BMWi für Erhalt der 1-Megawatt-Bagatellgrenze und gegen Sonderregelungen für Bürgerenergie

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Am vergangenen Freitag gingen die informellen Verhandlungen zwischen Vertretern von Bund und Ländern zur anstehenden EEG-Reform weiter. Im Vorfeld nahm das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Stellung zu Änderungsvorschlägen und Fragen der Länder. Dabei zeigten sich zu ganz verschiedenen Feldern deutliche Positionen auf.

Bezüglich der Kostenschätzung argumentiert das BMWi vor allem mit der Entwicklung der EEG-Umlage, die derzeit bei 6,354 Cent pro Kilowattstunde liegt. Es geht davon aus, dass vor allem die Kosten für Netzengpassmanagement in den kommenden Jahren stark ansteigen werden. 2015 hätten diese Kosten – etwa für Redispatch und Einspeisemanagement bereits rund 1,1 Milliarden Euro betragen. Dazu kämen Kosten für den Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze, die auch mit dem Ausbau der Erneuerbaren korrelierten, heißt es in dem pv magazine vorliegenden Papier. Auch für 2017 sei ein Anstieg der EEG-Umlage „wahrscheinlich“. Dies sei vor allem auf die stark gefallenen Großhandelsstrompreise zurückzuführen. Mit dem Sinken der Strompreise steigt die Lücke zu den gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen, was wiederum zu höheren Kosten führt. „Angesichts dessen sind Spielräume für weitere kostensteigernde Beschlüsse im EEG aus Sicht des BMWi – selbst wenn sie, jeweils für sich gesehen, moderat erscheinen mögen – nicht vorhanden“, heißt es weiter. Eine mittel- oder langfristige Prognose für die Entwicklung der EEG-Umlage will das Ministerium nicht wagen.

Bei der Bagatellgrenze für Photovoltaik-Anlagen sind sich BMWi und Bundesländer mit dem einen Megawatt relativ einig und sehen diese als „angemessen“ an. Dennoch war die konkrete Zahl in der Beschlussvorlage für den letzten Bund-Länder-Gipfel noch nicht enthalten, weil von anderen Seiten noch an einer Absenkung der Grenze gearbeitet wird – etwa vom Wirtschaftsflügel der Union oder dem BDEW. „Eine starke Absenkung der Bagatellgrenze würde insbesondere im Bereich der Solaranlagen den administrativen Aufwand massiv erhöhen. Nicht nur die Anzahl der Gebote würde bei einer niedrigeren Bagatellgrenze stark steigen (2013: ca. 100.000 PV-Neuanlagen bis 1 MW, 2014: ca. 75.000 PV-Neuanlagen bis 1 MW), sondern es müsste auch darauf geachtet werden, dass die Gebote vergleichbar sind. Da Gebote für kleine und mittlere Dachanlagen nicht konkurrenzfähig mit Geboten für Freiflächenanlagen sind, müsste es unterschiedliche Ausschreibungen für unterschiedliche Segmente geben“, so die Antwort des BMWi auf eine Frage Schlewig-Holsteins zu den Folgen von Ausschreibungen für Anlagen unter einem Megawatt. Nach Ansicht des Ministeriums würden damit auch strategischen Bietern neue Möglichkeiten eröffnet; zudem könnten Anlagen falsch dimensioniert werden und die Eigenversorgung würde zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Ausschreibungen führen.

Das BMWi verteidigt auch seinen Ansatz, in der EEG-Novelle keine Ausnahmeregelungen Bürgerenergieanlagen bei Ausschreibungen machen zu wollen. Es kann und will keine „verlässliche Prognose über die Größe dieses Segments für die Zukunft“ abgeben. Das Ministerium beharrt darauf, dass das Ausschreibungsdesign so ausgestaltet sei, dass auch kleine Akteure und insbesondere Bürgerenergiegesellschaften eine faire Chance hätten. Zudem verweist es auf die Bagatellgrenze von einem Megawatt für die Ausschreibungen. Mit einer Absenkung der Grenze sei auch die Akteursvielfalt in Gefahr, so die Auffassung des Ministeriums.

Keine Zugeständnisse will das BMWi auch bei Photovoltaik-Mieterstrommodellen machen. Ein Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen, den Solarstrom in diesen Fällen nur mit 40 statt 100 Prozent EEG-Umlage zu belasten, lehnt es mit Verweis „einer weiteren Entsolidarisierung“ ab. „Es ist keine Rechtfertigung ersichtlich, warum Mieter und andere Stromverbraucher, die kein Mieterstrommodell nutzen können, künftig mehr EEG-Umlage zahlen sollen, damit Mieter, die ein solches Modell nutzen können, weniger EEG-Umlage zahlen“, heißt es in dem Papier. Zudem zeigten die Berichte über eine große Zahl an neuen Mieterstrommodellen, „dass die Wirtschaftlichkeit auch ohne Privilegierung offensichtlich gegeben ist“.

Immerhin ist das BMWi dafür, auch über das Jahr 2017 hinaus auf die Zahlung der anteiligen EEG-Umlage bei Eigenverbrauch aus Bestandsanlagen – die vor dem EEG 2014 installiert wurden – zu verzichten. Dies sei „im Sinne des gebotenen Vertrauensschutzes“. (Sandra Enkhardt)

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