Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit mit Hochdruck an einer „Europäische Freiflächenausschreibungsverordnung“, um die Vorgaben der EU-Kommission zu erfüllen. Diese sehen vor, dass ab 2017 insgesamt fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung bei Ausschreibungen für Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten geöffnet werden muss. Die Verordnung solle im zweiten Quartal 2016 in Kraft treten und in Kürze wolle das Ministerium ein Eckpunktepapier dazu veröffentlichen, hieß es nun. Dieses soll die möglichen Regelungen einer Öffnung der Photovoltaik-Pilotausschreibungen umreißen. Geplant sei, bereits in diesem Jahr zwei geöffnete Pilotausschreibungen mit zwei Partnerländern durchzuführen. Allerdings stünde dies unter Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen mit den Staaten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Website mit.
Ein Partnerland könnte dabei Dänemark sein. Derzeit liefen Gespräche über eine mögliche gegenseitige Öffnung der Photovoltaik-Ausschreibungen. Das Nachbarland plane seine Auktion für insgesamt 20 Megawatt Photovoltaik-Leistung für Gebote für Solarparks in Deutschland von bis zu 2,4 Megawatt zu öffnen. Dazu führe die dänische Energieagentur aktuell eine Konsultation für die Ausschreibungsbedingungen durch und wünscht sich auch die Beteiligung von deutschen Stakeholdern, hieß es beim Bundeswirtschaftsministerium. Aus der Veröffentlichung der dänischen Energieagentur geht hervor, dass ein Dialogtreffen für den 10. März in Kopenhagen geplant ist. Stellungnahmen zu der geplantendänischen Photovoltaik-Ausschreibung könnten bis zum 16. März abgegeben werden. Dänemark will die erste Ausschreibungsrunde bis zum Jahresende abschließen. Die Vergütung für die Photovoltaik-Anlagen solle dann frühestens ab 1. Januar 2017 gezahlt werden.
Bereits im November 2015 hatte das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, die Photovoltaik-Freiflächenausschreibungen für Anlagen aus Nachbarländern öffnen zu wollen. Dies ist allerdings an drei Voraussetzungen geknüpft. So müsse eine völkerrechtliche Vereinbarung im Sinne der Kooperationsmechanismen der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie zwischen den Ländern abgeschlossen werden. Die Kooperation müsse zudem auf Gegenseitigkeit beruhen. Die dritte Voraussetzung sei, dass es einen tatsächlichen Effekt für den deutschen Strommarkt geben müsse – also ein physischer Stromimport stattfindet. Welches das zweite mögliche Partnerland für die Öffnung der Photovoltaik-Ausschreibungen sein wird, ließ das Bundeswirtschaftsministerium zunächst offen. (Sandra Enkhardt)Mehr zu der Evaluation der ersten drei Pilot-Ausschreibungen 2015 in Deutschland und den Plänen der Bundesregierung für die EEG-Reform in diesem Jahr finden Sie in unserer Märzausgabe. Das Heft erscheint am 7. März.
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