Expertenanhörung zum Digitalisierungsgesetz

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Am kommenden Mittwoch (13. April) wird es im Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Anhörung zum Gesetzentwurf „Digitalisierung der Energiewende“ geben. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, mit der neuen Regelung Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch miteinander zu verknüpfen. Sie will daher unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme – sogenannte Smart Meter – festlegen.

In dem Gesetzentwurf ist auch ein Plan für ein Rollout der Smart Meter enthalten. Ausgenommen von einem flächendeckenden Pflichteinbau werden nach dem Entwurf nur Verbraucher mit einem Jahresverbrauch bis 6000 Kilowattstunden. Zuletzt hatten selbst die Übertragungsnetzbetreiber dafür plädiert, bei keinen Erzeugungsanlagen nicht sofort einen Zwang zum Einbau von Smart Metern festzulegen. Bei kleinen Anlagen, was vor allem die Photovoltaik betrifft, sei eine Einbaupflicht erst „ab einer gewissen kritischen Masse“ mittelfristig erforderlich, heißt es in der Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber zum Gesetzentwurf. Die Politik schätzt, dass privaten Haushalten Kosten bis zu 100 Euro jährlich durch den Einbau von Smart Metern entstehen könnten.

Als Sachverständige haben die Abgordneten für die Sitzung am kommenden Mittwoch eingeladen: Peter Heuell (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie), Peter Büttgen (Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit), Bernd Kowalski (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Martin Weyand (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), Boris Schucht (50 Hertz), Holger Loew (Bundesverband Erneuerbare Energien) und Johanna Kardel (Verbraucherzentrale Bundesverband).

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs gab es bereits Ende Februar im Bundestag. Im Vorfeld hatten etwa Bundesrat, Grüne und Verbraucherschützer gefordert, dass private Haushalte den Einbau von Smart Metern ablehnen können sollten. Auch Direktvermarkter und Anbieter von Regelenergie stehen dem Gesetzentwurf skeptisch gegenüber. Sie fürchten, dass die neuen Smart-Meter-Systeme steuerungstechnisch wahrscheinlich weniger leisten können, als die bereits bei den Unternehmen existierenden Geräte. Die neuen Standards müssten daher mindestens der Qualität bereits existierender Geräte entsprechen. Ein weiterer großer Kritikpunkt ist der Datenschutz, den Opposition und Verbraucherschützer nur bedingt mit dem Gesetzentwurf gewahrt sehen. (Sandra Enkhardt)Link zum Entwurf "Digitalisierung zur Energiewende"

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