Insolvenzverwalter: Care-Energy beliefert Kunden vorläufig weiter

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Das Amtsgericht Bremen hat Ende vergangener Woche wegen Zahlungsunfähigkeit vorläufige Insolvenzverfahren gegen die Care-Energy AG, die Care-Energy Holding GmbH und die Care-Energy Management GmbH eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Jan Wilhelm von der Kanzlei hww Hermann Wienberg Wilhelm berufen worden. Dieser teilte nun mit, dass die Versorgung der Kunden im vorläufigen Insolvenzverfahren weiterhin gewährleistet sei. Das Hauptaugenmerk liege derzeit auf der Stabilisierung der Geschäftsbetriebe und der Sicherstellung der Versorgung der etwa 28.000 Kunden in Deutschland und Österreich mit Strom oder Gas. „Vorrangiges Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, nach Möglichkeit einen Geschäftsbetrieb im Energiebereich auf Basis der Zusammenarbeit der drei Unternehmen fortzusetzen“, so Wilhelm weiter.

Der vorläufige Insolvenzverwalter prüfe zudem Sanierungsmöglichkeiten. Nach den Sofortmaßnahmen gehe es um die Restrukturierung, um den Energieversorger wieder auf eine gesunde wirtschaftliche Basis zu stellen. „Konkrete Pläne existieren noch nicht“, sagte Wilhelm mit Hinweis auf die Kürze der Zeit seit Eröffnung des Verfahrens. Von der Insolvenz seien mehr als 100 Mitarbeiter in Deutschland und Österreich betroffen. Ihre Löhne würden bis April über das Insolvenzgeld gesichert.

Hintergrund des Insolvenzantrags sei der überraschende Tod des Inhaber und alleinigen Geschäftsführers der drei Gesellschaften, Martin Richard Kristek, vor rund einem Monat gewesen. Die nachfolgenden Notgeschäftsführer hätten nach Prüfung der finanziellen Verhältnisse die Zahlungsunfähigkeit festgestellt, heißt es vom Insolvenzverwalter.

Kristek gehörte zu den umstrittensten Persönlichkeiten der deutschen Energiebranche. Vor fast genau einem Jahr stellte er gemeinsam mit Hans-Peter Schwintowski, Professor für Energie- und Wettbewerbsrecht an der Humboldt-Universität (HU) Berlin, ein Gutachten vor, wonach das EEG nicht mit dem Verfassungs- und Europarecht vereinbar sei. Beide warben für die Einführung eines Quotenmodells anstelle des EEG. Zu diesem Zeitpunkt betonte Kristek ausdrücklich, dass er nur Geschäftsführer der Care-Energy Holding GmbH sei und nichts mit dem gleichnamigen Energieversorger in Hamburg zu tun habe, der im November 2015 zur Nachzahlung von rund 82 Millionen Euro EEG-Umlage verurteilt worden war.

In der Vergangenheit befand sich Care-Energy zudem immer wieder in Rechtsstreitigkeiten mit der Verbraucherzentrale. Angesichts der Insolvenz weist sie daraufhin, dass kein Sonderkündigungsrecht für Kunden bestehe. Sie müssten sich weiterhin an vereinbarte Fristen halten. Zudem verweist sie darauf, dass selbst wenn der Insolvenzverwalter entscheiden würde, die Versorgung einzustellen, automatisch und lückenlos der örtliche Grundversorger die Strom- und Gaslieferungen übernehmen werde. (Sandra Enkhardt)

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