Digitalisierungsgesetz: Neue Qualitätsstandards dürfen keinen Rückschritt bedeuten

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pv magazine: Was bedeutet das Digitalisierungsgesetz und der damit geplante Zwang zum Einbau von Smart Metern für die Anbieter von Regelenergie, die teilweise bereits ihre eigene Technik für die Fernsteuerbarkeit von Anlagen entwickelt haben?
Alexander Krautz: In erster Linie bedeutet es für den Kunden, dass er zwei Systeme auf seiner Anlage haben wird, da die neuen Smart-Meter-Systeme steuerungstechnisch vermutlich nicht das leisten können, was etwa unsere Next Boxen bereits heute können. Dies liegt daran, dass die neuen Systeme einheitliche Standards verwenden sollen. Eine Photovoltaik-Anlage mit zehn Kilowatt Leistung muss aber nicht mit der gleichen Datenkommunikation wie ein 20 Megawatt-Heizkraftwerk, welches Regelenergie anbietet, ausgestattet sein.

Würden Sie sich eine stärkere Differenzierung zwischen kleinen und großen Anlagen im Gesetz wünschen?

Ja, auf jeden Fall.

Reicht es nicht aus, wenn diese Anlagen bereits mit einer Fernsteuerbarkeitstechnik ausgestattet sind? Warum muss unbedingt ein Smart Meter eingebaut werden?
Bei der Installation von intelligenten Messsystemen ist der Grundansatz, dass Daten zum Verbrauch und zur Erzeugung von Anlagen besser erfasst werden können. Parallel will man über diese Messsysteme einheitliche Schnittstellen zur Anlagensteuerung einführen. Dies ist zu begrüßen. Jedoch sollte es so erfolgen, dass die neuen Standards der Qualität der bisherigen Steuerungen mindestens entsprechen und kein Rückschritt bedeuten. Das Problem ist, dass es im Energiebereich unterschiedlichste Erzeugungsanlagen und Verbraucher gibt, die auch unterschiedliche Anforderungen an die Steuerung und den Datenaustausch besitzen.

Wer bestimmt, ob ein Smart-Meter eingebaut wird und welche Technik zu verwenden ist?
Der zuständige Messstellenbetreiber ist nach jetzigem Stand ab 2020 verpflichtet, alle Erzeugungsanlagen über 100 Kilowatt Anschlussleistung mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Verbaute Techniken wie unsere Next Box dürfen ab Einbau acht Jahre verwendet werden. Eine entsprechende Technik, die die Messstellenbetreiber verbauen sollen, ist derzeit noch nicht auf dem Markt verfügbar. Die Steuerung nach dem EEG ist aber nur eine Zusatzleistung, die der Messstellenbetreiber bereitstellen muss, falls dies technisch möglich ist. Wenn die vom Messstellenbetreiber für eine optimale Vermarktung notwendigen Steuerungsmöglichkeiten im Smart-Meter nicht vorhanden oder zu stark überhöhten Preisen zur Verfügung stellt, ist eine systemdienliche Vermarktung solcher Anlagen nicht mehr möglich.

Was ändert sich für Anbieter wie Next Kraftwerke, wenn sie nicht mehr ihre Technologie, sondern auf Smart-Meter zurückgreifen müssen?
Wir haben keinen direkten Zugriff mehr auf die Anlagen, was wohl eine Bereitstellung der Regelenergie verbieten wird. Auch eine hochflexible Vermarktung wird somit kaum noch möglich sein, da wir neben der Steuerung auch keine Daten über den Füllstand von Wärme- oder Gasspeicher erhalten werden. Das bedeutet in der Konsequenz, wir müssen ohnehin neben der Messstelle weitere Datenkommunikationen beibehalten und für den Zugriff über den Messstellenbetreiber zusätzliche Gebühren bezahlen, die nicht bestimmt sind, was zu hohen Zusatzkosten führen kann.

Können Sie dann noch Regelenergie aus diesen Anlagen mit Smart Metern anbieten?
Bei der Regelenergie ist die Qualität der Datenkommunikation von besonderer Bedeutung. Wenn wir mit unserem Leitsystem nicht mehr direkt mit den Anlagen kommunizieren dürfen, ist ein weiterer Unsicherheitsfaktor im System. Es stellt sich die Frage, ob die Übertragungsnetzbetreiber diese Art der indirekten Kommunikation für die Regelenergiebereitstellung akzeptieren. Es ist auch die Frage, wie mit Nicht-Verfügbarkeiten aufgrund von fehlender Kommunikation, die dann gegebenenfalls der Smart-Meter-Gateway-Administrator zu verantworten hätte, umzugehen ist.

Sind Entschädigungszahlungen im Gesetz geplant, falls der Smart-Meter-Gateway-Administrator die Kommunikation nicht sicherstellt?
Nein, diese sind in dem Entwurf nicht vorgesehen.

Bringt das Digitalisierungsgesetz auch Vorteile oder ist der bisherige Entwurf nur zum Nachteil der Energiewende?
Der Ansatz der Vereinheitlichung von Standards ist generell richtig. Für das Messwesen ist es sicherlich ein Fortschritt. Der Gesetzentwurf wird jedoch trotzdem aus unserer Sicht der Komplexität des Systems nicht gerecht. Es wird versucht, eine allumfassende Technologie, die noch nicht entwickelt ist, gesetzlich vorzuschreiben. Die Technik sollte erst entwickelt und erprobt werden. Es sollte mehr auf bereits bestehende Systeme geschaut werden, die auch kontinuierlich weiterentwickelt werden, und bei denen man sich auch um einheitliche Standards bemüht.

Das Interview führte Sandra Enkhardt.

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