Gutachten: Erneuerbare über fossile Energieträger mitfinanzieren

Teilen

Die hohe Belastung des Strompreises mit Abgaben und Umlagen gilt als ein wesentliches Hemmnis für die Ausweitung der Energiewende auf den Wärme- und Verkehrssektor. Ein Gutachten des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) zeigt, dass die EEG-Umlage auf den Strompreis deutlich sinken könnte, wenn der Ausbau erneuerbarer Energien auch über den Verbrauch fossiler Energieträger mitfinanziert wird. „Wenn wir die Basis der EEG-Umlage verbreitern, könnten wir einen deutlichen Impuls für die Sektorkopplung und damit für das Gelingen der Energiewende geben“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Die im kommenden Jahr wahrscheinliche Erhöhung der EEG-Umlage erhöht laut bne nicht nur die Belastung für die Verbraucher. Auch für sinnvolle Wärmestromanwendungen auf Basis erneuerbarer Energien bedeute die steigende Umlage einen Nachteil gegenüber fossilen Anwendungen. Eine Lösung könnte dem bne zufolge die Verbreiterung der EEG-Umlagebasis auf den Endenergieverbrauch im Wärme- und Verkehrssektor sein. Damit würden auch CO2-intensive Energieträger wie Heizöl, Benzin und Diesel oder Erdgas in die Finanzierung der Energiewende miteinbezogen. Diese würden derzeit nicht nur keine derartigen Umlagen tragen, sondern seien zum Teil sogar steuervergünstigt.

Diese Annahme stützt die Kurzstudie, die das Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag des bne erstellt hat. Demnach könnte die EEG-Umlage auf den Strompreis um mehr als die Hälfte sinken, wenn sie anteilig auch auf den Energieverbrauch im Wärme- und Verkehrssektor erhoben würde. Das IÖW hat dazu verschiedene Varianten berechnet, in denen der private Energieverbrauch für Wärme und Verkehr sowie der von Gewerbe und Handel und die Industrie in die EEG-Umlage miteinbezogen werden. „Eine Verbreiterung der EEG-Umlage führt zu niedrigeren Strompreisen und ermöglicht eine emissionsspezifische Belastung der Energieträger“, sagt Bernd Hirschl, Leiter des Forschungsfelds Nachhaltige Energiewirtschaft und Klimaschutz am IÖW. Je nach Variante ergeben sich laut Studie etwa für private Haushalte Kostenentlastungen beim Strom von knapp 20 Prozent oder 176 Euro pro Jahr.

Allerdings: Wegen des höheren Wärmeverbrauchs könnten in Haushalten je nach Heizungsart zusätzliche Kosten für private Verbraucher entstehen, insbesondere für Nutzer von Ölheizungen. Für Besitzer von emissionsärmeren Gasheizungen oder von Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energien seien bei einer Änderung der EEG-Umlagebasis dagegen Entlastungen möglich „Die Maßnahme kann damit eine ökologische Lenkungswirkung entfalten“, so Hirschl. Die Gutachter regen zudem an, auch den Wärmeverbrauch der energieintensiven Industrien stärker zu berücksichtigen. Dies sollte auch dann gelten, wenn diese zwar am Emissionshandel teilnehmen, die Zertifikate aber kostenlos zugeteilt bekommen.

Aus Sicht des bne lässt sich die Sektorkopplung im derzeitigen Umlagesystem nicht voranbringen. Aus Klimaschutzgründen bedürfe es daher einer Trendumkehr, denn die Wärmebereitstellung beruhe nach wie vor zu großen Teilen auf fossilen Energien. „Die Energiewende stirbt im Heizungskeller, wenn dem Einzelnen nicht klar wird, dass die Integration von erneuerbaren Energien in sein Heizkonzept der richtige Weg ist“, betont Busch. Jede Entscheidung für eine rein fossile Heizung zementiere Emissionen für 20 bis 30 Jahre. (Petra Hannen)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.