Stiftung für Atom-Altlasten-Fonds nimmt Arbeit auf

Foto: Von Jörg Zägel - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14898651

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Im Bundeswirtschaftsministerium konstituierte sich am Montag die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“. Am Freitag hatte die EU-Kommission das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung beihilferechtlich genehmigt, in dem die Gründung des Fonds enthalten ist, wie das Ministerium in Berlin mitteilte. Erste und wichtigste Aufgabe der Stiftung sei nun, die Rücklagen der AKW-Betreiber in Deutschland von rund 24 Milliarden Euro am 1. Juli 2017 zu vereinnahmen und in der errichteten Fonds-Stiftung zu sichern. Es geht darum, den Rückbau der abgeschalteten AKW und eine sichere Endlagerung des Atommülls zu finanzieren.

Ein Kuratorium ist als Aufsichts- und Gründungsorgan eingesetzt, wie es weiter hieß. Vorsitzender sei Thorsten Herdan. Als sein Stellvertreter sei der CSU-Politiker Thomas Bareiß gewählt worden. Als Vorstände seien für die kommenden sechs Monate Anja Mikus, Victor Moftakhar und Jürgen Seja bestellt worden, die nun die Geschäfte operativ führen würden. Dazu sei noch ein Beratendes Gremium eingesetzt worden, dass sich mit Anlagefragen für das Fondsvermögen befassen soll. In den kommenden Monaten gehe es nun darum, die Organisationsstrukturen der Stiftung weiter aufzubauen, erste Anlageentscheidungen zu treffen und eine langfristige, sichere und ertragsorientierte Anlage der Mittel zu entwickeln, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium weiter.

Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Brennelementesteuer gekippt. Nach Ansicht der Richter ist sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Bund und Länder hätten „kein Steuererfindungsrecht“ und daher ihre Kompetenzen in diesem Fall überschritten. Nach dem Urteil können die AKW-Betreiber Eon, RWE und EnBW auf Rückerstattungen von insgesamt knapp 6,3 Milliarden Euro hoffen. Umweltorganisationen forderten nach dem Urteil, die an den Fonds zu zahlende Summe durch die AKW-Betreiber genau um diesen Betrag zu erhöhen.

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