Solarförderung für Photovoltaik-Anlagen bleibt bis Ende Juni konstant

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Die gute Nachrichte vorweg: Die Photovoltaik-Einspeisevergütung bleibt bis Ende Juni konstant. Damit hat die Bundesnetzagentur zum 1. September 2015 die letzte Absenkung der Solarförderung vorgenommen. Seither liegen die Einspeisetarife konstant bei 8,53 bis 12,31 Cent pro Kilowattstunde je nach Größe und Art der Anlage. Der Grund dafür ist allerdings weniger erfreulich. Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland liegt weiter weit unter dem von der Regierung gewünschten Zielkorridor von 2400 bis 2600 Megawatt neu installierter Leistung jährlich.

In Februar haben die bei der Bundesnetzagentur neu gemeldeten Photovoltaik-Anlagen einen neuen Tiefstwert erreicht. Nach der Veröffentlichung der Behörde am Donnerstag lag der Zubau bei 50,494 Megawatt. Die Meldeliste enthält insgesamt 3216 neue Photovoltaik-Anlagen, wovon allerdings nur 2139 Photovoltaik-Anlagen mit 30,965 Megawatt wirklich im Februar in Betrieb genommen worden sind. Die restlichen Anlagen sind Nach- und Vormeldungen. Im separaten Anlagenregister ist für Februar genau eine „neue Anlage“ verzeichnet mit einer Leistung von 4,59 Kilowatt. Damit ist erkennbar, dass im vergangenen Monat keine neue Freiflächenanlage aus den Ausschreibungen realisiert worden ist.

Die Bundesnetzagentur ist nach dem EEG verpflichtet, alle drei Monate über die Anpassung der Photovoltaik-Einspeisetarife zu entscheiden. Maßgeblich dafür ist der kumulierte Zubau in den vorangegangenen zwölf Monaten. Diesmal bildete die gemeldete Leistung zwischen März 2015 und Februar 2016 die Messlatte. In diesem Zeitraum waren es 1367 Megawatt, wobei auch die Nachmeldungen in diesem Zeitraum berücksichtigt worden seien, teilte die Bundesnetzagentur mit. Bei einer Unterschreitung des Zubaukorridors von mehr als 900 Megawatt werden die Einspeisevergütungen nicht abgesenkt. Wenn er um mehr als 1400 Megawatt unterschritten würde, dann würde die Solarförderung wieder steigen. Mit der EEG-Novelle plant die Bundesregierung eine Anpassung des Degressionsmechanismus. Ziel ist es schneller auf die Marktentwicklung reagieren zu können. Die EEG-Novelle wird aber voraussichtlich erst mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. (Sandra Enkhardt)

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