EEG 2017: Erste Nachbesserungen vor dem regulären Inkrafttreten beschlossen

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Wer sich in den letzten Monaten durch den neuen Paragrafen-Dschungel des EEG 2017 quälte, um die wirtschaftliche Fortführung des Betriebs seiner Solaranlage auszuloten oder die Finanzierungsgrundlagen neuer Investitionen unter dem EEG 2017 zu verstehen, hat möglicherweise vorschnell agiert: Nur wenige Tage vor Inkrafttreten zum 1.1.2017 beschloss der Bundestag am 15.12.2016 erste Nachbesserungen am Gesetz.
In dem neuen, aus Artikeln bestehenden "Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ (siehe unter http://www.sfv.de/artikel/2009/erneuerbare-energien-gesetz.htm ) sind neben zahlreichen, die KWK-Gesetzgebung betreffenden Regelungen auch Korrekturen am EEG 2017 enthalten. Dort geht es u.a. um

a) die EEG-Umlage auf Eigenversorgung:
Die vorher in § 61 EEG 2017 komplexe Rechtsregel zur EEG-Umlage auf Eigenversorgung wurde auf mehrere Paragrafen (§§ 61 – 61i) verteilt. Ob die Neustrukturierung zur besseren Verständlichkeit beiträgt, bleibt abzuwarten. Der bürokratische Aufwand soll allerdings nicht abgebaut, sondern weiter erhalten bleiben. Neuregelungen gibt es allenfalls für Bestandsanlagen, die bis zu einem bestimmten Stichtag in Betrieb gesetzt und/oder bis zu einer bestimmten Leistungsgröße erweitert wurden. Hier soll die EEG-Umlage auf Eigenversorgung "Null" betragen oder reduziert werden. Ebenso ist nun endlich eindeutig geregelt, dass ein- und ausgespeicherter Strom keiner doppelten EEG-Umlagebelastung unterzogen wird.

b) die Degression der Förderung von Solaranlagen:
Die Degression der Einspeisevergütung und der Marktprämie bei Solarstromanlagen soll zum 1. Februar nicht pauschal 0,5 Prozent betragen sondern bereits dann nach dem vorangegangenen Zubau berechnet werden.

Einige Vertreter der Solarbranche versetzt die erste Novelle des EEG
2017 in Weihnachtsstimmung. Sie postulieren, dass sich Photovoltaik bald wieder lohnen würde, da die schlechten Zubau-Ergebnisse im zweiten Halbjahr 2016 die Vergütungen ab Februar 2017 leicht ansteigen lassen könnten. Dann gäbe es wieder attraktive Projektrenditen, die das Interesse an der Solarenergie in den nächsten Monaten deutlich steigern würden.

Doch erinnern wir uns: Im Jahr 2009 betrug der PV-Zubau weit über 7 GW.
Im letzten Jahr erreichten wir allenfalls ein Fünftel davon! Wer glaubt, mit geringfügigen Verbesserungen der Förderhöhe an den Erfolg von 2009 wieder anzuknüpfen zu können, ist vom Tannenzauber abgelenkt. Auch weiterhin ist der Zubau von Photovoltaik auf 2,4 GW pro Jahr gedeckelt, ebenso die Windkraft (onshore) auf 2,8 GW pro Jahr. Bei diesem Ausbautempo wird die Vollversorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien selbst in hundert Jahren nicht zu schaffen sein. Darüber hinaus gibt es auch weiterhin vielzählige Restriktionen und Förderbeschränkungen, die Investoren mit zunehmendem bürokratischen Ballast beschweren und Investitionsunsicherheit mehren.

Was wir brauchen ist eine grundsätzliche Reform des deformierten EEG!
Die Blogbeiträge und Kommentare aufwww.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte anredaktion(at)pv-magazine.com.

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