BMWi legt Eckpunkte für neue Grünstromvermarktung vor

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Freitag seine Eckpunkte für eine regionale Grünstromkennzeichnung veröffentlicht. Es greife damit den Wunsch vieler Marktakteure auf, den Strom aus geförderten erneuerbaren Energien, den sie an Kunden in der Region liefern, auch als regionalen Grünstrom vermarkten zu können, hieß es dazu. Eigentlich wollte das Bundeswirtschaftsministerium ein solches Konzept kurz nach der EEG-Reform 2014 vorlegen. In Zuge der Novellierung des Gesetzes hatte es zuvor das Grünstromprivileg ersatzlos gestrichen. Seither darf der Ökostrom aus EEG-Anlagen aufgrund des Doppelvermarktungsverbots nicht direkt als Grünstrom deklariert und an Stromkunden verkauft werden. Denn die Vermarktung des Stroms als Grünstrom hängt unmittelbar mit seiner Finanzierung zusammen, wie es aus dem Ministerium hieß. Jeder Stromkunde fördere mit der EEG-Umlage, die er zahlt, die Erzeugung einer entsprechenden Strommenge aus erneuerbaren Energien, und dafür bekomme er auf seiner Stromrechnung ausgewiesen, wie hoch der Anteil des durch ihn geförderten EEG-Stroms an seinem gesamtem Strombezug sei.

Nach den nun vorgelegten Eckpunkten soll ein Modell eingeführt werden, das eine regionale Grünstromkennzeichnung künftig wieder ermöglicht und bestehende Möglichkeiten erweitert. "Ziel der regionalen Grünstromkennzeichnung ist es, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erhöhen. Stromversorger, die die regionale Kennzeichnung nutzen wollen, dürfen ihren Kunden die konkreten Anlagen in ihrer Region benennen, aus denen sie direkt vermarkteten Grünstrom beziehen“, erklärte BMWi-Staatssekretär Rainer Baake. Auf diesem Wege könnten Stromkunden einen direkten Bezug zu Erneuerbaren-Anlagen in ihrer Region herstellen. Damit könne zudem die Akzeptanz in den Regionen erhöht werden, was wiederum zu Ausweisung von Flächen für neue Anlagen führen könnte. „Das ist wichtig für den weiteren Ausbaupfad, aber auch für ausreichenden Wettbewerb in den kommenden Ausschreibungen", so Baake weiter.

Die neue Grünstromkennzeichnung werde Bestandteil der EEG-Novelle 2016 sein, die noch vor der Sommerpause das parlamentarische Verfahren durchlaufen solle. Das Bundeswirtschaftsministerium gab vier Leitgedanken für das neue Modell an. Erstens solle das System energiewirtschaftlich sinnvoll sein. Ziel dabei sei eine größere Akzeptanz der Menschen und mehr Schub für den Ausbau der Erneuerbaren. Allerdings dürfe das System keine Anreize setzen, die die wettbewerbliche Preisbildung am Strommarkt einschränken.

Als zweiten Leitgedanken sieht das BMWi, dass die EEG-Umlage nicht zusätzlich belastet werden dürfe. Dies sei der Fall, da nur die Stromkennzeichnung erweitert werde, aber kein neues Vermarktungssystem eingeführt werde. Die Änderungen in der Stromkennzeichnung sind dem Ministerium zufolge somit kostenneutral. Der dritte Punkt ist, dass das System möglichst einfach und der Aufwand gering sein sollte. Daher solle auch kein neues Vermarktungssystem geschaffen werden, sondern es würden lediglich die Möglichkeiten der Stromkennzeichnung erweitert. Der vierte Leitgedanke sei, dass die Kennzeichnung glaubwürdig sein müsse. Gegenüber dem Stromkunden dürfe nicht mehr regionaler Grünstrom ausgewiesen werden, als tatsächlich erzeugt worden sei. Das werde durch das das Herkunftsnachweisregister sichergestellt. Regionaler Strom, der durch das EEG gefördert und damit über die EEG-Umlage finanziert werde, dürfe auch nur als geförderter Strom gekennzeichnet werden. (Sandra Enkhardt)

Link zum Eckpunktepapier zur regionalen Grünstromkennzeichnung

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