Thüringen stockt Photovoltaik-Förderprogramm „Solar Invest“ nochmals auf

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat es mit der Erhöhung der Mittel für die KfW-Speicherförderung vorgemacht: Nun hat das Thüringer Umweltministerium nachgezogen und die Gelder für das Photovoltaik-Förderprogramm „Solar Invest“ aufgestockt. Zum 1. Juli seien weitere 1,3 Millionen Euro bereitgestellt worden, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Damit habe sich der ursprünglich vorgesehene Etat von 2,5 Millionen Euro für das laufende Jahr auf 5,7 Millionen Euro mehr als verdoppelt.

„Wir sind überwältigt von dem Run auf die Förderung für Photovoltaik-Anlagen mit Energiespeichern. Offenbar wollen viele Menschen die Energiewende selbst in die Hand nehmen und zu Energiegewinnern werden“, erklärte Thüringens Umweltstaatssekretär Olaf Möller. Bis Ende Juni seien 624 Förderanträge gestellt worden. Etwa zwei Drittel stammten von Privataushalten, die in eine Photovoltaik-Anlage samt Heimspeicher investieren wollten, sagte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage von pv magazine. Für die Realisierung von Mieterstrommodellen seien bislang 15 Anträge gestellt worden. „Die beantragte Fördersumme von 7 Millionen Euro, die sich aus den 624 Anträgen ergibt, reduziert sich erfahrungsgemäß nach Prüfung der Förderfähigkeit. Im Moment gehen wir davon aus, mit der Aufstockung in 2017 auszukommen“, sagte der Sprecher weiter.

Mit dem Förderprogramm „Solar Invest“ will Thüringen den Ausbau der Photovoltaik ebenso unterstützen wie innovative Mieterstrommodelle und Bürgerenergiegenossenschaften, die sich an Ausschreibungen beteiligen wollen. Bereits im April war der Etat um 1,9 Millionen Euro aufgestockt worden. Das Programm startete im November vergangenen Jahres.

Zum 1. Juli hat das Ministerium zudem die Fördersätze angepasst. Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Speichersysteme werden nun mit bis zu 20 Prozent – zuvor waren es 40 Prozent – gefördert, wenn diese dem Eigenverbrauch dienen und der klimafreundliche Solarstrom nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, wie es weiter hieß. Die Förderung von Mieterstrommodellen und Bürgerenergiegenossenschaften bleibe dagegen unverändert. Bei Mieterstrommodellen könnten Planungsleistungen, Gutachten und Investitionen mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden. Investitionen von Bürgerenergiegenossenschaften in Photovoltaik-Anlagen würden mit bis zu 40 Prozent und in Kombination mit Energiespeichern bis zu 50 Prozent gefördert.

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