebenenfalls für alle Anlagen gemeinsam eingerichtet werden.

Ist es möglich, mit einer Teilmenge in die Direktvermarktung zu gehen, wenn zum Beispiel der andere Teil der Eigenversorgung dient?

Ja, das ist sogar bei den meisten Anlagen der Fall. Grundsätzlich wird nur der ins Netz eingespeiste Stromanteil direktvermarktet. Wird zu einem Zeitpunkt 30 Prozent der Erzeugung vor Ort selbst verbraucht und 70 Prozent ins Netz eingespeist, werden diese 70 Prozent direktvermarktet. Wenn in der nächsten Stunde kein Verbrauch stattfindet, wird entsprechend die volle Anlagenleistung vermarktet. Der Anlagenbetreiber muss sich allerdings nicht um das Management oder Prognosen kümmern. Das übernehmen wir als Direktvermarkter für ihn.

Welche Meldefristen müssen eingehalten werden?

Die An- oder Ummeldung bei Netzbetreiber muss jeweils vor Beginn des vorangegangenen Monats erfolgen, das heißt die Ummeldung in die Direktvermarktung zum 1.12 muss spätestens am 31.10 vorgenommen werden. Der 31.10 ist jedoch die finale Deadline des Netzbetreibers. Damit ein reibungsloser und rechtzeitiger Wechsel sichergestellt werden kann, sollte die Anmeldung ein bis zwei Wochen früher geschehen. Bestandsanlagen können jeweils zum Monatsersten umgemeldet werden. Neuanlagen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, wobei die Direktvermarktung mit der ersten eingespeisten Kilowattstunde nach der Zählersetzung beginnt. Neben der Meldefrist ist auch die Frist zum Nachweis der Fernsteuerung sehr wichtig. Bei Bestandsanlagen muss die Fernsteuerbarkeit vor dem Start der Direktvermarktung nachgewiesen werden. Bei Neuanlagen hat man bis zum Ende des auf die Inbetriebnahme folgenden Monats Zeit.

Ist die Höhe der Direktvermarkterkosten beziehungsweise der Dienstleistungsgebühr ebenfalls festgeschrieben oder hängt sie von der Einspeiseleistung ab?

Wir bieten hier zwei Produkte an. Zum einen ein fixes monatliches Entgelt – eine Vermarktungsflatrate sozusagen. Dieses Entgelt wird vertraglich festgeschrieben und ist von der Einspeiseleistung unabhängig. Das Arbeitspreismodell hingegen legt ein spezifisches Vermarktungsentgelt in Euro pro Megawattstunde fest. Demnach ändern sich die Kosten mit der entsprechenden Einspeiseleistung. Bei Anlagen mit hohen Eigenverbräuchen bieten wir ausschließlich eine Vermarktungsflatrate an. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Gibt es für die Direktvermarktung eine wirtschaftliche Untergrenze, zum Beispiel bei der Anlagengröße oder bei der Menge an eingespeistem Strom?

Eine fixe Grenze existiert nicht. Grundlegend ist die Wirtschaftlichkeit der Direktvermarktung abhängig von der eingespeisten Strommenge und damit vom Eigenverbrauch sowie der installierten Anlagenleistung. Generell gilt: Je größer die Anlage und je geringer der Eigenverbrauch, desto wirtschaftlicher ist die Direktvermarktung. Ein weiterer Faktor kann die verbaute Zählerart sein, da in der Direktvermarktung eine registrierende Lastgangmessung gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist demnach aktuell keine Lastgangmessung verbaut, muss auf diese umgestellt werden, was meist zu höheren Messentgelten führt. Dies betrachten wir jedoch im Vorhinein und prüfen die Wirtschaftlichkeit. Wird eine Anlage jedoch beispielsweise im Rahmen eines Regiostrommodells in die Direktvermarktung genommen, kann sie zusätzliche Erlöse generieren. Dies kann eine schlechtere Wirtschaftlichkeit der reinen Direktvermarktung gegebenenfalls ausgleichen.

Kann ich auch Strom aus einer Anlage bei Ihnen vermarkten, die nicht im EEG ist und könnte ich Strom parallel noch auf anderen Wegen verkaufen?

Ja das ist möglich. Auch Strom aus Anlagen, die im KWK-Gesetz gefördert sind oder auch gar keine Förderung erhalten, können über uns vermarktet werden. Die sogenannte KWK-Direktvermarktung oder sonstige Direktvermarktung verläuft prinzipiell exakt gleich. Größter Unterschied ist, dass die Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter bei solchen Anlagen in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und die Direktvermarktung somit einfacher umgesetzt werden kann.

Was geschieht, wenn ein Betreiber nach Eintritt in die Direktvermarktung seinen Eigenverbrauch mit einem Speicher erhöhen möchte?

Dies kann er jederzeit tun. Da sich das Einspeiseverhalten der Anlage durch einen Speicher jedoch erheblich verändert, muss der Anlagenbetreiber uns eine solche Veränderung mitteilen und wir behalten uns in einem solchen Fall eine Vertragsanpassung vor.

Ist es ab 2018 möglich über Regionalnachweise einen zusätzlichen Mehrwert über die Direktvermarktung bei EnBW zu erzielen?

Wir möchten den regionalen Mehrwert speziell für erneuerbare Energien steigern. Wenn speziell die Umsetzung im Regionalnachweisregister geklärt ist, werden wir versuchen Regionalnachweise für die Stromlieferungen zu nutzen und somit auch den Erzeugern einen Mehrwert zu bieten. Spannend wird hierbei sein, wie die Verbraucher die regionale Eigenschaft des Stroms annehmen werden.

Gibt es bei der Steuerung durch die Steuerboxen Probleme bei alten Wechselrichtern?

Eine grundsätzliche Aussage lässt sich hier leider nicht treffen. Normalerweise stellen ältere Wechselrichter oder Anlagenkomponenten keine größere Herausforderung bei der Anlagenanbindung zur Fernsteuerbarkeit dar. Mit unserem Vorab-Check für die Fernsteuerung schauen wir uns die betreffenden Komponenten an und wählen die wirtschaftlichste Anbindungsvariante für den Kunden aus. Da wir eine Vielzahl von Anbindungsvarianten anbieten können und nicht auf eine singuläre Steuerbox angewiesen sind, haben wir bisher meist eine passende Lösung gefunden.

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