EU-Kommission bestätigt EEG 2017

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Die Europäische Kommission in Brüssel hat das EEG 2017 beihilferechtlich genehmigt. Damit könne die Novelle planmäßig am 1. Januar in Kraft treten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium bereits am Dienstag mit. Dies sei ein wichtiger Schritt. „Damit herrscht Rechtssicherheit über das künftige Förderregime, das mit der Umstellung auf Ausschreibungen die Erneuerbaren Energien fit für den Markt und damit für die nächste Phase des Erneuerbaren-Ausbaus macht“, so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Das EEG 2017 sieht eine weitreichende Umstellung der Förderung von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse von Einspeisevergütungen auf Ausschreibungen vor.
Die Bundesnetzagentur hatte kürzlich bereits dieerste Photovoltaik-Ausschreibung nach dem EEG 2017 eröffnet. Sie sieht einige Änderungen zum derzeitigen Pilotverfahren vor. So müssen Photovoltaik-Dachanlagen mit mehr als 750 Kilowatt Leistung künftig mit den Freiflächenanlagen um die Förderbescheide konkurrieren. Für kleinere Photovoltaik-Anlagen bleibt die Förderung über Einspeisetarife und Direktvermarktung erhalten.
Die EU-Kommission genehmigte neben dem EEG 2017 auch das Windenergie-auf-See-Gesetz und die Netzreserve. Letztere sichere die Stabilität des Stromnetzes ab. „Sie ist zeitlich und größenmäßig an regionalen Netzengpässen orientiert. Zudem ist auch die Kostenerstattung für Anlagen in der Netzreserve angepasst und damit für die Praxis klar geregelt worden“, so das Bundeswirtschaftsministerium. (Sandra Enkhardt)

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