Yingli Green Energy und seine US-Tochter haben eine Einigung im Rechtsstreit mit Solyndra in den USA erzielt. Die Vereinbarung sehe vor, dass Yingli Solar eine sofortige Zahlung von 7,5 Millionen US-Dollar an Solydra leiste, teilte der chinesische Photovoltaik-Hersteller am Montag mit. Im Gegenzug werde das US-Unternehmen die Klage gegen Yingli und seine Tochterunternehmen zurückziehen und auch künftig keine ähnlichen Forderungen oder Behauptungen in dieser Art unterlassen. Zudem sehe die Einigung vor, dass wenn Yingli oder seine Tochtergesellschaften in den Kalenderjahren 2016, 2017 und 2018 jeweils mehr als 800 Megawatt an Solarmodulen in den USA und Kanada verkauften, eine Einmalzahlung in Höhe von 10 Millionen US-Dollar an Solyndra geleistet werden müsse.
Yinglis Vorstandschef Liansheng Miao zeigte sich zufrieden mit dem erreichten Vergleich, betonte jedoch, dass die Behauptungen weiter als grundlos angesehen würden. Solyndra musste im September 2011 Konkurs nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts anmelden. Im Oktober 2012 reichte der US-Hersteller dann eine Kartellklage gegen Suntech, Trina Solar und Yingli Green Energy wegen seines Verlustes von 1,5 Milliarden US-Dollar an der Börse ein. Solyndra behauptete, dass die beklagten chinesischen Photovoltaik-Hersteller, ein „illegales Kartell“ betrieben. Sie überschwemmten dabei den US-Photovoltaik-Markt mit Solarmodulen unter dem üblichen Marktwert, begründete Solyndra die Klage.
Die Insolvenz von Solyndra zog einige politische Debatten nach sich. Das Photovoltaik-Unternehmen hatte eine Bürgschaft in Höhe von 535 Millionen US-Dollar vom US-Energieministerium erhalten. Es entbrannte daher eine Debatte über die Kreditbürgschaft der US-Regierung unter Präsident Barack Obama. Die Republikaner wollten seinerzeit ein sogenanntes „No More Solyndras“-Gesetz einbringen, dass sich gegen die Praxis der Staatsbürgschaften richtet. Solyndra war das erste Unternehmen, das eine solche Unterstützung in dem Konjunkturprogramm Obamas erhalten hatte.
Mittlerweile gelten es in den USA auch Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle auf kristalline Photovoltaik-Produkte aus China. Die US-Tochter von Solarworld, Solarworld Industries America Inc., hatte zuvor die Klage gegen die chinesische Konkurrenz eingereicht. Die Zölle zwischen 31 und 250 Prozent gelten seit Ende 2012 gelten die Importzölle für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller. Bei einer Überprüfung im vergangenen Jahr entschied sich das US-Handelsministerium für einen Fortbestand der Maßnahmen. (Sandra Enkhardt)
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