Italien verabschiedet neues Dekret ohne Förderung für Photovoltaik

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Italien hat nun wieder ein Fördergesetz für erneuerbare Energien. Das seit heute gültige „Decreto FER“ sei am Mittwoch veröffentlicht worden. Demnach wird Italien im zweiten Halbjahr insgesamt 435 Millionen Euro in die Förderung von 1370 Megawatt Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren. Über die gesamte Förderdauer hinweg seien dies dann neun Milliarden Euro. Für die Folgejahre werde es weitere Dekrete geben, erklärte Andreas Lutz von New Energy Projects. Allerdings habe es 18 Monate gedauert, bis dieses Dekret endlich verabschiedet worden sei. Es steht nach Auffassung der EU-Kommission im Einklang mit den Beihilferichtlinien.

In dem Gesetz ist geregelt, wie das Geld auf die einzelnen Technologien verteilt werden soll. Die Photovoltaik hat Italiens Regierung dabei komplett außen vor gelassen. Immerhin 98 Millionen Euro sind für solarthermische Kraftwerke vorgesehen, die sogar über 25 Jahre gefördert werden sollen. Alle anderen Erneuerbaren-Anlagen erhalten die Vergütung über 20 Jahr. Für den weiteren Ausbau der Windkraft an Land sind 85 Millionen Euro eingeplant. Damit könnten rund 860 Megawatt realisiert werden, so die Berechnungen des zuständigen Ministeriums für nachhaltige Wirtschaft in Rom. Mit 105 Millionen Euro entfalle der größte Förderanteil auf die Biomasse.

Künftig soll es für alle Anlagen ab fünf Megawatt Leistung Ausschreibungen in Italien geben. Diese würden nach Technologien getrennt abgehalten. Für Anlagen kleiner fünf Megawatt werde es separate Register geben, so Lutz weiter. Nach seinen Erwartungen ist am 20. Juli mit der ersten Ausschreibung und der Öffnung des ersten Registers durch den GSE zu rechnen.

In Artikel 29 des neuen Dekrets sei zudem eine Regelung enthalten, die auch für einige Photovoltaik-Anlagenbetreiber problematisch werden könnte. Es handele sich dabei um die „künstliche Aufteilung“ der installierten Anlagen, erklärt Lutz. So seien in der Vergangenheit größere Anlagen in kleinere Einzelanlagen zerteilt worden, um einen höheren Einspeisetarif zu erhalten. Dagegen wolle die GSE nun vorgehen. Nach Aussage von Lutz drohe bei diesen Verstößen im günstigsten Fall, dass die Tarife nach unten entsprechend angepasst werden. Es könne aber auch sein, dass der Tarif ganz gestrichen werde und die bereits gezahlten Vergütungen zurückgefordert würden. (Sandra Enkhardt)

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