6. PV-Ausschreibungsrunde: Zuschlagswert sinkt unter 7,0 Cent pro Kilowattstunde

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Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag insgesamt 27 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einem Umfang von 162,554 Megawatt bezuschlagt. Auch die sechste und letzte Ausschreibungsrunde unter der geltenden Freiflächenverordnung sei mehrfach überzeichnet gewesen. Insgesamt seien 76 Gebote für Projekte mit 423 Megawatt Gesamtleistung eingereicht worden. „Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend auch bei den Ausschreibungen nach dem EEG 2017 bestätigt, da nun die Ausschreibungen auf weitere Solaranlagen ausgedehnt werden“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, zu den Ergebnissen.

Der durchschnittliche Zuschlagswert habe in der sechsten Runde habe bei 6,90 Cent pro Kilowattstunde gelegen. Er sei damit erneut kräftig gesunken – in der fünften Runde waren es noch 7,25 Cent pro Kilowattstunde. Das niedrigste erfolgreiche Gebot habe 6,26 Cent pro Kilowattstunde betragen. Das höchste, noch erfolgreiche Gebot lag der Bundesnetzagentur zufolge bei 7,17 Cent pro Kilowattstunde und damit noch unter dem Durchschnittswert der Vorrunde. Mit 16 der 27 Zuschläge seien die meisten an Projekte entlang von Autobahnen und Schienenwegen erteilt worden. Ein Gebot, dass sich auf eine Anlage auf einem Fläche in Bundeseigentum bezieht, sei ebenfalls erfolgreich gewesen.

Mit neun Zuschlägen erhielt Brandenburg mit Abstand die meisten in der 6. Runde, wie aus der Auswertung hervorgeht. Dahinter folgen Bayern mit fünf und Mecklenburg-Vorpommern mit 4 und Schleswig-Holstein mit drei Zuschlägen. Bei der Größe der erfolgreichen Projekte zeigt sich, dass fünf bis zehn Megawatt Leistung am aussichtsreichsten sind. Gebote in dieser Größenordnung erhielten 16 Zuschläge. Das kleinste bezuschlagte Gebot habe sich auf eine 560-Kilowatt-Anlage bezogen. Nur bei zwei erfolgreichen Geboten gehe es um Anlagenerweiterungen bei den restlichen um neue Solarparks, so die Auswertung der Behörde.

Erfreulich niedrig sei die Ausschlussquote gewesen. Nur fünf Gebote mit 19 Megawatt Volumen seien ausgeschlossen worden und damit erstmals weniger als zehn Prozent. „Wir gehen davon aus, dass wir diese niedrige Quote an Ausschlüssen auch in den kommenden Ausschreibungsrunden sehen werden, da die Teilnehmer sich an das Verfahren gewöhnen und die formalen Anforderungen an die Gebote durch das EEG 2017 nochmal leicht abgesenkt werden“, so Homann weiter.

Bis zum 28. Dezember haben die erfolgreichen Bieter nun Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Danach veröffentlicht die Bundesnetzagentur die endgültigen Ergebnisse, sofern kein Nachrückverfahren erforderlich ist. (Sandra Enkhardt)

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