Teilerfolg für Eon, RWE & Co. vor Bundesverfassungsgericht

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am Dienstag die Verfassungsbeschwerden von RWE, Eon und Vattenfall gegen das Atomgesetz aus dem Juli 2011 als „zulässig und teilweise begründet“ bezeichnet. Die Karlsruher Richter urteilten, dass wegen der Beschleunigung des Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im März 2011 den AKW-Betreibern eine „angemessene“ Entschädigung zustehe. Diese von der Bundesregierung eingeleitete energiepolitische Kehrtwende sei in einigen Punkten nicht mit dem Eigentumsrecht vereinbar.

Daher müsse die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2018 auch ein überarbeitetes Atomgesetz vorlegen, erklärte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Verlesung des 130-seitigen Urteils am Morgen. Bis dahin gelte das Gesetz weiter, da sich die beanstandeten Änderungen aus dem Juli 2011 „weitgehend als eine zumutbare und auch die Anforderungen des Vertrauensschutzes und des Gleichbehandlungsgebots wahrende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums“ erwiesen hätten.

Den AKW-Betreibern stehe ein Ausgleich zu, der allerdings nicht zwangsläufig finanziell sein müsse, so die Karlsruher Richter. So könnte es doch noch zu Laufzeitverlängerungen einzelner AKW in Deutschland kommen, um die entgangenen Einnahmen zu kompensieren. Eigentlich ist geplant, bis 2022 sukzessive alle deutschen Kernkraftwerke vom Netz zu nehmen. Definitiv sei den AKW-Betreibern in Deutschland mit dem Urteil kein Geld zugesprochen worden, allerdings schaffe es die Grundlage für Entschädigungsansprüche, meldet die Nachrichtenagentur dpa-AFX. Nach ihren Angaben belaufen sich die Forderung insgesamt auf etwa 19 Milliarden Euro. Das BVerfG urteilte, dass ein Viertel bis ein Drittel der Auslagen der AKW-Betreiber ersetzt werden müssten. Die Konzerne müssen dies nun in neuen Prozessen bei der Bundesregierung einklagen.

Die Entscheidung zum beschleunigten Atomausstieg bis 2022 folgte, nachdem die Bundesregierung den Energiekonzernen kurz zuvor noch eine Laufzeitverlängerung für ihre Kraftwerke zugesagt hatte. Die Richter in Karlsruhe beanstandet dies nicht. Allerdings sei es „unzumutbar“, feste Abschalttermine für die AKW festzulegen, ohne dabei sicherzustellen, dass die zuvor bereits im Atomkonsens 2002 vereinbarten Strommengen von den AKWs überhaupt noch produziert werden können.
Reaktionen von Umweltverbänden

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertete das heutige Urteil als „weitgehende Niederlage“ für die AKW-Betreiber, da der Atomausstieg als „grundsätzlich verfassungsgemäß“ bewertet worden sei. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die AKW-Betreiber damit gescheitert sind, den Atomausstieg in Frage zu stellen und Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe zu erstreiten“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Es ist unverschämt, dass die Energiekonzerne versucht haben, sich den Abschied von der gefährlichen Atomkraft vergolden zu lassen." Weiger forderte die Bundesregierung auf, nun keine Laufzeitverlängerungen für einzelne AKWs zu genehmigen. Im Zweifel sollten Entschädigungen gezahlt und so der Atomausstieg weiter beschleunigt werden. „Wir fordern außerdem die dauerhafte Absicherung des Atomausstiegs durch dessen Festschreibung im Grundgesetz", so Weiger weiter.
Ähnlich ist auch die Einschätzung bei Greenpeace zu dem Urteil. Es sei "ein guter Tag für den Atomausstieg", kommentiert Atomexperte Heinz Smital. Die Bundesregierung sei nun gefordert, "eine Lösung für den geringfügigen Ausgleichsbedarf zu finden", den die Richter für RWE und Vattenfall gewährt hätten. (Sandra Enkhardt)

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