Solarworld legt Berufung gegen Schadenersatzurteil in USA ein

Teilen

Solarworld hat beim zuständigen Michigan Eastern District Court Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Dies ist nach Gerichtsdokument Ende vergangener Woche eingegangen. In einem Einzelrichter-Entscheid war Solarworld Ende Juli zur Zahlung von 793 Millionen US-Dollar Schadenersatz an Hemlock verurteilt worden. Die Summe setzt sich aus 585 Millionen US-Dollar Schadenersatz und 208 Millionen US-Dollar Zinsen zusammen, die der US-Siliziumhersteller wegen Vertragsbrüchen von der Solarworld-Tochter Deutsche Solar, die mittlerweile unter dem Namen Solarworld Industries Sachsen firmiert, fordert. Bereits direkt nach dem Urteil in erster Instanz hatte der deutsche Photovoltaik-Hersteller den Gang in die zweite Instanz angekündigt.

Solarworld-Vorstandschef Frank Asbeck geht davon aus, dass das Berufungsverfahren etwa ein Jahr dauern dürfte, wie er in einem pv-magazine-Interview sagte. Erst nach diesem letztinstanzlichen Verfahren in den USA kann es zu einem Anerkennungsverfahren in Deutschland kommen. Dann wird nach Ansicht von Asbeck auch Solarworlds Hauptargument geprüft, dass die mit Hemlock geschlossenen Take-or-Pay-Verträge gegen europäisches Kartellrecht verstoßen. Dieses Argument hatte das Gericht in erster Instanz nicht gewürdigt, allerdings mit dem Verweis, dass es später noch zu prüfen sei. Asbeck geht daher auch davon aus, dass Hemlock in Deutschland keinen Anerkennungstitel für seine Schadenersatzforderungen erreichen wird.

Dennoch hat Solarworld nun an verschiedenen Landgerichten Schutzschriften hinterlegt, wie das Photovoltaik-Unternehmen auf Anfrage von pv magazine bestätigte. Dies sei eine Vorsichtsmaßnahme, um eine schnelle Vollstreckung des Urteils in Deutschland zu verhindern. Eine einstweilige Verfügung könne so nicht ohne Anhörung erlassen werden. In den USA besitzt die beklagte US-Tochtergesellschaft keine Assets. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.