Erste Photovoltaik-Ausschreibungsrunde nach EEG 2017 eröffnet

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Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung: In der vergangenen Woche veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der 6. und letzten Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Am Montag eröffnete die Bonner Behörde die erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Anlagen unter dem EEG 2017. Mit der Novelle ändert sich einiges bei dem Verfahren. Die Termine sind neu gesetzt. Der Stichtag für die Gebotstermine für die nun eröffnete Runde ist der 1. Februar, nicht mehr 1. April. In der Folge werden auch die nächsten Ausschreibungsrunden zwei Monate vorgezogen – die weiteren Stichtage sind damit 1. Juni und 1. Oktober.

Künftig konkurrieren die Freiflächenanlagen mit großen Photovoltaik-Dachanlagen und Sytemen auf sonstigen baulichen Anlagen in den Ausschreibungen. Die Bagatellgrenze ist allerdings von 200 Kilowatt aus den Pilotverfahren auf 750 Kilowatt Leistung angehoben worden. Das Höchstgebot liegt weiterhin bei 8,91 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bundesnetzagentur weiter mitteile. Das Volumen der ersten Ausschreibungsrunde liegt bei 200 Megawatt. Die Obergrenze für die Photovoltaik-Projekte beträgt weiterhin zehn Megawatt Leistung. Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen sind auch weiterhin von den Ausschreibungen ausgeschlossen. Als Preisverfahren werde erneut pay-as-bid zum Zuge kommen. Dies bedeutet, die erfolgreichen Bieter erhalten für den eingespeisten Solarstrom den individuell gebotenen Preis über 20 Jahre ab Einlösung ihrer Förderberechtigung bei der Bundesnetzagentur.

Im Zuge der Novellierung des EEG in diesem Jahr seien die Erfahrungen aus den Photovoltaik-Pilotausschreibungen berücksichtigt worden. Die Pilotphase der bisherigen Freiflächenausschreibungen ist erfolgreich verlaufen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Mit dem EEG 2017 sei das Verfahren noch etwas vereinfacht worden. Leichte Änderungen hat es bezüglich der zu hinterlegenden Sicherheiten gegeben. Bieter sollten sich daher mit den neuen Regularien befassen, empfiehlt die Bundesnetzagentur.

Bei der 6. Photovoltaik-Ausschreibungsrunde mit Stichtag 1. Dezember hat die Bundesnetzagentur insgesamt 27 Zuschläge für Photovoltaik-Projekte mit insgesamt knapp 163 Megawatt Leistung erteilt. Der durchschnittliche Zuschlagswert sank mit 6,90 Cent pro Kilowattstunde erstmals unter die 7-Cent-Marke. Das niedrigste erfolgreiche Gebot betrug 6,26 Cent pro Kilowattstunde, das höchste noch erfolgreiche Gebot lag bei 7,17 Cent pro Kilowattstunde und damit noch unter dem durchschnittlichen Zuschlagswert der 5. Runde. Erstmals waren bei der Ausschreibungsrunde im Dezember weniger als zehn Prozent der Gebote wegen fehlerhafter Unterlagen ausgeschlossen worden. Alle Photovoltaik-Ausschreibungen bisher waren mehrfach überzeichnet. Die Realisierungsquote der Projekte aus den ersten Runden ist bislang eher gering. Allerdings haben die Bieter auch 24 Monate für die Realisierung ihrer Freiflächenanlagen Zeit. Nach 18 Monaten müssen sie allerdings einen Abschlag von 0,3 Cent pro Kilowattstunde auf ihre Förderung hinnehmen.

Ende November hat die Behörde auch die Ergebnisse der ersten grenzüberschreitenden Photovoltaik-Ausschreibung mit Dänemark bekanntgegeben. Hierbei kamen ausschließlich Gebote aus dem Nachbarland zum Zug. Fünf Freiflächen-Projekte auf Ackerland mit jeweils zehn Megawatt Leistung erhielten für 5,38 Cent pro Kilowattstunde einen Zuschlag. Ebenfalls an diesem Montag veröffentlichte die dänische Energieagentur die Ergebnisse ihrer geöffneten Ausschreibung für Photovoltaik-Projekte aus Deutschland. Hier kamen keine Anlagen aus Deutschland zum Zug, jedoch wurden auch keine Gebote dafür eingereicht. (Sandra Enkhardt)

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