38 Gebote mit einem Volumen von 200 Megawatt sind in der ersten Photovoltaik-Ausschreibung nach Vorgaben des EEG 2017 von der Bundesnetzagentur bezuschlagt worden. Der durchschnittliche Zuschlagswert sei dabei weiter gesunken. Er habe bei 6,58 Cent pro Kilowattstunde gelegen – nach 6,90 Cent pro Kilowattstunde im Mittel in der letzten Pilotausschreibung vom Dezember 2016, teilte die Bundesnetzagentur am Mittwoch mit. Der niedrigste Gebotswert, der erfolgreich gewesen sei, habe bei 6,0 Cent pro Kilowattstunde gelegen; der höchste bei 6,75 Cent pro Kilowattstunde.
Die Zuschläge seien diesmal ausschließlich an juristische Personen gegangen. Es seien dabei neun Zuschläge an Photovoltaik-Projekte erteilt worden, die auf baulichen Anlagen errichtet werden sollen. Diese Anlagen mussten sich ebenso wie geplante Dachanlagen ab 750 Kilowatt erstmals an den Ausschreibungen beteiligen. Die Ausschreibung war mit 97 Geboten mit einem Gesamtvolumen von 488 Megawatt erneut deutlich überzeichnet, wie es weiter hieß. Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann sagte dazu: „Der Wettbewerb ist weiterhin erfreulich hoch.“ Neun Gebote seien ausgeschlossen worden, weil sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme nicht erfüllt hätten.
Bis zum 27. Februar haben die erfolgreichen Bieter nun Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Ein Hintergrund mit detaillierten Ergebnissen zur ersten Ausschreibungsrunde in diesem Jahr für Photovoltaik-Anlagen wollte die Bundesnetzagentur in Kürze auf ihrer Website veröffentlichen. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
1 comments
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.