bne befürchtet wettbewerbsverzerrende Vorgaben für Speicher

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Ein Genehmigungsverfahren zur Mindestaktivierungszeit von Batteriespeichern bei Einsatz in der Primärregelleistung ist zurzeit bei der Bundesnetzagentur anhängig (Aktenzeichen BK6-17-234). Hintergrund ist eine EU-Verordnung, wonach zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb für Batteriespeicher eine Mindestaktivierungszeit zwischen 15 und 30 Minuten festgelegt werden muss. Eine Entscheidung darüber soll jedoch erst nach einer Kostenprüfung erfolgen. Da diese Kostenprüfung noch nicht vorliegt, wollen die Übertragungsnetzbetreiber sich jetzt für die bis zum Abschluss der Prüfung geltende Übergangsregelung eine Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten genehmigen lassen.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht darin eine wettbewerbsverzerrende Vorgabe und hat der Bundesnetzagentur am Mittwoch eine entsprechende Stellungnahme vorgelegt. Mit der Forderung nach einer Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten stellen demnach die vier Übertragungsnetzbetreiber an Anbieter von Regelleistung aus Speichern in Deutschland höhere Anforderungen als in benachbarten EU-Staaten. Denn im europäischen Ausland hätten die Übertragungsnetzbetreiber die Vorgaben für Energiespeicher gesenkt: Dort gelte eine Mindestaktivierungszeit von 15 Minuten, also dass die Leistung innerhalb von 30 Sekunden aktiviert und mindestens über einen Zeitraum von 15 Minuten abgegeben werden könne. „Durch besonders hohe Präqualifikationsanforderungen untergraben die Übertragungsnetzbetreiber einen fairen Wettbewerb“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Eine Mindestaktivierungszeit von 15 Minuten für Energiespeicher sei vollkommen ausreichend.

Die Beschaffung der Primärregelleistung erfolge bereits heute zu einem Teil in einem gemeinsamen Beschaffungsverfahren der Übertragungsnetzbetreiber mehrerer Nachbarstaaten und Deutschlands im Rahmen einer internationalen Kooperation, so der bne in seiner Stellungnahme. Für die Präqualifikation würden dabei die Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers gelten, an dem die Anlagen netztechnisch angeschlossen seien. Mehr als zwei Drittel der von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern beschafften Leistung könne aus Ländern importiert werden, die lediglich eine Mindestaktivierungszeit von 15 Minuten fordern.

Der bne verweist in seiner Stellungnahme zudem darauf, dass die von den Übertragungsnetzbetreibern dargelegten Sicherheitsbedenken nicht stichhaltig seien. Die Übertragungsnetzbetreiber hätten lediglich drei Situationen innerhalb von 14 Jahren vorgetragen, in denen eine längere Mindestaktivierungszeit gegebenenfalls hilfreich gewesen wäre. Es sei jedoch nicht bewiesen, ob diese Situationen durch die längere Bereitstellung von Primärregelleistung hätten gelöst werden können. So sei zum Beispiel bei dem im Antrag genannten Großereignis im Jahr 2017, das über sechs Stunden angedauert habe, nicht belegt, ob eine Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten einen entscheidenden Beitrag zur Systemstabilisierung hätte leisten können. Anstelle der Verkürzung der Mindestaktivierungszeit für Batteriespeicher erscheint es dem bne sinnvoller, die Maßnahmen zur Aktivierung der SRL- und MRL-Regelenergie sowie die Abstimmung zwischen den Übertragungsnetzbetreibern weiter zu verbessern.

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) hat derweil gemeinsam mit Betreibern von Speichern, Netzen und Messstellen ein Messkonzept für gemischt betriebene Energiespeicher erstellt. Ziel des Konzeptes sei es, gemischten Speicherbetriebsmodellen den Marktzugang zu erleichtern und Verteilnetzbetreibern rechtliche und steuerrechtliche Sicherheit zu geben. Wie der BVES mitteilt, wurde das Messkonzept im Rahmen eines BVES-Workshops umfangreich diskutiert, zu dem Vertreter aus Bundestag und Bundesregierung, der Bundesnetzagentur und der EEG-Clearingstelle sowie aus der Energiewirtschaft und der politischen Interessenvertretung geladen waren. Im nächsten Schritt soll das BVES-Messkonzept beim Regelermittlungsausschuss der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorgestellt werden.

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